Praxisanleitung · Stand September 2026

XRechnung erstellen 2026: Schritt für Schritt zur korrekten XML-Rechnung

Eine XRechnung ist keine gestaltete PDF-Datei, sondern ein strukturierter XML-Datensatz. Du musst diesen XML-Code normalerweise nicht selbst schreiben: Rechnungssoftware, E-Rechnungsgeneratoren oder ERP-Systeme erzeugen ihn aus deinen Rechnungsdaten. Entscheidend ist, dass die benötigten Angaben vollständig und korrekt zugeordnet sind und die Datei vor dem Versand geprüft wird.

Zuletzt geprüft: 12. September 2026 Aktueller Standard: XRechnung 3.0 Technisches Paket: Bundle 3.0.2 Summer 2026 Dateiformat: XML
Wie erstellt man eine XRechnung? Am einfachsten mit geeigneter Rechnungssoftware: Rechnungsaussteller, Empfänger, Rechnungsnummer, Leistungsdaten, Positionen, Steuerinformationen, Zahlungsdaten und gegebenenfalls eine Käuferreferenz werden erfasst. Die Software erzeugt daraus eine strukturierte XML-Datei nach XRechnung. Vor der Übermittlung sollte die Datei technisch geprüft werden.
Das Wichtigste zuerst

XRechnung erstellen: vier Fakten

XML eine XRechnung ist ein strukturierter Datensatz
3.0 aktuell geltender XRechnung-Standard
UBL / CII zwei unterstützte XML-Syntaxen
Prüfen Validierung vor dem Versand ist sinnvoll
Das Grundprinzip

So entsteht aus Rechnungsdaten eine XRechnung

Für den normalen Anwender steht nicht der XML-Code im Mittelpunkt. Die Rechnungssoftware übersetzt deine Geschäftsdaten in den strukturierten Standard.

DATA

Rechnungsdaten

Kunde, Positionen, Beträge, Steuer und Zahlungsinformationen.

→
XML

XRechnung

Die Software erzeugt den strukturierten XML-Datensatz.

→
✓

Validierung

Format- und Geschäftsregeln werden technisch geprüft.

→
SEND

Übermittlung

E-Mail, Portal, Schnittstelle oder vorgeschriebener Empfangsweg.

Drei Möglichkeiten

Wie kann ich eine XRechnung erstellen?

Praktisch gibt es drei typische Wege. Welcher sinnvoll ist, hängt vor allem von Rechnungsmenge, Unternehmensgröße und vorhandener IT ab.

Einzelne Rechnungen

Generator / kostenlose Lösung

Kann sinnvoll sein, wenn nur gelegentlich eine XRechnung benötigt wird.

  • Daten im Formular eingeben
  • XML-Datei erzeugen
  • Datei herunterladen
  • anschließend selbst übermitteln
E-Rechnung kostenlos erstellen →
Technische Umsetzung

ERP / eigene Implementierung

Für Unternehmen mit automatisierten Rechnungsprozessen oder hoher Belegzahl.

  • UBL oder CII generieren
  • XRechnung-Regeln implementieren
  • Validator integrieren
  • Schnittstellen automatisieren
XML nicht von Hand schreiben. Technisch ist das möglich, für normale Unternehmen aber weder effizient noch empfehlenswert. Bereits kleine Fehler in Struktur, Codes, Codelisten oder Geschäftsregeln können dazu führen, dass die Datei nicht als valide XRechnung verarbeitet wird.
Aktueller technischer Stand

Welche XRechnung-Version muss ich 2026 verwenden?

Aktuell gilt weiterhin XRechnung 3.0. Diese Version ist seit dem 1. Februar 2024 in Kraft.

Im Sommer 2026 gab es keinen neuen normativen Versionswechsel. Die KoSIT gibt deshalb an, dass XRechnung 3.0 mindestens bis zum 31. Juli 2027 in Kraft bleibt.

Normativer Standard

XRechnung 3.0

Das ist weiterhin die produktiv maßgebliche Version.

Technische Komponenten

Bundle 3.0.2 Summer 2026

Das aktuelle Bugfix-Bundle trägt die Fassung vom 31. August 2026.

3.0 und 3.0.2 sind kein Widerspruch. XRechnung 3.0 bezeichnet den normativen Standard. Bundle 3.0.2 bezeichnet das aktuelle technische Paket mit Komponenten und Pflegekorrekturen.
Bugfix-Stand September 2026 Das am 10. September 2026 veröffentlichte Summer-2026-Bugfix-Release enthält unter anderem Validator 1.6.3 sowie aktualisierte Prüfkomponenten. Eine normative Änderung am Standard XRechnung ist damit nicht verbunden.
Ausblick auf XRechnung 4.0 Die KoSIT bereitet XRechnung 4.0 auf Grundlage der neuen EN 16931-1:2026 vor. Eine Vorabversion der Spezifikation wurde für September 2026 angekündigt. Sie ist jedoch ausdrücklich noch nicht für den produktiven Einsatz bestimmt. Für aktuelle Rechnungen bleibt daher XRechnung 3.0 maßgeblich.
Vor der XML-Datei

Welche Angaben brauche ich für eine XRechnung?

Eine XRechnung bildet Rechnungsinformationen nicht nur visuell, sondern in eindeutig definierten strukturierten Datenfeldern ab. Die konkrete Belegung richtet sich nach EN 16931 und den Regeln der XRechnung.

BT-27 / BG-5

Rechnungsaussteller

Name und Anschrift des leistenden Unternehmens.

BT-44 / BG-8

Rechnungsempfänger

Name und Anschrift des Kunden beziehungsweise Empfängers.

BT-31 / BT-32

Steuerliche Kennung

Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID entsprechend dem Rechnungsfall.

BT-1

Rechnungsnummer

Eindeutige Rechnungsnummer.

BT-2

Rechnungsdatum

Datum der Ausstellung der Rechnung.

BG-25

Rechnungspositionen

Menge und Art der Ware oder Art und Umfang der Leistung.

Leistungsangaben

Lieferung oder Leistung

Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung, soweit erforderlich.

BG-23

Umsatzsteuer

Steuerkategorie, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerbetrag.

BG-22

Gesamtbeträge

Netto-, Steuer-, Brutto- und gegebenenfalls Zahlbetrag.

BG-16

Zahlungsdaten

Beispielsweise IBAN und Angaben zur Zahlungsart.

BT-20

Zahlungsbedingungen

Zahlungsziel und gegebenenfalls Hinweise zu Entgeltminderungen.

BT-10

Käuferreferenz

Referenz des Empfängers; im B2G-Bereich häufig die Leitweg-ID.

Sonderfälle brauchen zusätzliche Angaben. Reverse Charge, Steuerbefreiungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, Anzahlungs- oder Schlussrechnungen und andere besondere Sachverhalte können weitere Angaben und Geschäftsregeln auslösen.
Praxisanleitung

XRechnung erstellen in 7 Schritten

Der genaue Bildschirm unterscheidet sich von Software zu Software. Der fachliche Ablauf bleibt jedoch weitgehend gleich.

1

Empfänger prüfen

Kläre zunächst, ob dein Kunde ein Unternehmen oder ein öffentlicher Auftraggeber ist. Frage bei Bedarf nach gewünschtem Format, Referenzen und Übermittlungsweg.

2

Kundenstammdaten vollständig hinterlegen

Name, Anschrift, elektronische Adresse und gegebenenfalls Umsatzsteuer-ID, Kundenreferenz oder Leitweg-ID müssen korrekt sein.

3

Rechnungspositionen erfassen

Erfasse Waren beziehungsweise Leistungen, Mengen, Preise, Steuerkategorien und relevante Leistungsangaben.

4

Zahlungsinformationen ergänzen

Hinterlege Zahlungsart, Bankverbindung, Zahlungsziel sowie gegebenenfalls vereinbarte Zahlungsbedingungen.

5

XRechnung als Ausgabeformat wählen

Lass die Software die XML-Datei nach XRechnung erzeugen. Falls zwischen UBL und CII gewählt werden kann, beachte die Empfängeranforderungen.

6

Datei prüfen

Prüfe die XML-Datei gegen die aktuellen technischen Regeln. Fehler sollten vor der Übermittlung korrigiert werden.

7

Übermitteln und Original aufbewahren

Sende die Datei über den vereinbarten beziehungsweise vorgeschriebenen Weg und bewahre die strukturierte Originaldatei auf.

Entscheidend vor der Erstellung

XRechnung für Unternehmen oder Behörde erstellen?

XRechnung ist nicht ausschließlich ein Behördenformat. Sie kann auch im normalen B2B-Geschäft eingesetzt werden. Die praktischen Anforderungen unterscheiden sich jedoch.

B2B

Rechnung an Unternehmen

  • XRechnung grundsätzlich möglich
  • keine allgemeine Leitweg-ID-Pflicht
  • Übermittlungsweg kann vereinbart werden
  • E-Mail kann möglich sein
  • Käuferreferenz des Kunden beachten
B2G

Rechnung an Behörde

  • Vorgaben des Auftraggebers prüfen
  • Leitweg-ID kann erforderlich sein
  • bestimmtes Portal kann vorgeschrieben sein
  • weitere Referenzen können verlangt werden
  • Bund und Länder können unterschiedliche Prozesse haben
Bei öffentlichen Auftraggebern nicht einfach losschicken. Lass dir vor der ersten Rechnung die benötigten Empfängerdaten, Referenzen und den zulässigen Einreichungsweg nennen.
BT-10

Brauche ich zum Erstellen einer XRechnung eine Leitweg-ID?

Für normale B2B-Rechnungen grundsätzlich nein. Die Leitweg-ID wird insbesondere bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber verwendet.

XRechnung verwendet das Feld BT-10 „Buyer reference“. Der Rechnungsempfänger kann hierfür eine eigene Referenz vorgeben.

Behörde

Häufig Leitweg-ID

Im öffentlichen Bereich dient BT-10 typischerweise der Angabe der vom Empfänger vorgegebenen Leitweg-ID.

Unternehmen

Andere Käuferreferenz

Im B2B-Bereich kann der Empfänger eine andere interne Referenz verwenden. Umsatzsteuerlich besteht keine allgemeine Leitweg-ID-Pflicht.

Was tun, wenn im B2B-Fall keine Käuferreferenz existiert? Das BMF stellt klar, dass im B2B-Bereich keine Leitweg-ID erforderlich ist. Wenn ein verwendetes Format trotzdem eine Angabe im entsprechenden Feld verlangt, ist umsatzsteuerlich beispielsweise ein Platzhalter wie „-“ ausreichend, sofern der Empfänger keine andere Referenz vorgibt.

Mehr dazu: Leitweg-ID einfach erklärt .

Technischer Unterbau

UBL oder CII: Welche Syntax soll ich wählen?

XRechnung kann in zwei XML-Syntaxen umgesetzt werden: UBL und UN/CEFACT CII.

Beide bilden das semantische Rechnungsmodell technisch ab, verwenden aber unterschiedliche XML-Strukturen.

XML-Syntax

UBL

Universal Business Language ist eine verbreitete XML-Syntax für elektronische Geschäftsdokumente.

<Invoice>
  <cbc:ID>2026-1001</cbc:ID>
  ...
</Invoice>
XML-Syntax

CII

Cross Industry Invoice ist die Rechnungssyntax von UN/CEFACT und wird ebenfalls von XRechnung unterstützt.

<rsm:CrossIndustryInvoice>
  ...
</rsm:CrossIndustryInvoice>
Für normale Anwender ist die Syntax meist zweitrangig. Wenn deine Software eine gültige XRechnung erzeugt und der Empfänger sie akzeptiert, musst du den XML-Aufbau normalerweise nicht selbst bearbeiten.

Den europäischen Unterbau erklären wir ausführlich unter EN 16931 – Grundlage von XRechnung und ZUGFeRD .

Vor dem Versand

Warum sollte eine XRechnung validiert werden?

Eine Datei mit der Endung .xml ist nicht automatisch eine gültige XRechnung.

Die Datei muss die zulässige Syntax, das semantische Datenmodell und die für XRechnung geltenden Geschäftsregeln erfüllen.

✓

Valide

Die geprüften technischen Regeln werden erfüllt.

!

Warnung

Eine Auffälligkeit sollte geprüft werden, führt aber nicht zwingend zur Ablehnung.

×

Fehler

Relevante Regeln wurden verletzt und sollten vor der Übermittlung korrigiert werden.

Das BMF empfiehlt die Validierung. Eine technische Validierung ist nicht für sich allein Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung. Sie kann jedoch Formatfehler, fehlende Daten und logische Auffälligkeiten frühzeitig sichtbar machen.
Technische Prüfung ersetzt keine inhaltliche Rechnungsprüfung. Ein Validator kann nicht beurteilen, ob eine Leistung tatsächlich erbracht wurde, ein Betrag sachlich korrekt ist oder eine Bankverbindung plausibel ist.

Mehr zur technischen und inhaltlichen Kontrolle: E-Rechnung prüfen und validieren .

Nach der Erstellung

Wie wird eine XRechnung versendet?

Eine XRechnung muss im normalen B2B-Bereich nicht grundsätzlich über einen einzigen zentralen Übermittlungsweg versendet werden. Entscheidend sind die Anforderungen des Empfängers und der vereinbarte beziehungsweise vorgeschriebene Prozess.

@

E-Mail

Im normalen B2B-Bereich kann eine XRechnung beispielsweise per E-Mail übermittelt werden.

WEB

Portal

Behörden und Unternehmen können bestimmte Rechnungsportale einsetzen.

API

Schnittstelle

ERP- und Buchhaltungssysteme können Rechnungen automatisiert übertragen.

PEP

Peppol

Peppol ermöglicht standardisierten elektronischen Dokumentenaustausch zwischen angeschlossenen Teilnehmern.

Besonders im B2G-Bereich gilt: Prüfe die Vorgaben des konkreten Auftraggebers. Bund, Länder und Kommunen können unterschiedliche Portale, Identifikationsmerkmale und Übermittlungswege vorsehen.

Zum Versand per E-Mail: E-Rechnung per E-Mail . Mehr zum europäischen Übertragungsnetz: Peppol und E-Rechnung .

Vorher selbst ansehen

Wie kontrolliere ich eine erstellte XRechnung?

Anders als ZUGFeRD enthält eine normale XRechnung keine integrierte klassische PDF-Rechnungsansicht. Die Rechnung besteht aus dem strukturierten XML-Datensatz.

Für die menschliche Kontrolle kannst du einen E-Rechnungsviewer verwenden.

Original

XML-Datei

Das ist die eigentliche strukturierte Rechnung.

rechnung-2026-1001.xml
Anzeige

Viewer

Ein Viewer stellt die XML-Daten für Menschen übersichtlich dar.

Auch über die Finanzverwaltung steht ein E-Rechnungsviewer zur Verfügung.

Die Viewer-Ansicht ist nicht die Originalrechnung. Speichere deshalb nicht nur einen Screenshot oder eine daraus erzeugte PDF-Datei. Der strukturierte XML-Datensatz muss erhalten bleiben.

Mehr zum Öffnen von XML-Rechnungen findest du unter XRechnung öffnen und lesbar anzeigen .

Nach dem Versand

Wie lange muss ich eine XRechnung aufbewahren?

Unternehmer müssen Rechnungen umsatzsteuerlich grundsätzlich acht Jahre aufbewahren.

Bei einer E-Rechnung muss insbesondere der strukturierte Rechnungsteil in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben.

Deshalb die XML-Datei nicht löschen. Eine später erzeugte PDF-Ansicht oder ein Ausdruck ersetzt den strukturierten Originaldatensatz nicht.

Mehr dazu: E-Rechnung richtig aufbewahren und archivieren .

Praktische Umsetzung

Welche Software kann XRechnungen erstellen?

Viele aktuelle Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme unterstützen XRechnung. Unterschiede gibt es bei kostenlosen Tarifen, B2G-Feldern, Prüfung, Empfang, Buchhaltung und Automatisierung.

sevdesk

Rechnungsstellung und Buchhaltung für Selbstständige und kleine Unternehmen.

sevdesk E-Rechnung →

Lexware Office

Cloud-Buchhaltung mit E-Rechnungs- und Belegfunktionen.

Lexware Office E-Rechnung →

easybill

Schwerpunkt auf Fakturierung und automatisierten Rechnungsprozessen.

easybill E-Rechnung →

Accountable

Besonders interessant für Solo-Selbstständige und kostenlose E-Rechnungen.

Accountable E-Rechnung →

Papierkram

E-Rechnung, Projekte, Zeiterfassung und Buchhaltung.

Papierkram E-Rechnung →

FastBill

Rechnungssoftware mit E-Rechnungsfunktionen für kleinere Unternehmen.

FastBill E-Rechnung →

Passende XRechnungssoftware finden

Wenn du XRechnungen regelmäßig erstellst, lohnt sich eine Lösung, die nicht nur XML exportiert, sondern Rechnungsdaten, Prüfung, Empfang und Buchhaltung sinnvoll miteinander verbindet.

Typische Stolperfallen

8 häufige Fehler beim Erstellen einer XRechnung

×

1. Eine normale PDF „XRechnung“ nennen

Eine XRechnung ist ein strukturierter XML-Datensatz und nicht lediglich eine PDF-Datei.

×

2. Veraltete XRechnung-Version verwenden

Für neue Rechnungen sollte der aktuell geltende Standard verwendet werden. Derzeit ist dies XRechnung 3.0.

×

3. Leistungsangaben vergessen

Liefer- beziehungsweise Leistungsangaben müssen entsprechend dem Rechnungsfall korrekt abgebildet werden.

×

4. Leitweg-ID bei jedem B2B-Kunden verlangen

Eine Leitweg-ID ist keine allgemeine Voraussetzung für normale B2B-E-Rechnungen.

×

5. Empfängeranforderungen ignorieren

Gerade Behörden können bestimmte Übermittlungswege und Referenzen verlangen.

×

6. XML ungeprüft versenden

Eine technische Validierung kann Fehler erkennen, bevor der Empfänger die Rechnung zurückweist.

×

7. Viewer-Anzeige mit Originaldatei verwechseln

Die lesbare Darstellung ersetzt nicht den strukturierten XML-Datensatz.

×

8. XML nach dem Versand löschen

Der strukturierte Originalteil muss für die gesetzliche Aufbewahrung erhalten bleiben.

FAQ

Häufige Fragen zum Erstellen einer XRechnung

Wie kann ich eine XRechnung erstellen?

Am einfachsten mit geeigneter Rechnungssoftware oder einem E-Rechnungsgenerator. Du erfasst die Rechnungsdaten und das Programm erzeugt daraus eine strukturierte XML-Datei nach XRechnung.

Kann ich eine XRechnung selbst erstellen?

Ja. Technisch kann eine XRechnung selbst als XML erzeugt werden. Für normale Unternehmen ist Software jedoch sinnvoller, weil zahlreiche technische Regeln, Felder und Codelisten berücksichtigt werden müssen.

Welche XRechnung-Version gilt 2026?

Aktuell gilt XRechnung 3.0. Nach Angaben der KoSIT bleibt der Standard mindestens bis zum 31. Juli 2027 in Kraft. Das aktuelle technische Paket ist XRechnung Bundle 3.0.2 Summer 2026.

Ist eine XRechnung eine XML-Datei?

Ja. XRechnung ist ein strukturiertes, XML-basiertes Rechnungsformat. Sie enthält anders als ZUGFeRD keine integrierte PDF-Rechnungsansicht.

Brauche ich für eine XRechnung eine Leitweg-ID?

Nicht allgemein. Die Leitweg-ID wird insbesondere bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber genutzt. Im normalen B2B-Bereich besteht keine allgemeine umsatzsteuerliche Leitweg-ID-Pflicht.

Was ist BT-10 bei einer XRechnung?

BT-10 ist die Käuferreferenz beziehungsweise Buyer Reference. Bei öffentlichen Auftraggebern wird dort häufig die Leitweg-ID verwendet. Andere Empfänger können andere Referenzen vorgeben.

Was ist der Unterschied zwischen UBL und CII?

UBL und UN/CEFACT CII sind unterschiedliche XML-Syntaxen, mit denen Rechnungsinformationen einer XRechnung technisch dargestellt werden. XRechnung unterstützt beide.

Muss ich eine XRechnung validieren?

Eine Validierung ist nicht für sich allein Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung. Das BMF empfiehlt sie jedoch, weil damit Formatfehler sowie fehlende oder unlogische Angaben erkannt werden können.

Kann ich eine XRechnung per E-Mail versenden?

Im normalen B2B-Bereich kann E-Mail grundsätzlich ein möglicher Übertragungsweg sein. Bei öffentlichen Auftraggebern sind die konkreten Vorgaben des Empfängers zu beachten.

Wie kann ich eine XRechnung öffnen?

Eine XRechnung kann technisch mit einem Texteditor geöffnet werden. Für eine verständliche Rechnungsansicht empfiehlt sich jedoch ein E-Rechnungsviewer.

Kann ich eine XRechnung kostenlos erstellen?

Ja. Es gibt kostenlose Generatoren und Rechnungssoftware mit kostenlosen Tarifen. Funktionsumfang, Rechnungslimits und B2G-Felder unterscheiden sich jedoch.

Wie lange muss ich eine erstellte XRechnung aufbewahren?

Unternehmer müssen Rechnungen umsatzsteuerlich grundsätzlich acht Jahre aufbewahren. Bei einer E-Rechnung muss insbesondere der strukturierte Teil in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben.

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Offizielle Quellen und technische Grundlagen

Rechts- und Technikstand zuletzt geprüft am 12. September 2026. Technische Komponenten, Prüfregeln und Übermittlungswege werden weiterentwickelt. Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber sind zusätzlich die Vorgaben des jeweiligen Bundes, Landes, der Kommune beziehungsweise des konkreten Auftraggebers zu beachten. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder technische Beratung.