Geschäftspartner-Kommunikation · E-Rechnung 2026

E-Rechnung: Kunden und Lieferanten richtig informieren

Eine funktionierende E-Rechnung braucht mehr als Software. Kunden und Lieferanten sollten wissen, wohin Rechnungen geschickt werden, welche Formate und Referenzen benötigt werden und wer bei Rückfragen zuständig ist. Mit einer kurzen, strukturierten Kommunikation lassen sich viele Rückläufer und Zuordnungsprobleme bereits vor dem Start vermeiden.

Lieferanten informieren Kundendaten abfragen B2G berücksichtigen E-Mail-Generator
Lieferanten Empfang mitteilen

Zentrale Rechnungsadresse und bevorzugten Prozess kommunizieren.

Kunden Anforderungen abfragen

Format, Übertragungsweg und Referenzen frühzeitig klären.

B2G Auftragsdaten übernehmen

Leitweg-ID und weitere Referenzen vom Auftraggeber verwenden.

Stammdaten Einmal sauber erfassen

Kommunikationsdaten direkt im Kunden- und Lieferantenstamm hinterlegen.

Muss man Geschäftspartner informieren?

Keine vorgeschriebene Rundmail – aber eine sehr sinnvolle Maßnahme

Das Umsatzsteuerrecht schreibt kein bestimmtes Informationsschreiben an Kunden oder Lieferanten vor.

Gleichzeitig legt das Gesetz für den allgemeinen B2B-Bereich keinen einzigen verbindlichen Übertragungsweg fest. E-Rechnungen können beispielsweise per E-Mail, Schnittstelle, Portal oder über andere geeignete Wege übertragen werden.

Deshalb ist es sinnvoll, Rechnungseingangsadresse, bevorzugten Übertragungsweg, notwendige Referenzen und Ansprechpartner direkt mit Geschäftspartnern abzustimmen.

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Dafür genügt aus umsatzsteuerlicher Sicht bereits ein E-Mail-Postfach. Eine speziellere technische Lösung ist für die reine Empfangsbereitschaft nicht vorgeschrieben.
Warum überhaupt kommunizieren?

Vier kleine Abstimmungen verhindern viele spätere Probleme

1

Falsche Postfächer vermeiden

Rechnungen landen nicht mehr in persönlichen Postfächern oder bei falschen Ansprechpartnern.

2

Referenzen vollständig erhalten

Bestell-, Kunden- und Projektnummern können bereits beim Lieferanten hinterlegt werden.

3

Formatkonflikte vermeiden

Sender und Empfänger wissen, welche technischen Formate verarbeitet werden können.

4

Rückfragen reduzieren

Technische und fachliche Ansprechpartner sind bereits vor dem ersten Problem bekannt.

Zwei Kommunikationsrichtungen

Lieferanten brauchen andere Informationen als Kunden

Eingangsrechnungen

Lieferanten informieren

Deinen Lieferanten teilst du mit, wie Rechnungen künftig an dein Unternehmen übermittelt werden sollen.

  • zentrale E-Mail-Adresse für Rechnungen
  • bevorzugtes E-Rechnungsformat
  • gegebenenfalls Portal oder Schnittstelle
  • erforderliche Bestell- oder Projektreferenz
  • Rechnungsanschrift
  • Ansprechpartner bei Rückfragen
  • gewünschter Startzeitpunkt
Ausgangsrechnungen

Anforderungen der Kunden abfragen

Von deinen Kunden benötigst du die Informationen, mit denen deine Ausgangsrechnung korrekt adressiert und zugeordnet werden kann.

  • Rechnungseingangsadresse
  • gewünschter Übertragungsweg
  • bevorzugtes Rechnungsformat
  • Kunden- oder Lieferantennummer
  • Bestell- oder Projektreferenz
  • gegebenenfalls Portal- oder Peppol-Daten
  • bei B2G gegebenenfalls Leitweg-ID
Praxisregel: Frage nur Informationen ab, die du anschließend auch strukturiert in deinem Kunden- oder Lieferantenstamm pflegen kannst. Eine E-Mail mit zehn Angaben hilft wenig, wenn die Daten später wieder manuell gesucht werden müssen.
Kommunikationsmatrix

Welche Informationen sollten ausgetauscht werden?

Information Lieferant → an dich Du → Lieferant Kunde → an dich
Rechnungseingangsadresse – Ja Ja
E-Rechnungsformat ggf. abstimmen Präferenz mitteilen Präferenz abfragen
Übertragungsweg ggf. Ja Ja
Bestellreferenz – falls benötigt abfragen
Kunden-/Lieferantennummer ggf. ggf. ggf.
Projekt-/Vertragsreferenz – falls relevant falls relevant
Leitweg-ID normalerweise nein normalerweise nein bei B2G
Peppol-Receiver-ID bei Nutzung bei Nutzung bei Nutzung
Ansprechpartner sinnvoll sinnvoll sinnvoll
Leitweg-ID nicht zum allgemeinen B2B-Pflichtfeld machen. Unternehmen beziehungsweise Rechnungssteller benötigen für die normale B2B-E-Rechnung grundsätzlich keine eigene Leitweg-ID. Sie spielt insbesondere bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber eine Rolle.
Kommunikationsprozess

Geschäftspartner in fünf Schritten umstellen

1

Partner segmentieren

Lieferanten, B2B-Kunden und öffentliche Auftraggeber getrennt betrachten.

2

Eigene Daten festlegen

Rechnungspostfach, Formatpräferenz und Ansprechpartner definieren.

3

Informationen abfragen

Kundenanforderungen, Referenzen und Übertragungswege erfassen.

4

Stammdaten aktualisieren

Angaben direkt im Rechnungs-, ERP- oder Buchhaltungssystem hinterlegen.

5

Test & Start

Mit wichtigen Partnern testen und anschließend produktiv umstellen.

Für die interne Vorbereitung helfen auch unser Stammdaten-Check und der Leitfaden zur E-Rechnung-Testphase .

Fertige Textvorlagen

Drei Vorlagen für die häufigsten Kommunikationsfälle

Vorlage 1: Lieferanten über den Rechnungseingang informieren

Eingangsrechnung
Betreff: Neue Adresse für elektronische Rechnungen an [Unternehmen]
Guten Tag, wir haben unseren Rechnungseingang für elektronische Rechnungen weiter standardisiert. Bitte senden Sie Rechnungen an unser Unternehmen künftig bevorzugt an: [RECHNUNGS-E-MAIL] Für E-Rechnungen können Sie insbesondere XRechnung oder ein geeignetes ZUGFeRD-Format verwenden. Bitte achten Sie darauf, die Ihnen bekannten Bestell-, Projekt- oder sonstigen Referenznummern auch in der Rechnung anzugeben, damit wir Ihre Rechnung schnell zuordnen und bearbeiten können. Falls für unsere Geschäftsbeziehung ein anderer Übertragungsweg vereinbart wurde, bleibt diese Vereinbarung selbstverständlich bestehen. Bei Fragen zur Rechnungsstellung wenden Sie sich bitte an: [ANSPRECHPARTNER] Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Freundliche Grüße [UNTERNEHMEN]

Die Formulierung „bevorzugt“ vermeidet, dass versehentlich eine technisch oder vertraglich zu enge Annahmebedingung formuliert wird.

Vorlage 2: E-Rechnungsdaten beim Kunden abfragen

Ausgangsrechnung
Betreff: Abstimmung zum elektronischen Rechnungsversand
Guten Tag, wir stellen unseren Rechnungsprozess auf die strukturierte elektronische Rechnungsstellung um und möchten sicherstellen, dass unsere Rechnungen bei Ihnen korrekt verarbeitet werden können. Bitte teilen Sie uns – soweit für Ihr Unternehmen relevant – folgende Informationen mit: • gewünschte Rechnungseingangsadresse • bevorzugter Übertragungsweg • bevorzugtes E-Rechnungsformat • Ihre Kunden- beziehungsweise unsere Lieferantennummer • benötigte Bestellnummer • Projekt- oder Vertragsreferenz • gegebenenfalls weitere Referenzangaben Falls Sie Rechnungen über ein Portal oder Peppol empfangen, bitten wir zusätzlich um die hierfür erforderlichen Angaben. Vielen Dank. Wir werden die Informationen in unseren Stammdaten hinterlegen. Für Rückfragen erreichen Sie uns unter: [ANSPRECHPARTNER] Freundliche Grüße [UNTERNEHMEN]

Vorlage 3: Daten für eine Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber abfragen

B2G
Betreff: Benötigte Angaben für die elektronische Rechnungsstellung
Guten Tag, damit wir die elektronische Rechnung zu Ihrem Auftrag korrekt erstellen und übermitteln können, bitten wir um Bestätigung der für diesen Auftrag erforderlichen Rechnungsdaten. Bitte teilen Sie uns insbesondere mit: • die für den Auftrag geltende Leitweg-ID • den vorgesehenen Rechnungseingang beziehungsweise die Rechnungseingangsplattform • Bestellnummer • Lieferantennummer, sofern vorhanden • Projekt-, Vertrags- oder Vergabereferenz, sofern erforderlich • den gewünschten beziehungsweise vorgeschriebenen Übertragungsweg • gegebenenfalls die erforderliche Peppol-Receiver-ID Wir verwenden ausschließlich die Angaben, die Sie uns für den konkreten Auftrag zur Verfügung stellen. Vielen Dank. Freundliche Grüße [UNTERNEHMEN]

Bei Bundesbehörden sollte insbesondere die für den konkreten Auftrag mitgeteilte Leitweg-ID verwendet werden.

Interaktiver Kommunikationsgenerator

Erstelle dein E-Rechnungs-Anschreiben

Wähle den Kommunikationsfall aus und trage deine Unternehmensdaten ein. Der Generator erstellt daraus einen fertigen Text, den du anschließend kopieren und individuell anpassen kannst.

E-Rechnungs-Kommunikation erstellen

Die Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet und nicht an E-Rechnungsratgeber.de übertragen.

1. Was möchtest du kommunizieren?

2. Angaben ergänzen

Vor allem für die Lieferanteninformation relevant.

Dein Entwurf

Lieferanteninformation
Betreff: Neue Adresse für elektronische Rechnungen

Bitte den Text vor dem Versand auf eure vertraglichen und organisatorischen Anforderungen anpassen.

Brauche ich eine Zustimmung?

E-Rechnung und PDF-Rechnung nicht verwechseln

Verpflichtende B2B-E-Rechnung

Besteht für den Umsatz die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung, ist eine vorherige Zustimmung des Rechnungsempfängers nicht erforderlich.

Der Empfänger muss seit 2025 grundsätzlich in der Lage sein, eine entsprechende E-Rechnung zu empfangen.

Sonstige elektronische Rechnung

Wird während einer Übergangsregelung beispielsweise weiterhin ein einfaches PDF als sonstige elektronische Rechnung verwendet, ist grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers erforderlich.

Eine Papierrechnung kann innerhalb der jeweiligen Übergangsregel hingegen ohne diese Zustimmung verwendet werden.

Die Abstimmung über den Übertragungsweg bleibt sinnvoll. Dass keine Zustimmung zur verpflichtenden E-Rechnung erforderlich ist, bedeutet nicht, dass es betrieblich egal ist, an welches Postfach, Portal oder System sie geschickt wird.
Öffentliche Auftraggeber

Bei B2G beginnt gute Rechnungsstellung bereits beim Auftrag

Die wichtigsten B2G-Angaben vor Rechnungsstellung klären

Besonders bei Behörden sollten Auftragsdaten nicht erst nach einer Zurückweisung gesucht werden.

Leitweg-ID

Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber der Bundesverwaltung teilt der Auftraggeber dem Rechnungssteller die passende Leitweg-ID mit.

Weitere Referenzen

Je nach Auftrag können beispielsweise Bestellnummer, Lieferantennummer, Projekt- oder Vertragsreferenzen relevant sein.

Übertragungsweg

Auftrag beziehungsweise Auftraggeber klären, über welche Plattform oder welchen Kanal die Rechnung eingereicht werden soll.

Keine eigene Leitweg-ID erforderlich: Ein Rechnungssteller benötigt nicht deshalb eine eigene Leitweg-ID, weil er B2B-E-Rechnungen ausstellt. Die Leitweg-ID identifiziert im B2G-Prozess den jeweiligen öffentlichen Rechnungsempfänger.

Ausführlicher: Leitweg-ID erklärt und E-Rechnung B2G .

Formulierungsfehler vermeiden

Vier Aussagen sollten nicht unüberlegt in einer Rundmail stehen

Zu pauschal

„Ab sofort akzeptieren wir ausschließlich XRechnung.“

Eine solche Vorgabe kann unnötig eng sein. Für den normalen B2B-Bereich können auch andere gesetzlich geeignete beziehungsweise vereinbarte Formate funktionieren.

Sachlich falsch

„Bitte senden Sie keine PDF-Rechnungen mehr, da diese verboten sind.“

Ein einfaches PDF ist zwar keine E-Rechnung, kann aber während der einschlägigen Übergangsfrist als sonstige Rechnung noch zulässig sein.

Nicht allgemein erforderlich

„Bitte teilen Sie uns Ihre Leitweg-ID mit.“

Im normalen B2B-Verkehr ist eine Leitweg-ID grundsätzlich nicht erforderlich. Sie gehört insbesondere in den B2G-Kontext.

Unnötige Zustimmung

„Bitte bestätigen Sie zunächst, dass wir Ihnen eine E-Rechnung senden dürfen.“

Bei einem Umsatz, für den die E-Rechnung gesetzlich verpflichtend ist, ist eine solche Zustimmung grundsätzlich nicht erforderlich.

Nach der Kommunikation

Antworten gehören in die Stammdaten – nicht ins E-Mail-Archiv

Kunde

Rechnungsadresse, Formatpräferenz, Übertragungsweg und Referenzen im Kundenstamm pflegen.

Lieferant

Lieferanten darüber informieren, welche zentrale Adresse und welche Referenzen verwendet werden sollen.

Auftrag

Auftragsspezifische Angaben wie Bestellnummer, Projekt oder B2G-Leitweg-ID möglichst direkt am Vorgang speichern.

Ziel: Der Rechnungsprozess sollte die benötigten Angaben automatisch aus den Stammdaten übernehmen können. Damit wird aus einer einmaligen Kommunikationsaktion ein dauerhaft stabiler Prozess.

Weiterführend: E-Rechnung Stammdaten richtig vorbereiten .

FAQ

Häufige Fragen zur Kommunikation mit Kunden und Lieferanten

Muss ich meine Kunden über die E-Rechnung informieren?

Das Umsatzsteuerrecht schreibt kein bestimmtes Informationsschreiben an Kunden vor. Eine Abstimmung ist trotzdem sinnvoll, insbesondere um Rechnungseingangsadresse, Übertragungsweg, gewünschtes Format und erforderliche Referenzen korrekt in den Stammdaten zu hinterlegen.

Sollte ich meine Lieferanten über eine neue Rechnungsadresse informieren?

Ja, wenn Rechnungen künftig über ein zentrales Postfach oder einen anderen definierten Eingang verarbeitet werden sollen. IHK-Checklisten empfehlen ausdrücklich, Lieferanten über eine dedizierte E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang zu informieren.

Muss der Kunde einer E-Rechnung vorher zustimmen?

Besteht für den betreffenden inländischen B2B-Umsatz eine gesetzliche Pflicht zur E-Rechnung, ist eine vorherige Zustimmung des Rechnungsempfängers grundsätzlich nicht erforderlich. Bei sonstigen elektronischen Rechnungen, beispielsweise einem einfachen PDF während einer Übergangsregelung, ist dagegen grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers erforderlich.

Kann ich meinen Lieferanten eine bestimmte E-Mail-Adresse für Rechnungen mitteilen?

Ja. Ein zentrales Rechnungspostfach ist organisatorisch sehr sinnvoll. Aus umsatzsteuerlicher Sicht genügt grundsätzlich bereits ein E-Mail-Postfach für die Empfangsbereitschaft. Bestehende vertragliche Übertragungswege oder besondere Vereinbarungen sollten dabei berücksichtigt werden.

Darf ich meinen Lieferanten XRechnung als bevorzugtes Format nennen?

Ja. Unternehmen können ihre technischen Präferenzen miteinander abstimmen. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass XRechnung nicht das einzige geeignete E-Rechnungsformat ist. Auch ein geeignetes ZUGFeRD-Profil oder andere gesetzlich zulässige beziehungsweise interoperable Formate können die Anforderungen erfüllen.

Welche Informationen sollte ich bei meinen Kunden abfragen?

Sinnvoll sind insbesondere Rechnungseingangsadresse, bevorzugter Übertragungsweg, gegebenenfalls Formatpräferenz sowie erforderliche Kunden-, Lieferanten-, Bestell-, Projekt- oder Vertragsreferenzen. Bei Portalen oder Peppol können zusätzliche technische Angaben notwendig sein.

Brauche ich die Leitweg-ID meiner normalen B2B-Kunden?

Nein. Für die allgemeine B2B-E-Rechnung ist eine Leitweg-ID grundsätzlich nicht erforderlich. Sie dient insbesondere der Adressierung öffentlicher Rechnungsempfänger. Rechnungssteller benötigen auch keine eigene Leitweg-ID, nur weil sie E-Rechnungen ausstellen.

Woher bekomme ich bei einer Bundesbehörde die Leitweg-ID?

Die für den konkreten Auftrag zu verwendende Leitweg-ID wird dem Rechnungssteller vom öffentlichen Auftraggeber mitgeteilt. Für Rechnungen an die Bundesverwaltung sollte ausschließlich die bei der Auftragserteilung beziehungsweise für den Auftrag genannte Leitweg-ID verwendet werden.

Sollte ich Geschäftspartner nach XRechnung oder ZUGFeRD fragen?

Das kann sinnvoll sein, insbesondere wenn die eigene Software mehrere Formate unterstützt. Wichtig ist jedoch nicht nur die Formatbezeichnung, sondern auch, ob der Empfänger das Format technisch verarbeiten kann und welche zusätzlichen Referenzen oder Übertragungswege benötigt werden.

Sollten Kundenanforderungen im Kundenstamm gespeichert werden?

Ja. Rechnungseingangsadresse, Übertragungsweg, Formatpräferenz und erforderliche Referenzen sollten möglichst strukturiert im Kundenstamm beziehungsweise am Auftrag gepflegt werden. Dadurch können Ausgangsrechnungen später weitgehend automatisch korrekt erzeugt werden.

Muss ich alle Geschäftspartner gleichzeitig anschreiben?

Nein. In der Praxis kann eine Priorisierung sinnvoll sein. Beginne beispielsweise mit großen Lieferanten, Kunden mit hohem Rechnungsvolumen, öffentlichen Auftraggebern und Geschäftspartnern mit besonderen Portal- oder Referenzanforderungen.

Was mache ich, wenn ein Kunde besondere technische Vorgaben hat?

Prüfe zunächst, ob deine Rechnungssoftware die geforderten Formate, Referenzen und Übertragungswege unterstützt. Bei Portalen, Peppol oder individuellen Schnittstellen sollten die Vorgaben anschließend in einem Testfall geprüft und die relevanten Daten im Kunden- beziehungsweise Auftragsstamm dokumentiert werden.

Heiko Boos – Autor bei E-Rechnungsratgeber.de

Über den Autor

Heiko Boos beschäftigt sich auf E-Rechnungsratgeber.de mit der praktischen Einführung elektronischer Rechnungen, Softwareauswahl, Rechnungsformaten und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die Textvorlagen und der Kommunikationsgenerator sind redaktionelle Arbeitshilfen. Sie sollten vor dem Versand an bestehende Verträge, Prozesse und technische Anforderungen angepasst werden.
Offizielle Grundlagen

Quellen zur Geschäftspartner-Kommunikation

  1. Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung – Stand 23. März 2026
  2. Gesetze im Internet: § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
  3. Gesetze im Internet: § 27 UStG – Übergangsvorschriften zur E-Rechnung
  4. IHK Pfalz: E-Rechnung: Checkliste zur Einführung
  5. IHK Region Stuttgart: E-Rechnung – Schritte zur betrieblichen Umsetzung
  6. E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Wann eine Leitweg-ID zu verwenden ist
  7. E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Inhaltliche Anforderungen bei Rechnungen an die Bundesverwaltung

Letzte fachliche Prüfung: 13. September 2026. Vertragliche Vereinbarungen, branchenspezifische Anforderungen und Vorgaben einzelner Rechnungsempfänger können zusätzliche Angaben erfordern.