E-Rechnung mit Word oder Excel erstellen: Was funktioniert – und was nicht?
Du schreibst deine Rechnungen bisher in Word oder Excel? Dann musst du deinen gesamten Arbeitsablauf nicht zwingend über Nacht abschaffen. Die entscheidende Änderung ist: Eine normale DOCX-, XLSX- oder PDF-Datei ist keine E-Rechnung im neuen steuerlichen Sinn. Am Ende des Prozesses muss ein geeigneter strukturierter Rechnungsdatensatz entstehen.
Eine normale Word-Rechnung ist kein normgerechter strukturierter Rechnungsdatensatz.
Eine normale Tabelle besitzt nicht automatisch die erforderliche semantische Rechnungsstruktur.
Sonstige Rechnungen dürfen unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch verwendet werden.
XRechnung oder ZUGFeRD schaffen eine belastbare Basis über die Übergangsfrist hinaus.
Kann man eine E-Rechnung mit Word oder Excel erstellen?
Direkt als normale Word- oder Excel-Datei: in der üblichen Praxis nein. Seit 1. Januar 2025 ist eine E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Eine gewöhnliche .docx- oder .xlsx-Rechnung besitzt nicht automatisch die semantisch definierten Rechnungsfelder einer EN-16931-konformen E-Rechnung. Auch ein aus Word oder Excel erzeugtes normales PDF ändert daran nichts.
Word und Excel können aber weiterhin als Arbeitswerkzeug dienen. Entscheidend ist, dass anschließend aus den Rechnungsdaten eine gültige XRechnung, eine geeignete ZUGFeRD-Rechnung oder ein anderes gesetzlich zulässiges strukturiertes Format erzeugt wird.
Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?
Word, normales Excel & normales PDF
Typische Dateien aus klassischen Office-Rechnungsprozessen erfüllen nicht automatisch die neue Definition.
- DOCX
- normale XLSX-Rechnung
- PDF ohne strukturierten Datensatz
- JPG oder Scan
Word oder Excel + Konvertierung
Word oder Excel können als Eingabe-, Kalkulations- oder Vorlagensystem bestehen bleiben.
- Daten anschließend strukturiert erfassen
- EN-16931-konformes Ergebnis erzeugen
- Pflichtfelder kontrollieren
- fertige E-Rechnung validieren
XRechnung oder geeignetes ZUGFeRD
Bewährte Wege zu einer strukturierten E-Rechnung.
- XRechnung als XML
- ZUGFeRD mit eingebetteter XML
- automatische Verarbeitung möglich
- validierbare Rechnungsstruktur
Eine Dateiendung sagt noch nicht, ob eine Rechnung strukturiert ist
| Datei / Format | Maschinenlesbar? | E-Rechnung im Regelfall? | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Word .docx | technisch digital, aber keine standardisierte Rechnungssemantik | Nein | Als normale Word-Rechnung eine sonstige Rechnung. |
| Excel .xlsx | Zellen und Formeln maschinenlesbar, aber nicht automatisch EN-16931-semantisch definiert | Normalerweise nein | Excel-Tabelle ist nicht automatisch eine strukturierte E-Rechnung. |
| PDF aus Word / Excel | kein strukturierter Rechnungsdatensatz | Nein | Seit 2025 grundsätzlich „sonstige Rechnung“. |
| CSV-Export | strukturiert lesbar, aber normalerweise kein EN-16931-Rechnungsformat | Nicht automatisch | Ein beliebiger CSV-Export erfüllt nicht allein die gesetzlichen Anforderungen. |
| XRechnung | Ja | Ja | Strukturierte XML-Rechnung nach EN 16931 und deutschen Geschäftsregeln. |
| ZUGFeRD EN16931 | Ja, eingebettete XML | Ja | Hybrid aus Sicht-PDF und strukturiertem Rechnungsdatensatz. |
| Individuelles strukturiertes Format | abhängig von Umsetzung | Unter Voraussetzungen | Nur bei Vereinbarung und vollständiger EN-16931-konformer beziehungsweise interoperabler Extraktion. |
Von der Word-Rechnung zur E-Rechnung
Wer bisher eine Word-Vorlage nutzt, kann die vertraute Rechnungsgestaltung zunächst als Arbeitsgrundlage behalten. Die fertige DOCX- oder PDF-Datei sollte jedoch nicht mit der eigentlichen strukturierten E-Rechnung verwechselt werden.
Word → strukturierter Rechnungsdatensatz
Ein möglicher Übergangsprozess für wenige Rechnungen.
Rechnung vorbereiten
Rechnungsdaten wie bisher in Word erfassen und vollständig prüfen.
Daten übertragen
Rechnungsdaten in einen E-Rechnungsgenerator oder eine geeignete Rechnungssoftware übernehmen.
E-Rechnung erzeugen
XRechnung oder geeignetes ZUGFeRD mit vollständigen strukturierten Pflichtangaben erstellen.
Validieren & versenden
Ausgabedatei prüfen und anschließend die E-Rechnung – nicht nur das Word-PDF – versenden.
Excel lässt sich häufig besser als Datenquelle weiterverwenden
Excel besitzt gegenüber Word einen praktischen Vorteil: Kundendaten, Mengen, Einzelpreise, Steuersätze und Summen liegen häufig bereits getrennt in Zellen vor. Das erleichtert eine spätere strukturierte Übernahme.
Excel → Mapping → E-Rechnung
Besonders sinnvoll, wenn mehrere Rechnungen nach demselben Tabellenaufbau erstellt werden.
Felder vereinheitlichen
Rechnungsnummer, Datum, Kunde, Positionen, Steuer und Zahlbetrag in festen Feldern halten.
Daten zuordnen
Excel-Felder den semantischen Rechnungsfeldern des E-Rechnungsformats zuordnen.
XML oder ZUGFeRD erzeugen
Über Software, Importfunktion oder Konvertierung einen gültigen strukturierten Datensatz erzeugen.
Ergebnis kontrollieren
XML beziehungsweise hybrides Dokument visualisieren, Pflichtangaben vergleichen und validieren.
Die Übergangsregeln entscheiden über den Versand
Sonstige Rechnung noch möglich
Bis 31. Dezember 2026 können Rechnungsaussteller für grundsätzlich betroffene inländische B2B-Umsätze noch eine sonstige Rechnung verwenden.
800.000-Euro-Grenze
Liegt der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bei höchstens 800.000 Euro, kann diese Übergangsmöglichkeit grundsätzlich noch bis Ende 2027 genutzt werden.
E-Rechnung im Regelfall
Bei den von der Pflicht erfassten inländischen B2B-Umsätzen ist nach Ende der Übergangsphase grundsätzlich die strukturierte E-Rechnung erforderlich.
Ausführlicher: E-Rechnungspflicht und E-Rechnung ab 2028 .
ZUGFeRD ist oft der verständlichste Übergang vom klassischen PDF-Prozess
PDF-Ebene
Der Mensch sieht weiterhin eine klassische Rechnungsdarstellung.
XML-Ebene
Buchhaltungs- und ERP-Systeme können die Rechnungsinformationen automatisiert auslesen.
Strukturierter Teil führt
Weichen PDF-Darstellung und XML voneinander ab, sind seit Einführung der obligatorischen E-Rechnung grundsätzlich die strukturierten Rechnungsdaten maßgebend.
Aktuell: ZUGFeRD 2.5.2
Im September 2026 ist ZUGFeRD 2.5.2 die aktuelle veröffentlichte Version.
Vertiefung: ZUGFeRD und ZUGFeRD-Rechnung erstellen .
XRechnung: Wenn die Daten wichtiger sind als das gewohnte Rechnungsdesign
Kein klassisches Seitenlayout nötig
Eine XRechnung ist primär ein strukturierter Datensatz. Sie muss nicht aussehen wie deine bisherige Word-Rechnung.
Viewer macht XML lesbar
Für die menschliche Kontrolle kann die XML-Datei mit einem E-Rechnungsviewer visualisiert werden.
XRechnung 3.0 aktuell
Im Sommer 2026 gab es keine normative Änderung. XRechnung 3.0 bleibt mindestens bis 31. Juli 2027 in Kraft.
Mehr: Was ist eine XRechnung? und XRechnung erstellen .
Eine Excel-Datei kann Anlage einer E-Rechnung sein – ohne selbst die Rechnung zu sein
Rechnung und Anlage nicht verwechseln
Die Rechnungseingangsplattform des Bundes erlaubt beispielsweise XLSX-Dateien als eingebettete rechnungsbegründende Unterlage. Auch CSV und ODS können dort als bestimmte Anlagen unterstützt werden.
Die eigentliche E-Rechnung bleibt trotzdem der strukturierte Rechnungsdatensatz. Ein Excel-Leistungsnachweis macht die Excel-Datei nicht zur E-Rechnung.
Außerdem gilt: Pflichtangaben dürfen grundsätzlich nicht einfach aus der strukturierten Rechnung in die Excel-Anlage ausgelagert werden.
Ausführlich: E-Rechnung mit Anlagen .
Für wenige Bundesrechnungen kann die OZG-RE-Weberfassung eine Übergangslösung sein
Keine E-Rechnungssoftware vorhanden?
Bei Rechnungen an über die OZG-RE erreichbare Bundesstellen können Rechnungsdaten manuell über die Weberfassung der Plattform eingegeben werden.
Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn nur sehr wenige öffentliche Rechnungen im Jahr gestellt werden.
Word oder Excel als Informationsquelle
Du kannst die benötigten Rechnungswerte aus deiner bisherigen Word- oder Excel-Rechnung in die Weberfassung übernehmen.
Die Plattform erzeugt anschließend die eigentliche strukturierte E-Rechnung. Der erzeugte Rechnungsdatensatz muss für die eigenen Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahrt werden.
Mehr dazu: E-Rechnung B2G .
Welcher Weg passt zu deinem bisherigen Word- oder Excel-Prozess?
Vier kurze Fragen zeigen, ob ein manueller Generator, ein ZUGFeRD-Prozess, eine Rechnungssoftware oder eine stärkere Automatisierung sinnvoller ist.
Word-&-Excel-Umstiegsplaner
Vom heutigen Office-Workflow zum passenden E-Rechnungsprozess.
1. Wie erstellst du Rechnungen heute?
2. Wie viele Ausgangsrechnungen erstellst du ungefähr pro Monat?
3. Ist dir eine klassische, menschenlesbare PDF-Ansicht besonders wichtig?
4. Rechnest du regelmäßig mit öffentlichen Auftraggebern ab?
Für wenige Rechnungen kann ein schlanker ZUGFeRD- oder Generator-Prozess genügen.
Du kannst deinen bisherigen Office-Workflow zunächst als Datenquelle behalten. Entscheidend ist, dass anschließend eine valide strukturierte E-Rechnung erzeugt und nicht nur das bisherige PDF verschickt wird.
Nächste Schritte
In sechs Schritten vom Office-Workflow zur E-Rechnung
Vorlage analysieren
Festhalten, welche Rechnungsdaten heute in Word oder Excel geführt werden.
Pflichtfelder abgleichen
Prüfen, ob alle steuerlichen und strukturellen Rechnungsangaben vorhanden sind.
Ziel-Format wählen
XRechnung, geeignetes ZUGFeRD oder ein anderes zulässiges strukturiertes Verfahren auswählen.
Erstellungsweg festlegen
Generator, Rechnungssoftware, ERP, Import oder geeigneten Dienstleister bestimmen.
Testrechnung erzeugen
Strukturierten Datensatz visualisieren und gegen die bisherige Rechnung vergleichen.
Prozess standardisieren
Versand, Archivierung, Korrektur und Verantwortlichkeiten dauerhaft festlegen.
Nicht dem Konverter blind vertrauen
Rechnungsnummer vergleichen
Stimmt der strukturierte Wert exakt mit der Ausgangsrechnung überein?
Kundendaten kontrollieren
Name, Anschrift und gegebenenfalls steuerliche Identifikationen prüfen.
Positionen vergleichen
Mengen, Preise, Rabatte und Leistungsbeschreibungen vollständig übertragen?
Steuer prüfen
Steuersatz, Steuerbetrag, Steuerkategorie und Sonderfälle kontrollieren.
Zahlbetrag kontrollieren
Rechnungsbetrag und Zahlungsbetrag müssen rechnerisch konsistent sein.
Leistungsdatum prüfen
Leistungsdatum beziehungsweise Leistungszeitraum darf beim Mapping nicht verloren gehen.
XML visualisieren
Kontrollieren, was der Rechnungsempfänger tatsächlich aus dem strukturierten Datensatz liest.
Validierung durchführen
Technische Format- und Geschäftsregeln vor dem Versand prüfen.
Siehe: E-Rechnung prüfen .
Bei Word- und Excel-Konvertern nicht nur auf „kostenlos“ achten
Datenverarbeitung
Rechnungen enthalten Kunden-, Umsatz- und möglicherweise personenbezogene Daten. Vor einem Upload sollte geklärt sein, wo und wie diese verarbeitet werden.
Datenextraktion
Ein Konverter muss Rechnungsnummer, Beträge, Steuerinformationen, Leistungsdaten und weitere Felder richtig zuordnen.
Validierung
„XML erzeugt“ bedeutet nicht automatisch „normgerechte E-Rechnung erzeugt“. Das Ergebnis sollte validiert werden können.
Korrekturprozess
Prüfe, wie sich fehlerhafte Rechnungen, Gutschriften und Berichtigungen später sauber erzeugen lassen.
Archivierung
Die erzeugte E-Rechnung muss aufbewahrt werden. Nur die alte Excel- oder Word-Datei zu speichern reicht dafür nicht aus.
Skalierbarkeit
Eine gute Übergangslösung für drei Rechnungen pro Monat kann bei hundert Rechnungen unnötig fehleranfällig werden.
Für wenige Rechnungen: E-Rechnung kostenlos erstellen .
Acht Dinge, die beim Word- und Excel-Umstieg häufig schiefgehen
PDF wird mit E-Rechnung gleichgesetzt
Eine normale PDF aus Word oder Excel ist seit 2025 grundsätzlich eine sonstige Rechnung.
XLSX wird wegen Tabellenstruktur für ausreichend gehalten
Tabellenzellen besitzen nicht automatisch die standardisierte Rechnungssemantik der EN 16931.
Dateiendung wird einfach geändert
Aus Rechnung.xlsx wird durch Umbenennung in Rechnung.xml keine gültige XML-E-Rechnung.
Beliebige XML wird neben PDF gelegt
Eine ZUGFeRD-Rechnung benötigt einen normgerecht eingebetteten strukturierten Rechnungsdatensatz.
Konvertierung wird nicht kontrolliert
Automatische Feldzuordnungen können Leistungsdaten, Steuerfälle oder Zahlungswerte falsch übernehmen.
Nur die Word-Datei wird archiviert
Bei der E-Rechnung muss insbesondere der strukturierte Originaldatensatz erhalten bleiben.
Übergangsfrist wird mit Dauerlösung verwechselt
Dass ein PDF 2026 noch zulässig sein kann, bedeutet nicht, dass der Prozess für 2028 vorbereitet ist.
Zu lange manuell kopiert
Bei wachsendem Volumen wird Word → Generator oder Excel → Generator schnell zum unnötigen Fehler- und Zeitfaktor.
Die passende Lösung hängt stärker vom Rechnungsvolumen als von Word oder Excel ab
1–5 Rechnungen pro Monat
Ein schlanker Generator oder eine kostenlose beziehungsweise günstige E-Rechnungslösung kann ausreichend sein.
Word oder Excel kann vorerst als Arbeitsgrundlage bestehen bleiben.
6–50 Rechnungen pro Monat
Jetzt lohnt sich meist eine echte Rechnungssoftware, damit Kunden-, Artikel- und Steuerdaten nicht mehrfach manuell gepflegt werden.
Mehr als 50 Rechnungen
Ein dauerhafter Word- oder Excel-Konvertierungsprozess ist meist unnötig aufwendig.
Schnittstellen, Automatisierung und strukturierter Rechnungsausgang werden wichtiger.
Passende Entscheidungshilfe: E-Rechnungssoftware auswählen .
Häufige Fragen zu E-Rechnung, Word und Excel
Ist eine Word-Rechnung eine E-Rechnung?
Eine gewöhnliche Word-Rechnung im DOCX-Format ist keine E-Rechnung im Sinne der seit 2025 geltenden Definition. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Word kann jedoch weiterhin als Arbeitsgrundlage verwendet werden, wenn anschließend ein geeigneter strukturierter Rechnungsdatensatz erzeugt wird.
Ist eine Excel-Rechnung eine E-Rechnung?
Eine normale Excel-Rechnung ist nicht automatisch eine E-Rechnung. Zwar enthält eine XLSX-Datei strukturierte Zellen und Daten, die Rechnungsinformationen sind dadurch aber nicht automatisch nach der erforderlichen Rechnungssemantik der EN 16931 definiert. Excel kann als Datenquelle verwendet werden, wenn anschließend daraus eine gesetzlich geeignete strukturierte E-Rechnung erzeugt wird.
Wird eine Rechnung zur E-Rechnung, wenn ich sie aus Word oder Excel als PDF speichere?
Nein. Eine normale PDF-Datei ohne geeigneten strukturierten Rechnungsdatensatz ist seit dem 1. Januar 2025 keine E-Rechnung mehr, sondern eine sonstige Rechnung. Das gilt unabhängig davon, ob die PDF ursprünglich mit Word, Excel, einem Grafikprogramm oder einer anderen Anwendung erstellt wurde.
Darf ich 2026 Rechnungen weiterhin mit Word oder Excel erstellen?
Ja, die Übergangsregelung erlaubt Rechnungsausstellern bis zum 31. Dezember 2026 grundsätzlich noch die Verwendung sonstiger Rechnungen für die von der neuen inländischen B2B-Regelung betroffenen Umsätze. Wird die sonstige Rechnung elektronisch übermittelt, beispielsweise als PDF per E-Mail, ist grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers erforderlich. Unabhängig davon müssen Unternehmen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können.
Darf ich Excel-Rechnungen auch 2027 verwenden?
Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro kann die Übergangsregelung für sonstige Rechnungen grundsätzlich noch bis zum 31. Dezember 2027 gelten. Die 800.000-Euro-Grenze ist nicht mit der Kleinunternehmerregelung zu verwechseln. Zusätzlich sind dauerhafte gesetzliche Ausnahmen separat zu prüfen.
Was muss ich ab 2028 mit meiner Word- oder Excel-Rechnung machen?
Für die von der E-Rechnungspflicht erfassten inländischen B2B-Umsätze reicht nach Ende der Übergangsfristen eine normale Word-, Excel- oder PDF-Rechnung grundsätzlich nicht mehr aus. Dann muss eine E-Rechnung in einem gesetzlich geeigneten strukturierten Format verwendet werden, sofern keine dauerhafte Ausnahme greift.
Kann ich Excel weiterhin für meine Rechnungskalkulation verwenden?
Ja. Die E-Rechnungspflicht schreibt nicht vor, dass Excel als internes Kalkulationswerkzeug abgeschafft werden muss. Entscheidend ist das am Ende ausgestellte, übermittelte und empfangene Rechnungsformat. Excel kann daher beispielsweise weiterhin Preise, Mengen oder Leistungsdaten berechnen, während eine andere Anwendung daraus die eigentliche strukturierte E-Rechnung erzeugt.
Kann eine Excel-Datei als Anlage einer E-Rechnung versendet werden?
Ja, abhängig vom Rechnungsformat und Empfangsweg kann eine XLSX-Datei als rechnungsbegründende Unterlage zulässig sein. Die Rechnungseingangsplattform des Bundes erlaubt beispielsweise eingebettete XLSX-Anlagen. Dadurch wird die Excel-Datei jedoch nicht selbst zur E-Rechnung. Die erforderlichen Rechnungsinformationen müssen weiterhin im strukturierten Rechnungsdatensatz enthalten sein.
Was ist für Word- und Excel-Anwender einfacher: XRechnung oder ZUGFeRD?
Das hängt vom Empfänger und Arbeitsablauf ab. ZUGFeRD ist für viele bisher PDF-orientierte Anwender leichter nachvollziehbar, weil das hybride Format eine menschenlesbare PDF-Darstellung und einen eingebetteten strukturierten XML-Datensatz verbindet. XRechnung ist eine reine strukturierte XML-Rechnung und eignet sich besonders für standardisierte und automatisierte Prozesse sowie viele B2G-Anwendungen.
Kann ich einfach eine XML-Datei an mein bisheriges PDF anhängen?
Nein. Dadurch entsteht nicht automatisch eine normgerechte E-Rechnung. Bei einer hybriden ZUGFeRD-Rechnung ist der strukturierte Rechnungsdatensatz nach den Vorgaben des Formats innerhalb einer PDF/A-3-Datei eingebettet. Der strukturierte Datenteil muss selbst die Anforderungen des verwendeten E-Rechnungsprofils erfüllen.
Brauche ich zwingend eine kostenpflichtige Rechnungssoftware?
Nein. Es gibt verschiedene Wege zur Erstellung strukturierter E-Rechnungen. Für geringe Rechnungsvolumen können beispielsweise Generatoren oder bei Rechnungen an angeschlossene Bundesstellen die Weberfassung der OZG-RE sinnvoll sein. Bei regelmäßigem oder höherem Rechnungsvolumen ist eine E-Rechnungs-fähige Faktura-, Buchhaltungs- oder ERP-Lösung meist effizienter.
Muss ich die ursprüngliche Word- oder Excel-Datei archivieren?
Für die E-Rechnung ist insbesondere der tatsächlich ausgestellte strukturierte Rechnungsdatensatz maßgeblich und aufzubewahren. Nach § 14b UStG sind Rechnungen grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren; bei einer E-Rechnung muss zumindest der strukturierte Teil unversehrt in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben. Ob zusätzlich die Word- oder Excel-Arbeitsdatei aufzubewahren ist, hängt davon ab, ob sie darüber hinaus aufbewahrungspflichtige steuerlich relevante Informationen enthält.
Über den Autor
Heiko Boos beschäftigt sich auf E-Rechnungsratgeber.de mit der praktischen Einführung elektronischer Rechnungen, Rechnungsformaten, Software, Projektumsetzung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ziel dieser Seite ist ein pragmatischer Übergang: Bestehende Word- und Excel-Prozesse müssen nicht unnötig kompliziert ersetzt werden, aber der tatsächlich versendete Rechnungsdatensatz muss die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen.Vom Office-Dokument zum vollständigen E-Rechnungsprozess
Quellen zu Word, Excel und E-Rechnung
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung – Stand 23. März 2026
- Gesetze im Internet: § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
- Bundesministerium der Finanzen: BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 zur obligatorischen E-Rechnung
- IHK Pfalz: Elektronische Rechnungen – E-Rechnung
- IHK Köln: Einführung der E-Rechnung – Anforderungen an Dateiformate
- XStandards Einkauf / KoSIT: XRechnung – Versionen und Bundles
- XStandards Einkauf / KoSIT: XRechnung Bugfix Release Sommer 2026
- Forum elektronische Rechnung Deutschland: ZUGFeRD 2.5.2
- E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Weberfassung der OZG-RE
- E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Möglichkeiten zur Erstellung einer E-Rechnung ohne eigenes Spezialprogramm
- E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Formale Anforderungen und zulässige rechnungsbegründende Anlagen
Letzte fachliche Prüfung: 13. September 2026. Die Seite unterscheidet bewusst zwischen dem internen Werkzeug, mit dem Rechnungsdaten vorbereitet werden, und dem tatsächlich ausgestellten Rechnungsformat. Für die steuerliche Einordnung ist insbesondere der letztlich ausgestellte, übermittelte und empfangene Rechnungsdatensatz entscheidend.