Zugänglichkeit · Bedienbarkeit · Verständlichkeit

Barrierefreiheit auf E-Rechnungsratgeber.de

Informationen rund um die E-Rechnung sollten möglichst unabhängig davon zugänglich sein, wie jemand unsere Website bedient, wahrnimmt oder Inhalte liest. Deshalb berücksichtigen wir digitale Barrierefreiheit bei neuen und überarbeiteten Seiten zunehmend als festen Qualitätsstandard.

Tastaturbedienung Kontraste Screenreader Responsive Inhalte Barrieren melden
Aktueller Stand

Unser Anspruch – ohne falsches Barrierefreiheitsversprechen

Status Schrittweise optimiert

Wir arbeiten daran, E-Rechnungsratgeber.de technisch und redaktionell möglichst barrierearm und zugänglich zu gestalten.

Neue und überarbeitete Seiten sollen deshalb unter anderem klare Überschriftenstrukturen, ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle Linktexte, responsive Inhalte und geeignete Textalternativen berücksichtigen.

Wir behaupten auf dieser Seite derzeit keine vollständige Konformität mit WCAG, EN 301 549, BITV oder BFSG. Eine solche Aussage würde eine entsprechend vollständige Prüfung und die passende rechtliche Einordnung voraussetzen.

Wichtig: Eine Website wird nicht dadurch barrierefrei, dass sie eine Seite über Barrierefreiheit besitzt. Entscheidend ist, ob Navigation, Inhalte, Formulare, Tabellen, interaktive Funktionen und Dokumente tatsächlich zugänglich gestaltet sind.
Orientierung

Vier Prinzipien digitaler Barrierefreiheit

Für unsere technische und redaktionelle Arbeit orientieren wir uns an den grundlegenden Accessibility-Prinzipien, die auch den WCAG zugrunde liegen.

Wahrnehmbar

Relevante Informationen sollen nicht ausschließlich über Farbe, Bilder oder andere einzelne Sinneskanäle vermittelt werden.

Bedienbar

Links, Navigation, FAQ-Bereiche und interaktive Elemente sollen insbesondere per Tastatur nutzbar sein.

Verständlich

Strukturen, Bezeichnungen, Fehlermeldungen und Handlungsoptionen sollen möglichst eindeutig formuliert werden.

Robust

Semantisches HTML und etablierte Webstandards sollen die Nutzung mit assistiven Technologien unterstützen.

Unser Accessibility-Standard

15 Regeln für neue und überarbeitete Seiten

Diese Regeln nehmen wir in unseren technischen Seitenstandard auf. Sie gelten als Zielstandard für neue Inhalte und bei späteren Überarbeitungen bestehender Seiten.

Logische Überschriften

Eine nachvollziehbare H1-H2-H3-Struktur statt Überschriften nur aus optischen Gründen.

Tastaturbedienbarkeit

Interaktive Funktionen sollen ohne Maus erreichbar und bedienbar sein.

Sichtbarer Fokus

Tastaturnutzer sollen erkennen können, welches Bedienelement gerade fokussiert ist.

Ausreichende Kontraste

Texte, Links und wichtige Bedienelemente sollen deutlich vom Hintergrund unterscheidbar sein.

Nicht nur Farbe

Grün, Gelb oder Rot werden immer durch Text, Symbol oder zusätzliche Kennzeichnung ergänzt.

Alternative Bildtexte

Inhaltlich relevante Bilder erhalten einen sinnvollen Alt-Text; rein dekorative Bilder werden entsprechend behandelt.

Verständliche Linktexte

Links sollen möglichst bereits aus ihrem Text erkennen lassen, wohin sie führen.

Semantische Tabellen

Vergleichstabellen verwenden Tabellenüberschriften und sinnvolle Zeilen- und Spaltenstrukturen.

Beschriftete Formulare

Eingabefelder, Auswahlfelder und Steuerelemente sollen eindeutige Beschriftungen besitzen.

Verständliche Fehlermeldungen

Fehler sollen nicht nur rot markiert, sondern in Textform erklärt werden.

Responsive Inhalte

Inhalte sollen auf kleinen Bildschirmen und bei Vergrößerung möglichst ohne Funktionsverlust nutzbar bleiben.

Reduzierte Bewegung respektieren

Wo Animationen eingesetzt werden, berücksichtigen wir nach Möglichkeit die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung.

Native Webelemente bevorzugen

Links, Buttons, Details, Formulare und Tabellen werden möglichst mit passenden HTML-Elementen umgesetzt.

Screenreader-Rückmeldungen

Dynamische Ergebnisse unserer Rechner und Checks sollen bei relevanten Funktionen auch assistiv verständlich werden.

Downloads mitdenken

Neue PDFs, Checklisten und andere Dokumente sollen ebenfalls möglichst zugänglich erstellt werden.

Praktische Umsetzung

Was Barrierefreiheit bei unseren Seiten konkret bedeutet

Drei typische Nutzungssituationen

Die technische Umsetzung soll nicht nur auf eine Standard-Mausbedienung ausgelegt sein.

Tastatur

Ohne Maus navigieren

Links, FAQ-Bereiche, Formulare, Auswahlfelder und Rechner sollen in einer sinnvollen Reihenfolge mit der Tastatur erreichbar sein.

Screenreader

Struktur statt nur Optik

Überschriften, Beschriftungen, Tabellen und interaktive Bereiche sollen semantisch nachvollziehbar sein.

Vergrößerung

Inhalte müssen flexibel bleiben

Texte, Karten und Bedienelemente sollen auch auf kleinen Viewports beziehungsweise bei starker Vergrößerung nutzbar bleiben.

Bei unseren interaktiven Tools besonders wichtig: Eine schön gestaltete Auswahlkarte darf nicht nur auf einen Mausklick reagieren. Deshalb verwenden wir bei neuen Tools echte Formularelemente, zugeordnete Labels, sichtbare Fokuszustände und – wo nötig – zusätzliche Screenreader-Rückmeldungen.
Arbeitsstandard

Welche Bereiche wir bei neuen Seiten berücksichtigen

Accessibility-Bereiche für neue und überarbeitete Inhalte
Bereich Zielstandard Status
Überschriften Sinnvolle semantische Reihenfolge und keine rein optische Ebenenwahl. Standard für neue Seiten
Tastaturfokus Fokus nicht verstecken und deutlich sichtbar darstellen. Standard für neue Seiten
Interaktive Tools Native Inputs, Labels, verständliche Zustände und geeignete Rückmeldungen. fortlaufende Optimierung
Tabellen Caption, Tabellenköpfe und nachvollziehbare Struktur einsetzen. Standard für neue Seiten
Bilder Aussagekräftige Alternativtexte bei relevanten Bildern. redaktioneller Standard
Kontraste Lesbarkeit von Texten und Bedienelementen bei Gestaltung berücksichtigen. fortlaufende Kontrolle
Bestehende Inhalte Ältere Seiten werden im Zuge von Überarbeitungen an den neuen Standard angepasst. schrittweise
PDF-Dateien Neu erstellte Dokumente sollen Barrierefreiheit bereits bei der Erstellung berücksichtigen. schrittweise
Transparenzhinweis: Die Angaben in dieser Tabelle sind unser redaktioneller und technischer Arbeitsstandard. Sie sind kein Zertifikat und keine Aussage, dass jede einzelne ältere Unterseite bereits sämtliche Kriterien eines vollständigen Accessibility-Audits erfüllt.
Technische Orientierung

WCAG und EN 301 549 als Orientierung

EN 301 549

Die europäische Norm EN 301 549 ist eine zentrale technische Referenz für digitale Barrierefreiheit.

Nach Angaben der Bundesfachstelle ist derzeit Version V3.2.1 die maßgebliche vorhandene Referenz.

WCAG

Die Web Content Accessibility Guidelines beschreiben international etablierte Kriterien für zugänglichere Webangebote.

Wir nutzen WCAG-Kriterien als technische Orientierung, ohne damit pauschal eine vollständige WCAG-Konformität zu behaupten.

Weiterentwicklung

Die EN 301 549 wird im Zusammenhang mit dem European Accessibility Act weiterentwickelt.

Die Bundesfachstelle weist darauf hin, dass die aktualisierte Norm auf WCAG 2.2 verweisen soll.

Rechtlicher Kontext

Was das BFSG für Websites bedeutet

Diese Seite ist derzeit als freiwillige Transparenz- und Informationsseite ausgestaltet. Sie wird nicht als förmliche Erklärung zur vollständigen Barrierefreiheit oder als Zertifizierung der Website bezeichnet.
Barriere gefunden?

Bitte gib uns einen konkreten Hinweis

Automatische Prüfprogramme können nicht jede Barriere erkennen. Hinweise von Menschen, die eine Seite tatsächlich nutzen, sind deshalb besonders wertvoll.

Seite nennen

Am besten die betroffene URL oder den Seitentitel angeben.

Problem beschreiben

Beispielsweise: Link nicht per Tastatur erreichbar, Beschriftung fehlt oder Inhalt ist mit Screenreader nicht verständlich.

Gerät oder Hilfsmittel optional nennen

Angaben zu Browser, Gerät oder assistiver Technologie können die technische Prüfung erleichtern.

Wir prüfen den Hinweis

Nachvollziehbare Barrieren möchten wir bei der weiteren technischen Entwicklung berücksichtigen.

FAQ

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit

Ist E-Rechnungsratgeber.de vollständig barrierefrei?

Wir arbeiten daran, E-Rechnungsratgeber.de technisch und redaktionell möglichst zugänglich zu gestalten. Auf dieser Seite behaupten wir derzeit jedoch keine vollständige Konformität mit WCAG, EN 301 549, BITV oder BFSG. Neue und überarbeitete Inhalte sollen schrittweise nach unserem Accessibility-Standard gestaltet werden.

Kann E-Rechnungsratgeber.de mit der Tastatur bedient werden?

Neue und überarbeitete interaktive Elemente sollen grundsätzlich auch per Tastatur erreichbar und bedienbar sein. Dazu gehören insbesondere Links, FAQ-Bereiche, Formulare und unsere interaktiven Rechner. Solltest du auf ein Element stoßen, das sich nicht sinnvoll per Tastatur bedienen lässt, kannst du uns dies über die Kontaktseite melden.

Berücksichtigt E-Rechnungsratgeber.de Screenreader?

Wir berücksichtigen bei neuen und überarbeiteten Seiten semantische Überschriften, geeignete HTML-Elemente, Beschriftungen für Formulare, Tabellenstrukturen und alternative Bildtexte. Bei dynamischen Funktionen sollen zusätzlich geeignete Screenreader-Rückmeldungen berücksichtigt werden, wenn diese für das Verständnis des Ergebnisses erforderlich sind.

Welche Standards nutzt E-Rechnungsratgeber.de als Orientierung?

Für die technische Orientierung berücksichtigen wir insbesondere die Grundprinzipien und relevanten Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines sowie die EN 301 549. Die Nutzung dieser Standards als Orientierung bedeutet nicht automatisch, dass eine vollständige formale Konformität mit einer bestimmten Konformitätsstufe erklärt wird.

Warum gibt es auf dieser Seite keine Aussage „100 % barrierefrei“?

Eine pauschale Aussage über vollständige Barrierefreiheit wäre ohne eine entsprechend umfassende Prüfung nicht seriös. Digitale Barrierefreiheit betrifft unter anderem Navigation, Tastaturbedienung, Screenreader, Kontraste, Formulare, Dokumente und dynamische Inhalte. Deshalb beschreiben wir lieber transparent unseren aktuellen Ansatz und verbessern bestehende Inhalte schrittweise.

Fällt jede private Website unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Nein. Das BFSG gilt für bestimmte gesetzlich erfasste Produkte und Dienstleistungen. Bei Websites kann insbesondere eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr relevant sein, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht wird. Nach den Hinweisen der Bundesfachstelle dürfte eine reine Informations- oder Präsentationswebsite nicht allein deshalb darunter fallen.

Was passiert, wenn sich das Angebot von E-Rechnungsratgeber.de verändert?

Wenn künftig zusätzliche Dienste wie ein eigener B2C-Shop, ein unmittelbarer Verbrauchervertrag oder andere neue interaktive Dienstleistungen angeboten werden, sollte die rechtliche Einordnung nach BFSG erneut geprüft werden. Gegebenenfalls müssen dann auch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen nach Anlage 3 BFSG bereitgestellt werden.

Sind auch PDFs und Downloads von Barrierefreiheit betroffen?

Dokumente können ebenfalls Barrieren enthalten. Deshalb möchten wir bei neu erstellten PDFs und anderen Downloads unter anderem eine sinnvolle Dokumentstruktur, lesbare Texte, geeignete Alternativinformationen und eine möglichst gute Nutzbarkeit mit assistiven Technologien berücksichtigen.

Wie kann ich eine Barriere melden?

Nutze dafür unsere Kontaktseite. Hilfreich sind die betroffene URL, eine kurze Beschreibung des Problems und – sofern du diese Angaben machen möchtest – Informationen zum verwendeten Browser, Gerät oder Hilfsmittel. So lässt sich die betreffende Stelle leichter nachvollziehen und prüfen.

Heiko Boos, Herausgeber von E-Rechnungsratgeber.de

Verantwortlich für E-Rechnungsratgeber.de

Heiko Boos betreibt E-Rechnungsratgeber.de mit dem Ziel, Informationen zur E-Rechnung verständlich, praxisnah und möglichst gut zugänglich aufzubereiten.

Hinweise auf technische, redaktionelle oder barrierebezogene Probleme sind ausdrücklich willkommen.
Offizielle Grundlagen

Quellen zur digitalen Barrierefreiheit

  1. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  2. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  3. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zu Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
  4. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Normen und Standards – EN 301 549 und WCAG
  5. Gesetze im Internet: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  6. Gesetze im Internet: Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  7. Gesetze im Internet: Anlage 3 BFSG – Informationen über Dienstleistungen
  8. W3C Web Accessibility Initiative: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2

Letzte fachliche Überarbeitung: 13. September 2026. Diese Seite beschreibt unseren aktuellen redaktionellen und technischen Ansatz. Sie ist keine Zertifizierung und keine Rechtsberatung.