E-Rechnung Umstellung: So stellen Unternehmen richtig um
Die Umstellung auf E-Rechnung ist kein reines Softwareprojekt. Unternehmen müssen Empfang, Rechnungsstellung, Stammdaten, Prüfung, Freigabe, Buchhaltung und Archivierung gemeinsam betrachten. Dieser Ratgeber zeigt, wie du die E-Rechnung Schritt für Schritt einführst und typische Fehler vor dem Go-live vermeidest.
Die E-Rechnung sollte nicht erst beim Rechnungsausgang beginnen. Ein sinnvoller Umstellungsprozess startet mit der Frage, welche Rechnungen betroffen sind, richtet zuerst den sicheren Rechnungseingang ein und baut anschließend einen durchgängigen Workflow bis Buchhaltung und Archiv auf. Erst danach sollte der produktive Rechnungsausgang vollständig umgestellt werden.
Welche Fristen müssen Unternehmen 2026 beachten?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, eine E-Rechnung zu empfangen. Eine bestimmte Empfangsplattform ist dafür umsatzsteuerlich nicht vorgeschrieben; bereits ein E-Mail-Postfach kann als technischer Mindestweg genügen.
Für die Ausstellung gelten dagegen Übergangsregelungen. Deshalb sollte die eigene Umstellung immer zwischen Empfangspflicht und Ausstellungspflicht unterscheiden.
Empfang sicherstellen
Inländische Unternehmen müssen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.
Allgemeine Übergangsphase
Rechnungsaussteller dürfen für grundsätzlich betroffene Umsätze noch sonstige Rechnungen verwenden.
Zusätzliche Übergangsregel
Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers von höchstens 800.000 Euro kann die Übergangsregelung noch bis Ende 2027 greifen.
Regelfall E-Rechnung
Nach Ende der Übergangsfristen ist bei grundsätzlich betroffenen inländischen B2B-Umsätzen die E-Rechnung der Regelfall. Dauerhafte gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.
Die Regeln erklären wir ausführlich unter E-Rechnung-Pflicht .
Die 10 wichtigsten Schritte zur E-Rechnung
Betroffene Rechnungen und Bereiche bestimmen
Kläre zuerst, welche Ausgangs- und Eingangsrechnungen im Unternehmen betroffen sind. Unterscheide dabei B2B, B2C, B2G, Kleinbetragsrechnungen, Kleinunternehmerfälle und gegebenenfalls steuerfreie Leistungen.
Verantwortung festlegen
Bestimme eine Person, die die Umstellung koordiniert. Bei kleineren Unternehmen kann dies Geschäftsführung oder Buchhaltung sein. Bei größeren Betrieben sollten mindestens Buchhaltung, IT, Einkauf, Vertrieb und gegebenenfalls Steuerberater eingebunden werden.
E-Rechnungsempfang einrichten
Lege fest, über welche Adresse beziehungsweise welchen Kanal Lieferanten ihre Rechnungen senden. Für kleine Unternehmen kann eine zentrale Rechnungsadresse ausreichend sein. Bei größeren Unternehmen kann ein automatisierter Eingang über Schnittstelle, Portal oder Dienstleister sinnvoller sein.
Formate und Übertragungswege festlegen
Prüfe, welche Formate deine Kunden und Lieferanten nutzen. In Deutschland sind besonders XRechnung und ZUGFeRD relevant. Der Transportweg ist davon getrennt zu betrachten: E-Mail, Portal, API oder Peppol sind mögliche Übertragungswege.
Software und Schnittstellen prüfen
Kläre, ob die bestehende Rechnungs-, ERP- oder Buchhaltungssoftware E-Rechnungen bereits erzeugen, empfangen, visualisieren, validieren und archivieren kann. Prüfe dabei auch Schnittstellen zu Steuerberater, DATEV, ERP, DMS, Warenwirtschaft und Banking.
Stammdaten bereinigen
Strukturierte Rechnungen reagieren deutlich empfindlicher auf unvollständige Daten als klassische PDF-Rechnungen. Bereinige deshalb Kunden-, Lieferanten-, Steuer-, Zahlungs- und Unternehmensdaten vor dem Go-live.
Prüf- und Freigabeprozess definieren
Bestimme, wer eingehende Rechnungen prüft, wer sie fachlich freigibt, wie Abweichungen behandelt und wie Zahlungen anschließend ausgelöst werden. Der neue Prozess sollte nicht nur technisch, sondern organisatorisch eindeutig sein.
Archivierung und Originaldaten festlegen
Sorge dafür, dass der strukturierte Rechnungsdatensatz in seiner ursprünglichen Form erhalten bleibt. Eine reine PDF-Ablage reicht bei einer E-Rechnung nicht als Ersatz für den strukturierten Originaldatensatz.
Testrechnungen durchführen
Teste nicht nur eine Musterrechnung. Verwende typische Fälle aus deinem echten Geschäft: normale Rechnung, Gutschrift, Storno, mehrere Steuersätze, Abschlag, ausländische Kunden oder Behördenrechnung – soweit diese Fälle vorkommen.
Go-live kontrolliert durchführen
Stelle nicht alle Lieferanten, Kunden und Gesellschaften gleichzeitig um, wenn der Prozess komplex ist. Ein kontrollierter Start mit ausgewählten Geschäftspartnern reduziert Fehler und ermöglicht Korrekturen, bevor das Volumen steigt.
Zuerst den E-Rechnungseingang stabil machen
Viele Unternehmen beginnen bei der Umstellung mit der Frage: „Wie erstelle ich eine XRechnung?“ Praktisch ist der Rechnungseingang oft dringender, denn E-Rechnungen müssen bereits seit 2025 empfangen werden können.
Rechnung erreicht E-Mail, Portal oder Schnittstelle.
System erkennt Format und strukturierten Datensatz.
XML-Inhalt wird für den Mitarbeiter lesbar dargestellt.
Technische und fachliche Prüfung der Rechnung.
Rechnung wird kontiert und intern freigegeben.
Strukturierter Originaldatensatz bleibt erhalten.
Den Empfang erklären wir ausführlich unter E-Rechnung empfangen .
XRechnung oder ZUGFeRD: Was sollte das Unternehmen einführen?
XRechnung
XRechnung ist ein rein strukturiertes XML-Format. Sie ist besonders im Umfeld öffentlicher Auftraggeber verbreitet und benötigt zur komfortablen Sichtprüfung eine geeignete Visualisierung.
ZUGFeRD
ZUGFeRD kombiniert bei geeigneten Profilen eine PDF-Darstellung mit einem eingebetteten XML-Datensatz. Für viele klassische B2B-Prozesse ist das praktisch, weil Mensch und Software dieselbe Datei nutzen können.
Direktvergleich: XRechnung vs. ZUGFeRD .
Stammdaten vor der Umstellung bereinigen
Strukturierte Rechnungen machen schlechte Stammdaten schnell sichtbar. Was in einer PDF noch unauffällig war, kann in einer validierten XML-Rechnung zu Fehlern oder Rückfragen führen.
Empfänger korrekt anlegen
- Firmenname
- vollständige Anschrift
- Kundennummer
- USt-IdNr. soweit relevant
- E-Rechnungsformat
- Empfangskanal
Pflichtfelder sauber pflegen
- Steuersätze
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsdatum
- Zahlungsbedingungen
- Bankverbindung
- Bestellreferenzen
Behördenreferenzen gesondert prüfen
- Leitweg-ID
- Bestellnummer
- Lieferantennummer
- vertragliche Referenzen
- Übertragungsportal
- Peppol-ID soweit erforderlich
Mehr dazu: Leitweg-ID erklärt .
Welche Funktionen sollte die Software für die Umstellung können?
Die E-Rechnung sollte nicht als isoliertes Zusatzmodul betrachtet werden
Prüfe die komplette Prozesskette – vom Rechnungseingang bis zum Steuerberater oder ERP.
XRechnung und ZUGFeRD mit Pflichtfeldprüfung erzeugen.
XML und hybride Rechnungen einlesen und darstellen.
Technische und logische Fehler möglichst früh erkennen.
Zuständigkeiten und interne Freigaben unterstützen.
Strukturierten Originaldatensatz dauerhaft erhalten.
DATEV, Steuerberater, ERP oder andere Systeme anbinden.
Vergleich und Auswahlhilfe: E-Rechnungssoftware .
Validierung vor dem Go-live einplanen
Technische Validierung
Eine geeignete Validierung kann prüfen, ob Formatvorgaben und Geschäftsregeln der verwendeten E-Rechnung eingehalten werden.
- Pflichtfelder vorhanden
- Datentypen korrekt
- Rechenregeln plausibel
- Formatregeln eingehalten
Fachliche Prüfung
Eine technisch valide Rechnung kann trotzdem fachlich falsch sein. Deshalb bleibt eine fachliche beziehungsweise buchhalterische Prüfung nötig.
- Leistung tatsächlich erbracht
- Menge und Preis korrekt
- Steuersatz richtig
- Bestellung und Rechnung stimmen überein
Details: E-Rechnung prüfen .
XML nicht durch PDF ersetzen
Bei einer E-Rechnung ist der strukturierte Datensatz entscheidend. Dieser muss so aufbewahrt werden, dass er in seiner ursprünglichen Form erhalten und maschinell auswertbar bleibt.
Bei einem hybriden Format wie ZUGFeRD reicht unter den maßgeblichen Voraussetzungen grundsätzlich die Aufbewahrung des strukturierten Teils. Enthält der sichtbare PDF-Teil zusätzliche steuerlich relevante Informationen, kann auch dessen Aufbewahrung erforderlich sein.
Umsatzsteuerlich sind ein- und ausgehende Rechnungen grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren.
Original erhalten
XML beziehungsweise strukturierter Datenteil darf nicht einfach durch einen Ausdruck ersetzt werden.
Unversehrtheit sichern
Der gespeicherte Rechnungsdatensatz muss nachvollziehbar und unverändert erhalten bleiben.
Wiederfinden
Rechnungen müssen während der Aufbewahrungszeit auffindbar und verfügbar bleiben.
Mehr dazu: E-Rechnung aufbewahren .
Welche Fälle sollten vor dem Go-live getestet werden?
Ein erfolgreich versendetes Musterdokument reicht nicht. Nutze reale Geschäftsszenarien aus dem eigenen Unternehmen.
Normale B2B-Rechnung
Kunde, Leistung, Steuer, Zahlungsziel und Bankdaten vollständig testen.
XRechnung eines Lieferanten
Empfang, Visualisierung, Prüfung, Freigabe und Archivierung testen.
ZUGFeRD
Prüfen, ob PDF- und XML-Daten korrekt übernommen werden.
Storno oder Berichtigung
Testen, wie Korrekturrechnungen strukturiert erzeugt werden.
Abschlagsrechnung
Falls relevant: Abschlag, Folgeabschlag und Schlussrechnung testen.
Behördenrechnung
Leitweg-ID, Bestellreferenz, Portal und Übertragungsweg prüfen.
Innerbetriebliches Kontrollverfahren mitdenken
Die technische E-Rechnung ersetzt nicht die internen Kontrollen. § 14 UStG stellt weiterhin auf Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit ab. Diese können durch innerbetriebliche Kontrollverfahren mit verlässlichem Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung sichergestellt werden.
Lieferant prüfen
Stimmt der Rechnungsaussteller mit Vertrag und Leistung überein?
Leistung prüfen
Wurde die abgerechnete Ware oder Leistung tatsächlich bezogen?
Betrag prüfen
Stimmen Menge, Preis, Steuer und Zahlungsbedingungen?
Freigabe dokumentieren
Wer hat geprüft, kontiert und zur Zahlung freigegeben?
Diese Fehler bremsen die E-Rechnung Umstellung
Der Eingang ist bereits Pflicht und sollte zuerst stabil funktionieren.
Ein normales PDF ist seit 2025 keine E-Rechnung im neuen gesetzlichen Sinn.
Fehlerhafte Kunden-, Steuer- und Referenzdaten werden im strukturierten Prozess schneller sichtbar.
Technische Fehler werden dann häufig erst beim Kunden oder im Portal entdeckt.
Der strukturierte Originaldatensatz gehört zum aufzubewahrenden Rechnungsbestand.
Im normalen B2B-Geschäft ist sie grundsätzlich nicht erforderlich.
Gutschriften, Storno, Abschläge und Sonderfälle können andere Fehler auslösen.
Ein technisch funktionierender Prozess hilft wenig, wenn Zuständigkeiten unklar sind.
Wann ist das Unternehmen bereit für den produktiven Betrieb?
Vor dem Go-live
- Empfangskanal eingerichtet
- XRechnung und ZUGFeRD getestet
- Stammdaten bereinigt
- Validierung funktioniert
- Freigaben festgelegt
- Archivierung geprüft
- Steuerberater informiert
- Mitarbeiter eingewiesen
Nach dem Go-live
- Fehlerquoten beobachten
- Rückläufer dokumentieren
- Lieferantenfeedback auswerten
- Stammdaten laufend verbessern
- Sonderfälle ergänzen
- Prozess dokumentieren
- Softwareupdates verfolgen
- Verantwortlichkeiten regelmäßig prüfen
Häufige Fragen zur E-Rechnung Umstellung
Wann muss ein Unternehmen auf E-Rechnung umstellen?
Inländische Unternehmen müssen bereits seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen: Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller für grundsätzlich betroffene Umsätze noch sonstige Rechnungen verwenden. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro kann die Übergangsregelung unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch bis Ende 2027 gelten.
Was ist der erste Schritt bei der E-Rechnung Umstellung?
Der erste Schritt sollte eine Bestandsaufnahme sein: Welche Eingangs- und Ausgangsrechnungen gibt es, welche Kunden und Lieferanten sind betroffen, welche Ausnahmen gelten und welche Software wird heute eingesetzt? Danach sollte insbesondere der E-Rechnungsempfang zuverlässig eingerichtet werden.
Reicht ein E-Mail-Postfach für den Empfang von E-Rechnungen?
Ja. Nach den aktuellen FAQ des Bundesministeriums der Finanzen genügt grundsätzlich bereits ein E-Mail-Postfach, um den Empfang einer E-Rechnung sicherzustellen. Bei größerem Rechnungsvolumen kann ein automatisierter Rechnungseingang mit Schnittstelle, Portal oder spezialisierter Software jedoch wesentlich effizienter sein.
Muss jedes Unternehmen XRechnung verwenden?
Nein. XRechnung ist ein wichtiges zulässiges E-Rechnungsformat, aber nicht das einzige. Auch geeignete ZUGFeRD-Profile erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen. Welches Format sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Rechnungsempfänger und dem verwendeten Softwareprozess ab.
Muss für die E-Rechnung eine neue Software gekauft werden?
Nicht zwingend. Viele aktuelle Rechnungs-, Buchhaltungs- und ERP-Systeme wurden bereits um E-Rechnungsfunktionen erweitert. Vor einem Softwarewechsel sollte deshalb geprüft werden, ob die bestehende Lösung XRechnung und ZUGFeRD erstellen und empfangen, strukturierte Daten darstellen und archivieren sowie benötigte Schnittstellen bedienen kann.
Ist eine Validierung von E-Rechnungen Pflicht?
Eine Validierung ist keine eigenständige Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer E-Rechnung. Das Bundesministerium der Finanzen empfiehlt sie jedoch, weil damit technische Formatfehler sowie fehlende oder unlogische Pflichtangaben erkannt werden können. Besonders vor dem Versand ist eine Validierung sinnvoll.
Welche Stammdaten sollten vor der Umstellung geprüft werden?
Wichtig sind insbesondere vollständige Firmen- und Adressdaten, Steuerangaben, USt-IdNr. soweit relevant, Bankverbindung, Zahlungsbedingungen, Kunden- und Lieferantennummern sowie benötigte Bestell- und Käuferreferenzen. Bei öffentlichen Auftraggebern können zusätzlich Leitweg-ID und besondere Portalvorgaben relevant sein.
Muss die XML-Datei einer E-Rechnung aufbewahrt werden?
Ja. Bei einer E-Rechnung muss zumindest der strukturierte Teil so aufbewahrt werden, dass er in seiner ursprünglichen Form erhalten bleibt. Ein Ausdruck oder eine reine PDF-Kopie ersetzt den strukturierten Originaldatensatz nicht. Umsatzsteuerlich beträgt die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen grundsätzlich acht Jahre.
Braucht jedes Unternehmen eine Leitweg-ID?
Nein. Für normale E-Rechnungen zwischen Unternehmen wird grundsätzlich keine Leitweg-ID benötigt. Sie ist vor allem bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber relevant und wird dort als Käuferreferenz zur elektronischen Adressierung verwendet.
Sollten Kunden und Lieferanten über die Umstellung informiert werden?
Ja. Besonders bei größeren oder regelmäßig wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen ist es sinnvoll, Format, Empfangsadresse, Referenzen und gegebenenfalls Übertragungsweg rechtzeitig abzustimmen. Dadurch lassen sich Rückläufer und falsch adressierte Rechnungen vermeiden.
Welche Testfälle sollten vor dem Go-live durchgeführt werden?
Mindestens getestet werden sollten eine normale B2B-Rechnung, eine eingehende XRechnung, eine ZUGFeRD-Rechnung sowie die anschließende Prüfung und Archivierung. Wenn im Unternehmen relevant, sollten zusätzlich Gutschriften, Stornos, Abschlagsrechnungen, mehrere Steuersätze und Behördenrechnungen getestet werden.
Wann ist die E-Rechnung Umstellung abgeschlossen?
Die Umstellung ist nicht schon abgeschlossen, wenn eine XML-Datei erzeugt werden kann. Der Zielzustand ist ein stabiler Prozess für Empfang beziehungsweise Erstellung, Validierung, fachliche Prüfung, Freigabe, Buchhaltung und Archivierung. Zusätzlich sollten Zuständigkeiten dokumentiert und Mitarbeiter mit dem Ablauf vertraut sein.
Über den Autor
Heiko Boos beschäftigt sich auf E-Rechnungsratgeber.de mit der praktischen Einführung elektronischer Rechnungen, Softwareauswahl, Rechnungsformaten und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Rechtliche Aussagen und Fristen werden anhand offizieller Quellen geprüft. Betriebliche Umsetzung, Verantwortlichkeiten und Softwarekonfiguration müssen an den konkreten Unternehmensfall angepasst werden.Passende Ratgeber zur Umstellung
Offizielle Quellen
Die rechtlichen Aussagen dieser Seite basieren insbesondere auf dem Umsatzsteuergesetz und den aktuellen Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen zur E-Rechnung und zu den GoBD.
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung – Stand März 2026
- Gesetze im Internet: § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- Gesetze im Internet: § 14b UStG – Aufbewahrung von Rechnungen
- Bundesministerium der Finanzen: GoBD – 2. Änderung vom 14. Juli 2025
Letzte fachliche Prüfung: 13. September 2026. Gesetzgebung, Verwaltungsauffassung und technische Standards können sich ändern. Die Seite wird bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.