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E-Rechnung B2G: Rechnungen an Bund, Länder und Kommunen richtig stellen

Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber reicht es nicht, einfach irgendeine XML-Datei zu erzeugen. Entscheidend sind zuständige Verwaltungsebene, Rechnungsstandard, Leitweg-ID, Rechnungseingangsplattform, Übertragungskanal und empfangsspezifische Vorgaben. Besonders wichtig: Bund, Länder und Kommunen haben nicht überall denselben Prozess.

OZG-RE 2026 XRechnung 3.0 Leitweg-ID Peppol B2G-Routenfinder
Bund OZG-RE

Seit September 2025 zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes.

Standard XRechnung 3.0

Aktuelle normative Version; technische Komponenten Stand Sommer 2026.

Adressierung Leitweg-ID

Bei Bundesbehörden Pflichtinformation und vom Auftraggeber mitzuteilen.

Länder Regeln prüfen

Länder und Kommunen können eigene Rechts- und Portalvorgaben haben.

Wichtig für 2026

Alte Anleitungen mit ZRE und OZG-RE als zwei Bundesplattformen sind überholt

2026

Für die Bundesverwaltung gilt heute: OZG-RE

Die beiden früheren Rechnungseingangsplattformen wurden 2025 konsolidiert.

Früher

ZRE + OZG-RE

Bis 2025 existierten beim Bund zwei unterschiedliche zentrale Plattformwege. Deshalb findet man im Internet noch zahlreiche Anleitungen mit einer Unterscheidung zwischen ZRE und OZG-RE.

Aktuell

Zentrale Plattform OZG-RE

Seit September 2025 empfängt die Bundesverwaltung E-Rechnungen über die OZG-RE als zentrale Plattform. Die frühere ZRE ist kein aktueller Einreichungsweg mehr.

Aber: Daraus folgt nicht, dass jede Behörde in Deutschland ihre Rechnungen über die OZG-RE erhalten muss. Länder und Kommunen können andere Portale und Prozesse verwenden. Auch Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung können je nach Anbindung Besonderheiten haben.
Verwaltungsebene zuerst bestimmen

Bund, Land und Kommune sind beim Rechnungsversand nicht dasselbe

Ebene 1

Bundesverwaltung

Für öffentliche Auftraggeber des Bundes gilt die E-Rechnungsverordnung des Bundes.

  • Lieferantenpflicht grundsätzlich seit 27.11.2020
  • OZG-RE als zentrale Plattform
  • Leitweg-ID für Bundesrechnungen
  • XRechnung als zentraler Standard
  • zusätzliche Angaben nach § 5 ERechV
Ebene 2

Landesverwaltung

Jedes Bundesland setzt die E-Rechnungsregeln in eigener Zuständigkeit um.

  • eigene Rechtsgrundlagen möglich
  • eigene Rechnungseingangsportale möglich
  • Lieferantenpflicht kann abweichen
  • Adressierung kann unterschiedlich sein
  • Auftraggebervorgaben sind entscheidend
Ebene 3

Kommunen & sonstige Stellen

Städte, Gemeinden, Landkreise und andere öffentliche Einrichtungen richten sich typischerweise nach landesrechtlichen beziehungsweise eigenen Vorgaben.

  • nicht automatisch OZG-RE verwenden
  • Portal beim Auftraggeber erfragen
  • Leitweg-ID oder andere Adressierung klären
  • Formatvorgabe prüfen
  • Bestell- und Projektreferenzen übernehmen
Einfachste Regel: Bei jedem neuen öffentlichen Auftrag sollte bereits bei Auftragserteilung geklärt werden: Rechnungsempfänger, Leitweg-ID beziehungsweise Empfängerkennung, Rechnungsformat, Rechnungseingangsplattform, Übertragungskanal und benötigte Bestell- oder Projektreferenz.
Bund

Wann muss eine Rechnung an den Bund elektronisch gestellt werden?

1

Bestimmte Direktaufträge

Die Bundes-ERechV nimmt Rechnungen nach bestimmten Direktaufträgen bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro von der allgemeinen Pflicht aus.

2

Geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten

Für die in § 8 ERechV geregelten Fälle bestehen besondere Ausnahmen.

3

Auswärtiger Dienst und Beschaffungen im Ausland

§ 9 ERechV enthält hierfür eigene Ausnahmebestimmungen.

4

Vertragsregelung trotzdem prüfen

Unabhängig von einer gesetzlichen Ausnahme kann sich die elektronische Rechnungsstellung auch aus Auftrag oder Vertrag ergeben.

Nicht mit der B2B-Übergangsregel verwechseln: Die Übergangsfristen 2025 bis 2027 für die allgemeine inländische B2B-E-Rechnung sind nicht die Grundlage der bereits seit 2020 geltenden Bundes-B2G-Pflicht.
§ 5 ERechV

Zusätzliche Pflichtinformationen bei Rechnungen an den Bund

Zusätzlich zu den allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsangaben verlangt die Bundes-ERechV weitere Informationen.

Information XRechnung-Feld Status nach Bundes-ERechV Praxis
Leitweg-ID BT-10 erforderlich Vom Bundesauftraggeber erhalten und exakt übernehmen.
Bankverbindung z. B. BG-17 / BT-84 bis BT-86 erforderlich Zahlungsweg und Kontodaten korrekt strukturieren.
Zahlungsbedingungen BT-9 oder BT-20 erforderlich Fälligkeitsdatum oder entsprechende Bedingung.
E-Mail-Adresse Rechnungssteller BT-43 erforderlich Kontaktangabe des Rechnungsstellers.
Lieferantennummer BT-29 wenn bei Beauftragung mitgeteilt Nicht durch eine selbst erfundene Nummer ersetzen.
Bestellnummer BT-13 wenn bei Beauftragung mitgeteilt Besonders wichtig für automatische Zuordnung.
Seit XRechnung 3.0 gehören außerdem die technischen Business Terms BT-23 Geschäftsprozesstyp, BT-34 elektronische Adresse des Verkäufers und BT-49 elektronische Adresse des Käufers zu den verbindlichen XRechnung-Anforderungen. Deshalb sollte produktiv immer gegen die aktuelle XRechnung-Version validiert werden.

Mehr zu allgemeinen Angaben: E-Rechnung Pflichtangaben .

Adressierung

Die Leitweg-ID sorgt dafür, dass die Rechnung beim richtigen öffentlichen Empfänger landet

Vom Auftraggeber übernehmen

Verwende die Leitweg-ID, die dir für genau diesen Auftrag beziehungsweise Rechnungsempfänger genannt wurde.

Keine allgemeine B2B-ID

Unternehmen benötigen nicht plötzlich wegen der allgemeinen E-Rechnungspflicht eine eigene Leitweg-ID.

Fehler exakt prüfen

Schon Leerzeichen, fehlerhafte Bindestriche oder eine nicht passende Leitweg-ID können die Weiterleitung verhindern.

Bei Unsicherheit Auftraggeber fragen

Nicht anhand einer alten Rechnung oder Internetliste raten, sondern die zum Auftrag gehörende Kennung verwenden.

OZG-RE

Vier Übertragungskanäle stehen beim Bund zur Verfügung

Für die Nutzung der OZG-RE ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Registrierung und Plattformnutzung sind für Rechnungssteller grundsätzlich kostenlos. Die Registrierung kann direkt an der OZG-RE oder über „Mein Unternehmenskonto“ auf ELSTER-Basis erfolgen.

Ohne eigene E-Rechnungssoftware

Weberfassung

Rechnungsdaten werden direkt auf der OZG-RE in einer Eingabemaske erfasst.

  • für wenige Rechnungen geeignet
  • kein eigener XML-Generator nötig
  • manueller Aufwand pro Rechnung
Datei vorhanden

Upload

Eine bereits extern erzeugte XRechnung wird über die Weboberfläche hochgeladen.

  • gut für geringe Stückzahlen
  • bestehende Software kann XML erzeugen
  • manuelle Einreichung
Bestehende E-Rechnung

E-Mail

E-Rechnungen können über den vorgesehenen OZG-RE-E-Mail-Kanal eingereicht werden.

  • eine E-Rechnung pro E-Mail
  • keine beliebigen separaten Anhänge
  • OZG-RE-Vorgaben beachten
E-Mail ist nicht einfach eine normale Behörden-Mailadresse. Beim OZG-RE-E-Mail-Verfahren gelten technische Einreichungsregeln. Werden beispielsweise mehrere Rechnungen oder unzulässige zusätzliche Anhänge in dieselbe Nachricht gepackt, kann die Einreichung verworfen werden.
Automatisierter B2G-Versand

Peppol eignet sich besonders für wiederkehrende und größere Rechnungsvolumen

Adressierung über das Peppol-Netzwerk

Bei an die OZG-RE angeschlossenen öffentlichen Empfängern lässt sich die Receiver-ID aus der Leitweg-ID ableiten.

Empfänger

Peppol Receiver-ID

0204:LEITWEG-ID

Für OZG-RE-angeschlossene Einrichtungen entspricht die Receiver-ID der Leitweg-ID mit dem Präfix 0204.

Sender – Möglichkeit

Umsatzsteuer-ID

9930:USt-IdNr.

Für Sender-IDs wird unter anderem die Umsatzsteuer-ID mit Präfix 9930 empfohlen.

Sender – Möglichkeit

Global Location Number

0088:GLN

Alternativ kann eine Global Location Number mit Präfix 0088 verwendet werden.

Nicht für jedes Bundesland verallgemeinern: Bei anderen Landeslösungen können Peppol-Participant-ID und Leitweg-ID unterschiedlich aufgebaut sein. Die Kombination 0204:Leitweg-ID gilt für die entsprechenden an die OZG-RE angeschlossenen Einrichtungen.

Mehr: E-Rechnung über Peppol .

Rechnungsformat

XRechnung ist der zentrale B2G-Standard – aber die ERechV ist technisch etwas weiter

Empfehlung für maximale Kompatibilität

XRechnung 3.0

Die Bundes-ERechV nennt XRechnung als grundsätzlich zu verwendenden Datenaustauschstandard. XRechnung ist die deutsche Ausgestaltung der europäischen Norm EN 16931.

Im September 2026 ist weiterhin XRechnung 3.0 die normative Version. Das aktuelle technische Paket ist XRechnung Bundle 3.0.2 Summer 2026 Bugfix, Fassung 31.08.2026.

Im Sommer 2026 gab es keine normative Änderung. XRechnung 3.0 bleibt deshalb mindestens bis 31.07.2027 in Kraft.

Andere EN-16931-Standards

Rechtlich möglich – technisch prüfen

§ 4 ERechV erlaubt grundsätzlich auch einen anderen Datenaustauschstandard, wenn dieser die Anforderungen der europäischen Norm erfüllt.

Zusätzlich müssen jedoch die ERechV und die Nutzungsbedingungen beziehungsweise technischen Möglichkeiten des Empfangswegs erfüllt sein.

Deshalb ist „EN 16931-konform“ allein noch keine Garantie für jeden konkreten B2G-Kanal.

Die Bundesinformationen nennen weiterhin ältere ZUGFeRD-XRECHNUNG-Ausprägungen als Beispiel für einen alternativ nutzbaren Standard. Da ZUGFeRD inzwischen weiterentwickelt wurde, sollte bei einer aktuellen ZUGFeRD-Version vor dem produktiven B2G-Versand die Unterstützung durch Empfänger, Rechnungseingangsplattform und Software konkret geprüft werden. Für den unkomplizierten Bundes-B2G-Fall bleibt XRechnung die naheliegende Wahl.

Vertiefung: XRechnung und XRechnung vs. ZUGFeRD .

Interaktive Entscheidungshilfe

Wohin muss meine B2G-Rechnung?

Der Routenfinder verbindet Verwaltungsebene, Leitweg-ID, Rechnungsvolumen und vorhandene Software.

B2G-Routenfinder

Vier Fragen bis zur sinnvollen nächsten Aktion.

Wichtig: Der Auftraggeber bleibt die maßgebliche Quelle für Leitweg-ID, Rechnungseingang, Pflichtreferenzen und besondere Vertragsvorgaben.

1. Wer ist dein Rechnungsempfänger?

2. Hast du vom Auftraggeber eine Leitweg-ID oder konkrete Empfängerkennung erhalten?

3. Wie viele B2G-Rechnungen stellst du ungefähr?

4. Was kann deine aktuelle Software?

Für eine Bundesbehörde ist die OZG-RE der zentrale Ausgangspunkt.

Prüfe die vom Auftraggeber mitgeteilte Leitweg-ID und entscheide anschließend anhand deines Rechnungsvolumens und deiner Software zwischen Weberfassung, Upload oder automatisiertem Versand.

Nächste Schritte

    Praxisablauf

    Sechs Schritte von der Bestellung bis zur bezahlbaren B2G-Rechnung

    01

    Auftrag prüfen

    Verwaltungsebene, Rechnungsempfänger und vertragliche Vorgaben feststellen.

    02

    Adressdaten sichern

    Leitweg-ID, Lieferantennummer, Bestell- und Projektreferenz übernehmen.

    03

    Format erzeugen

    XRechnung beziehungsweise akzeptierten EN-16931-konformen Standard erstellen.

    04

    Validieren

    Aktuelle Regeln, Pflichtfelder und rechnerische Konsistenz prüfen.

    05

    Übermitteln

    Vorgesehenes Portal, Peppol, Upload oder anderen zulässigen Kanal nutzen.

    06

    Status prüfen

    Kontrollieren, ob Rechnung bereitgestellt, zugestellt oder zurückgewiesen wurde.

    Zurückweisung

    Eine B2G-Rechnung kann technisch oder fachlich scheitern

    Stufe 1

    Zurückweisung durch die Plattform

    Die OZG-RE prüft die eingereichte E-Rechnung auf formal-rechnerische Anforderungen.

    • Format- oder Validierungsfehler
    • Pflichtfelder fehlen
    • Leitweg-ID nicht valide
    • Berechnungsregeln verletzt
    • unzulässige Anlagen oder technische Grenzen
    Stufe 2

    Zurückweisung durch den Empfänger

    Auch eine technisch angenommene Rechnung kann später fachlich oder sachlich zurückgewiesen werden.

    • falsche Bestellnummer
    • Leistung nicht nachvollziehbar
    • Preis- oder Mengenabweichung
    • fehlende rechnungsbegründende Unterlage
    • falscher Ansprechpartner oder Projektbezug
    Nicht dieselbe fehlerhafte Datei erneut schicken. Bei einer Zurückweisung zuerst Prüfbericht beziehungsweise Begründung kontrollieren, Ursache korrigieren, neue Rechnung erzeugen und anschließend erneut übermitteln.

    Hilfreich: E-Rechnung Hilfe und E-Rechnung prüfen .

    Rechnungsbegründende Unterlagen

    Anlagen bei der OZG-RE nicht wie normale E-Mail-Anhänge behandeln

    Kleine Anlagen

    In Rechnung einbetten

    Nach der aktuellen Bundesinformation werden rechnungsbegründende Anlagen bis zu einer Gesamtgröße von 15 MB direkt in den Rechnungsdatensatz eingebettet.

    Große Anlagen

    OZG-RE-Verweisprozess

    Für größere Unterlagen bietet die OZG-RE einen eigenen Upload- und Verweisprozess.

    Bis 200 MB

    Große Unterlagen

    Die aktuelle Bundes-FAQ beschreibt den Upload großer Anlagen bis 200 MB über die dafür vorgesehenen Funktionen.

    Empfänger

    Verweis abstimmen

    Vor Nutzung eines Linkverweises muss geklärt werden, ob der konkrete Rechnungsempfänger diesen öffnen und verarbeiten kann.

    Ausführlicher: E-Rechnung mit Anlagen .

    Bundesländer & Kommunen

    Bei Landes- und Kommunalrechnungen niemals automatisch den Bundesweg verwenden

    Vier Dinge müssen für jedes Bundesland separat geprüft werden

    Die Länder setzen die E-Rechnung in eigener Kompetenz um.

    1 · Recht

    Besteht Lieferantenpflicht?

    Ob und in welchen Fällen Lieferanten elektronisch abrechnen müssen, ergibt sich aus der jeweiligen Landesregelung.

    2 · Portal

    Wohin wird gesendet?

    Das kann ein Landesportal, eine an die OZG-RE angeschlossene Lösung oder ein anderer Empfangsweg sein.

    3 · Adressierung

    Welche ID gilt?

    Leitweg-ID und andere Empfängerkennungen können landesspezifisch organisiert sein.

    4 · Kommune

    Ist die Kommune eingebunden?

    Auch innerhalb eines Landes können kommunale Empfangswege und technische Voraussetzungen abweichen.

    Das Bundesportal bietet eine laufend gepflegte Übersicht zu den Informationsangeboten aller Bundesländer. Bei Zweifeln empfiehlt auch der Bund, direkt den jeweiligen öffentlichen Auftraggeber nach Gesetzeslage, Empfangsweg und Leitweg-ID zu fragen.
    Typische B2G-Fehler

    Acht Fehler, die öffentliche Rechnungen unnötig scheitern lassen

    !

    2026 noch die alte ZRE auswählen

    Die ZRE ist nach der Plattformkonsolidierung kein aktueller Bundes-Einreichungsweg mehr.

    !

    Leitweg-ID aus einer alten Rechnung kopieren

    Verwende die Kennung, die dir für den aktuellen Auftrag genannt wurde.

    !

    Bundesregeln pauschal auf eine Kommune übertragen

    Landes- und Kommunalprozesse können von der Bundes-ERechV abweichen.

    !

    Nur eine PDF verschicken

    Eine gewöhnliche PDF ist kein strukturierter XRechnungsdatensatz.

    !

    Bestellnummer weglassen

    Wurde sie bei Beauftragung mitgeteilt, ist sie beim Bund nach § 5 ERechV zu berücksichtigen.

    !

    Validierung mit sachlicher Prüfung verwechseln

    Technische Annahme schützt nicht vor einer späteren fachlichen Zurückweisung.

    !

    Beliebige Anhänge per OZG-RE-E-Mail senden

    Rechnungsbegründende Unterlagen müssen nach den Regeln des Empfangskanals eingebunden werden.

    !

    Status nach Einreichung nicht kontrollieren

    Eine hochgeladene oder versandte Datei ist noch kein Beweis dafür, dass der Empfänger sie sachlich akzeptiert hat.

    B2G-ready werden

    So bereitest du dein Unternehmen auf öffentliche Auftraggeber vor

    1. B2G-Auftrag kennzeichnen

    Öffentliche Kunden bereits bei Anlage des Auftrags als eigenen Rechnungstyp erkennen.

    2. Empfängerdaten erfassen

    Leitweg-ID, Portal, Bestellnummer, Lieferantennummer und weitere Referenzen dokumentieren.

    3. XRechnung aktivieren

    Rechnungssoftware auf aktuelle XRechnung-Unterstützung und korrekte BT-Felder prüfen.

    4. Versandweg festlegen

    Für wenige Rechnungen Weberfassung oder Upload, bei hohen Volumen Peppol prüfen.

    5. Testfall durchführen

    Validierung, Leitweg-ID, Anlagen und Übertragung mit realistischen Daten testen.

    6. Status überwachen

    Zurückweisungen nicht nur reparieren, sondern Ursache in Stammdaten oder Prozess beseitigen.

    Praktisch besonders sinnvoll: Speichere pro öffentlichem Kunden nicht nur Name und Adresse, sondern auch Verwaltungsebene, Leitweg-ID, Empfangsportal, Bestellreferenz, akzeptiertes Format und bevorzugten Übertragungskanal. Damit wird aus jeder neuen B2G-Rechnung kein eigenes Rechercheprojekt.
    FAQ

    Häufige Fragen zur B2G-E-Rechnung

    Was bedeutet B2G bei der E-Rechnung?

    B2G steht für Business-to-Government und beschreibt den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen beziehungsweise anderen Rechnungsstellern und öffentlichen Auftraggebern. Dazu gehören beispielsweise Bundesbehörden, Landesbehörden, Städte, Gemeinden, Landkreise und andere öffentliche Einrichtungen. Welche Vorgaben gelten, hängt insbesondere davon ab, welcher Verwaltungsebene der konkrete Rechnungsempfänger angehört.

    Müssen Rechnungen an den Bund elektronisch gestellt werden?

    Grundsätzlich ja. Für Auftragnehmer des Bundes gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung nach der E-Rechnungsverordnung grundsätzlich seit dem 27. November 2020. Die ERechV enthält jedoch Ausnahmen, unter anderem für bestimmte Direktaufträge bis zu einem Auftragswert von 1.000 Euro sowie besondere Fälle nach §§ 8 und 9 ERechV. Zusätzlich können vertragliche Vorgaben zu beachten sein.

    Gibt es die ZRE im Jahr 2026 noch als Rechnungseingangsplattform des Bundes?

    Nein. Die frühere Zentrale Rechnungseingangsplattform ZRE und die OZG-RE wurden 2025 konsolidiert. Seit September 2025 empfängt die Bundesverwaltung elektronische Rechnungen über die OZG-RE als zentrale Rechnungseingangsplattform. Ältere Anleitungen, die für den Bund noch zwischen ZRE und OZG-RE unterscheiden, sind daher nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

    Was ist die OZG-RE?

    Die OZG-RE ist die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes. Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung nutzen sie für den elektronischen Rechnungseingang. Darüber hinaus können angeschlossene Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung, Zuwendungsempfänger und kooperierende Bundesländer über die Plattform erreichbar sein. Für die Nutzung durch Rechnungssteller ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

    Brauche ich für eine Rechnung an den Bund eine Leitweg-ID?

    Ja. Die Leitweg-ID ist bei elektronischen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber der Bundesverwaltung eine Pflichtinformation und wird im Feld Buyer Reference BT-10 übertragen. Der Rechnungssteller erhält die Leitweg-ID vom Auftraggeber. Unternehmen müssen für sich selbst keine eigene Leitweg-ID beantragen.

    Welche zusätzlichen Pflichtangaben verlangt die ERechV des Bundes?

    Neben den allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsangaben verlangt § 5 ERechV insbesondere die Leitweg-ID, Bankverbindungsdaten, Zahlungsbedingungen und eine De-Mail- oder E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers. Lieferantennummer und Bestellnummer sind zusätzlich anzugeben, wenn sie dem Rechnungssteller bereits bei der Beauftragung mitgeteilt wurden.

    Muss für B2G immer XRechnung verwendet werden?

    Für die Bundesverwaltung ist grundsätzlich XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung vorgesehen. § 4 ERechV erlaubt jedoch auch andere Datenaustauschstandards, sofern sie die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 erfüllen. Zusätzlich müssen die ERechV und die technischen beziehungsweise vertraglichen Anforderungen des konkreten Empfangswegs erfüllt sein. Deshalb sollte bei alternativen Formaten die tatsächliche Unterstützung des Empfängers vorher geprüft werden.

    Welche XRechnung-Version ist im September 2026 aktuell?

    XRechnung 3.0 ist weiterhin die aktuelle normative Version. Das aktuelle technische Paket ist das XRechnung Bundle 3.0.2 Summer 2026 Bugfix mit Fassung vom 31. August 2026. Im Sommer 2026 gab es keine normative Änderung des Standards, sodass XRechnung 3.0 mindestens bis zum 31. Juli 2027 in Kraft bleibt.

    Wie kann ich eine E-Rechnung über die OZG-RE übermitteln?

    Die OZG-RE stellt vier Übertragungskanäle zur Verfügung: Weberfassung, manueller Upload, Peppol und E-Mail. Die Weberfassung eignet sich besonders ohne eigene E-Rechnungssoftware, der Upload für bereits erzeugte XRechnungen und Peppol für automatisierte Maschine-zu-Maschine-Prozesse sowie größere Rechnungsvolumen. Für jeden Kanal sind die aktuellen Nutzungsbedingungen der Plattform zu beachten.

    Ist Peppol für B2G verpflichtend?

    Nein. Bei der OZG-RE ist Peppol nur einer von mehreren Übertragungskanälen. Es eignet sich besonders für Unternehmen mit regelmäßigem oder hohem Rechnungsvolumen, weil eine automatisierte Maschine-zu-Maschine-Übermittlung möglich ist. Für wenige Rechnungen können Weberfassung oder manueller Upload einfacher sein.

    Gelten die B2G-Regeln des Bundes auch für Länder und Kommunen?

    Nein. Die Bundesländer setzen die Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung in eigener Kompetenz um. Deshalb können sich Lieferantenpflicht, Rechnungseingangsplattform, Leitweg-ID-Verfahren, technische Anforderungen und Vorgaben für Kommunen unterscheiden. Vor der ersten Rechnung sollte der konkrete öffentliche Auftraggeber beziehungsweise das zuständige Landesportal geprüft werden.

    Warum kann eine B2G-E-Rechnung trotz erfolgreicher Validierung zurückgewiesen werden?

    Die Rechnungseingangsplattform prüft insbesondere formale und technische Anforderungen. Der Rechnungsempfänger führt anschließend seine fachliche beziehungsweise sachliche Prüfung durch. Deshalb kann eine technisch gültige Rechnung beispielsweise wegen einer falschen Bestellnummer, eines unzutreffenden Preises, einer nicht nachvollziehbaren Leistung oder fehlender rechnungsbegründender Unterlagen zurückgewiesen werden.

    Heiko Boos – Autor bei E-Rechnungsratgeber.de

    Über den Autor

    Heiko Boos beschäftigt sich auf E-Rechnungsratgeber.de mit der praktischen Einführung elektronischer Rechnungen, Rechnungsformaten, Software, Projektumsetzung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

    Bei öffentlichen Auftraggebern sind neben den allgemeinen Regeln immer die aktuellen Vorgaben des konkreten Auftraggebers, Bundeslandes und Rechnungseingangssystems zu beachten.
    Offizielle Grundlagen

    Quellen zur B2G-E-Rechnung

    1. Gesetze im Internet: E-Rechnungsverordnung des Bundes – ERechV
    2. Gesetze im Internet: § 3 ERechV – Verbindlichkeit der elektronischen Form
    3. Gesetze im Internet: § 4 ERechV – Rechnungsdatenmodell und Übermittlung
    4. E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Offizielles Informationsportal des Bundes zur E-Rechnung
    5. E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Konsolidierung von ZRE und OZG-RE – Stand Juni 2026
    6. E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Übertragungskanäle der OZG-RE
    7. E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Peppol als Übertragungskanal
    8. E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Inhaltliche Anforderungen und Pflichtfelder nach § 5 ERechV
    9. E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Verwendung der Leitweg-ID
    10. E-Rechnung in der Bundesverwaltung: E-Rechnung in den Bundesländern
    11. E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Zurückweisung einer E-Rechnung
    12. E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Rechnungsbegründende Unterlagen bei der OZG-RE
    13. XStandards Einkauf / KoSIT: XRechnung – Versionen und Bundles
    14. XStandards Einkauf / KoSIT: XRechnung Bugfix Release Sommer 2026

    Letzte fachliche Prüfung: 13. September 2026. B2G-Regelungen, Rechnungseingangsportale, angeschlossene öffentliche Einrichtungen und technische Plattformbedingungen können sich ändern. Vor der ersten Rechnung an einen neuen öffentlichen Auftraggeber sollten deshalb immer dessen aktuelle Vorgaben geprüft werden.