Business-to-Business · Rechtsstand September 2026

E-Rechnung im B2B 2026: Wann Unternehmen verpflichtet sind und was jetzt gilt

Die deutsche E-Rechnungspflicht zielt vor allem auf Rechnungen zwischen Unternehmen. Trotzdem ist nicht jede Rechnung mit einem Geschäftskunden automatisch eine verpflichtende E-Rechnung. Entscheidend sind unter anderem Unternehmereigenschaft, Inlandsbezug, Art des Umsatzes, gesetzliche Ausnahmen und die noch laufenden Übergangsfristen.

Zuletzt geprüft: 12. September 2026 Bereich: B2B in Deutschland Rechtsgrundlagen: § 14 und § 27 UStG
Die B2B-Regel in einem Satz Erbringt ein Unternehmer eine grundsätzlich rechnungspflichtige Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen und sind beide Beteiligten im relevanten Inland ansässig, ist grundsätzlich eine E-Rechnung vorgesehen. 2026 können Rechnungsaussteller jedoch noch die allgemeine Übergangsregel nutzen; für bestimmte Rechnungsaussteller reicht sie bis Ende 2027.
Grundlagen

Was bedeutet E-Rechnung im B2B-Geschäft?

B2B steht für „Business to Business“ und bezeichnet Geschäfte zwischen Unternehmen.

Für die umsatzsteuerliche E-Rechnungspflicht reicht es allerdings nicht, dass auf beiden Seiten einfach irgendein Unternehmen beteiligt ist.

§ 14 UStG stellt darauf ab, dass ein Unternehmer eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt.

1
Unternehmer als Lieferant Der Rechnungsaussteller übt eine selbstständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit aus.
2
Unternehmer als Kunde Der Empfänger bezieht die Leistung für sein Unternehmen.
3
Inlandsbezug Beide beteiligten Unternehmer müssen für die deutsche Pflicht grundsätzlich im relevanten Inland ansässig sein.
„Geschäftskunde“ allein ist noch keine vollständige Prüfung. Zusätzlich müssen Ausnahmen, Steuerbefreiungen und Übergangsregeln berücksichtigt werden. Deshalb sollte jeder Rechnungsfall systematisch eingeordnet werden.
Drei unterschiedliche Bereiche

B2B, B2C und B2G nicht miteinander verwechseln

Die umsatzsteuerliche B2B-E-Rechnung ist nur ein Teil des gesamten E-Rechnungssystems.

B2B

Unternehmen → Unternehmen

Hier liegt der Kernbereich der neuen umsatzsteuerlichen E-Rechnungspflicht.

Entscheidend sind insbesondere Unternehmereigenschaft, Inlandsbezug und mögliche Ausnahmen.

B2C

Unternehmen → Privatkunde

Gewöhnliche Rechnungen an private Endverbraucher fallen grundsätzlich nicht unter die obligatorische B2B-E-Rechnung.

Andere Rechnungspflichten können trotzdem bestehen.

B2G

Unternehmen → Behörde

Für öffentliche Auftraggeber können neben dem Umsatzsteuerrecht eigene E-Rechnungsvorschriften gelten.

Dazu können Portale, Leitweg-ID und weitere technische Vorgaben gehören.

6-Fragen-Check

Wann ist eine B2B-Rechnung wirklich E-Rechnungspflichtig?

Mit diesen sechs Prüfschritten lässt sich ein typischer Fall einordnen.

1

Ist der Rechnungsaussteller Unternehmer?

Unternehmer ist grundsätzlich, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.

2

Ist der Kunde Unternehmer?

Der Empfänger muss Unternehmer sein und die Leistung für sein Unternehmen beziehen.

3

Sind beide Beteiligten im Inland ansässig?

Für die deutsche obligatorische B2B-E-Rechnung ist grundsätzlich ein entsprechender Inlandsbezug beider Unternehmer erforderlich.

4

Besteht überhaupt eine Rechnungspflicht?

Bei vielen steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG besteht keine entsprechende obligatorische E-Rechnungsausstellung.

5

Greift eine besondere Ausnahme?

Beispielsweise können Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und Leistungen von Kleinunternehmern als sonstige Rechnung ausgestellt werden.

6

Läuft noch eine Übergangsregel?

2026 kann jeder Rechnungsaussteller grundsätzlich noch eine sonstige Rechnung verwenden. Für bestimmte kleinere Rechnungsaussteller gilt dies auch 2027.

Sind alle Pflichtmerkmale erfüllt und greift weder Ausnahme noch Übergangsregel, muss die Rechnung in einem zulässigen strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden.
Deutschlandbezug

Was bedeutet „inländisches Unternehmen“?

Die deutsche obligatorische E-Rechnung betrifft grundsätzlich Umsätze zwischen inländischen Unternehmern.

Nach den BMF-FAQ gilt ein Unternehmen insbesondere dann als inländisch, wenn es

  • seinen Sitz in Deutschland hat,
  • seine Geschäftsleitung in Deutschland hat oder
  • eine am konkreten Umsatz beteiligte Betriebsstätte in Deutschland unterhält.
Eine deutsche Umsatzsteuer-Registrierung allein genügt nicht zwingend. Ein ausländisches Unternehmen kann in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sein, ohne hier eine für den konkreten Umsatz relevante feste Niederlassung zu haben. In solchen Fällen kann die deutsche E-Rechnungspflicht gerade nicht greifen.
Praxisbeispiele

Typische B2B-Fälle im Überblick

Fall B2B? E-Rechnung prüfen? Hinweis
Deutsche GmbH → deutsche GmbH Ja Ja Typischer inländischer B2B-Fall
Freelancer → deutscher Geschäftskunde Ja Ja Freiberufler können ebenfalls Unternehmer sein
Kleinunternehmer → deutsche GmbH Ja Eigene Ausnahme Kleinunternehmer müssen keine obligatorische E-Rechnung ausstellen
Unternehmen → Privatkunde Nein Keine B2B-Pflicht B2C-Umsatz
Deutsche GmbH → ausländischer Unternehmer Ja, aber grenzüberschreitend Deutsche B2B-Pflicht gesondert prüfen Inlandsmerkmal des Empfängers kann fehlen
Rechnung über 180 Euro brutto Kann B2B sein Kleinbetragsregel möglich Bis 250 Euro kann eine sonstige Rechnung genügen
Unternehmen → Behörde B2G Zusätzliche Regeln prüfen B2G-Vorschriften können parallel gelten
Zeitplan

Welche Fristen gelten für die B2B-E-Rechnung?

Die gesetzliche Definition der E-Rechnung gilt bereits seit 2025. Für die verpflichtende Ausstellung gibt es jedoch Übergangsregeln.

2025

Empfangspflicht

Inländische Unternehmen müssen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.

2026

Allgemeiner Übergang

Bis Ende 2026 kann jeder Rechnungsaussteller grundsätzlich noch eine sonstige Rechnung verwenden.

2027

800.000-Euro-Grenze

Bei höchstens 800.000 Euro maßgeblichem Vorjahresumsatz kann die Übergangsregel grundsätzlich bis Ende 2027 weiterlaufen.

2028

Allgemeiner Übergang endet

Für grundsätzlich erfasste inländische B2B-Umsätze muss eine E-Rechnung verwendet werden.

Die 800.000-Euro-Grenze ist keine dauerhafte Befreiung. Sie verlängert lediglich für bestimmte Rechnungsaussteller die Übergangsfrist im Jahr 2027. Ab 2028 fällt diese allgemeine Umsatzgrenzenregel weg.

Mehr dazu: E-Rechnung Pflicht 2027 und E-Rechnung Pflicht 2028 .

Nicht jeder B2B-Umsatz ist pflichtig

Welche Ausnahmen von der B2B-E-Rechnung gibt es?

Selbst wenn zwei Unternehmen beteiligt sind, muss nicht zwingend eine E-Rechnung erstellt werden.

Ausnahme

Kleinbetragsrechnung

Rechnungen bis 250 Euro Bruttobetrag können grundsätzlich als sonstige Rechnung ausgestellt werden.

Ausnahme

Kleinunternehmer

Leistungen von Kleinunternehmern müssen nicht obligatorisch als E-Rechnung abgerechnet werden.

Kleinunternehmer-Regeln →
Ausnahme

Fahrausweise

Fahrausweise, die als Rechnung gelten, unterliegen einer besonderen gesetzlichen Regelung.

Rechnungspflicht prüfen

Steuerfreie Umsätze

Für viele steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG besteht keine entsprechende Pflicht zur E-Rechnungsausstellung.

Kein reiner Inlandsfall

Auslandsbezug

Ist mindestens ein beteiligter Unternehmer nicht im relevanten Inland ansässig, greift die deutsche obligatorische B2B-E-Rechnung grundsätzlich nicht.

Übergangsphase

2026 / 2027

Auch ein eigentlich erfasster B2B-Umsatz kann während der gesetzlichen Übergangsphase noch mit einer sonstigen Rechnung abgerechnet werden.

Wichtig: Eine Ausnahme von der verpflichtenden E-Rechnungsausstellung bedeutet nicht automatisch, dass keine Rechnung erstellt werden darf oder andere Rechnungsvorschriften entfallen.
Häufigstes Missverständnis

Reicht im B2B eine normale PDF-Rechnung?

Eine gewöhnliche PDF-Datei ist seit dem 1. Januar 2025 keine E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn.

Sie gilt als sonstige Rechnung, weil sie keine strukturierten Rechnungsdaten enthält, die automatisiert verarbeitet werden können.

Sonstige Rechnung

Einfaches PDF

Lesbar für Menschen, aber ohne strukturierten Rechnungsdatensatz.

Während der Übergangsphase kann es mit Zustimmung des Empfängers weiterhin verwendet werden.

E-Rechnung

Strukturierte Rechnungsdaten

Eine E-Rechnung enthält maschinell auswertbare strukturierte Daten.

Typische Beispiele sind XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile.

Ab 2028 reicht ein normales PDF im pflichtigen B2B-Fall grundsätzlich nicht mehr. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der konkrete Rechnungsfall selbst von der obligatorischen E-Rechnung ausgenommen ist.
Formatwahl

XRechnung oder ZUGFeRD im B2B-Geschäft?

Für die normale B2B-E-Rechnung ist nicht ausschließlich ein einziges Format vorgeschrieben.

In Deutschland sind insbesondere XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile verbreitet.

Reines XML

XRechnung

Die XRechnung enthält strukturierte XML-Daten und ist vollständig maschinell verarbeitbar.

  • EN-16931-basiert
  • UBL oder CII möglich
  • auch im privaten B2B nutzbar
  • besonders aus B2G bekannt
  • keine integrierte PDF-Ansicht

XRechnung verstehen →

XRechnung erstellen →

ZUGFeRD ist nicht einfach „nur eine PDF“. Bei einer ordnungsgemäßen hybriden E-Rechnung sind die eingebetteten strukturierten Daten der entscheidende Rechnungsteil. Weichen XML und PDF voneinander ab, sind die strukturierten Daten maßgeblich.

Unsere Entscheidungshilfe: XRechnung vs. ZUGFeRD .

Übermittlung

Wie muss eine B2B-E-Rechnung versendet werden?

Für die allgemeine umsatzsteuerliche B2B-E-Rechnung schreibt das Gesetz keinen einzigen bestimmten Übermittlungsweg vor.

Möglich sind nach den BMF-FAQ beispielsweise:

E-Mail

Die E-Rechnungsdatei kann als Anhang per E-Mail übertragen werden.

Schnittstelle

Systeme können Rechnungsdaten automatisiert elektronisch austauschen.

Portal

Eine Rechnung kann über ein Internetportal bereitgestellt und heruntergeladen werden.

Zentraler Speicher

Innerhalb verbundener Unternehmen kann ein gemeinsamer Speicherort genutzt werden.

Datenträger

Auch die Übergabe auf einem geeigneten Datenträger ist nach den BMF-FAQ grundsätzlich denkbar.

Individuelle Vereinbarung

Den konkreten Übertragungsweg können Geschäftspartner organisatorisch vereinbaren.

Für den Empfang genügt grundsätzlich ein E-Mail-Postfach. Ein Unternehmen braucht allein für die gesetzliche Empfangsbereitschaft also nicht zwingend ein eigenes E-Rechnungsportal.

Mehr dazu: E-Rechnung empfangen .

B2B ist nicht B2G

Braucht man im B2B eine Leitweg-ID?

Grundsätzlich nein.

Die Leitweg-ID dient vor allem der eindeutigen Adressierung von Rechnungen an öffentliche Auftraggeber im B2G-Bereich.

Für eine normale E-Rechnung zwischen zwei Unternehmen wird sie umsatzsteuerlich grundsätzlich nicht benötigt.

Was ist dann mit dem Feld BT-10? Manche Rechnungsformate sehen eine Buyer Reference vor. Ein Unternehmenskunde kann dort beispielsweise eine eigene Lieferanten-, Bestell- oder Referenznummer verlangen. Wird im B2B keine solche Referenz vorgegeben, kann umsatzsteuerlich nach den BMF-FAQ auch ein Platzhalter wie „-“ ausreichen, wenn das Format das Feld technisch verlangt.
Überraschender Praxisfall

Gilt die B2B-E-Rechnung auch bei Barzahlung?

Ja, die Zahlungsart schafft keine eigene Ausnahme.

Auch wenn eine Leistung bar bezahlt wird, können die normalen E-Rechnungsvorschriften greifen.

Bis 250 Euro

Kleinbetragsrechnung

Bis einschließlich 250 Euro Bruttobetrag kann die Kleinbetragsregel eine sonstige Rechnung ermöglichen.

Über 250 Euro

B2B-Fall prüfen

Sind die Voraussetzungen erfüllt und kann keine Übergangsregel mehr genutzt werden, kann auch nach Barzahlung eine E-Rechnung erforderlich sein.

Beispiel Baumarkt oder Geschäftsessen: Auch hier kann nach Ablauf der Übergangsregel bei einem Betrag über 250 Euro und einem entsprechenden B2B-Umsatz eine E-Rechnung erforderlich sein.
Rechnungseingang

Was muss der B2B-Rechnungsempfänger können?

Seit dem 1. Januar 2025 muss ein inländisches Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.

Eine Pflicht, alle Daten vollständig automatisiert weiterzuverarbeiten, besteht dadurch noch nicht. Unternehmen können die strukturierten Daten aber für effizientere Buchhaltungsprozesse nutzen.

  • E-Rechnungsdateien zuverlässig empfangen
  • XML-Rechnungen lesbar darstellen
  • Rechnungsinhalt sachlich prüfen
  • strukturierte Originaldaten erhalten
  • Rechnung dem richtigen Vorgang zuordnen
  • gegebenenfalls an Buchhaltung oder Steuerberater weitergeben
Auch Kleinunternehmer müssen empfangsbereit sein. Die besondere Ausnahme für Kleinunternehmer betrifft die verpflichtende Ausstellung eigener E-Rechnungen – nicht den Empfang.
Umsetzung

B2B-E-Rechnung in 6 Schritten vorbereiten

1

Kunden einordnen

Trenne inländische Geschäftskunden, Privatkunden, Behörden und Auslandskunden.

2

Ausnahmen prüfen

Berücksichtige Steuerbefreiungen, Kleinbeträge und Kleinunternehmerfälle.

3

Empfang einrichten

Definiere eine verlässliche Rechnungsadresse und Verantwortlichkeiten.

4

Format wählen

Prüfe XRechnung, ZUGFeRD und Vorgaben wichtiger Geschäftspartner.

5

Software testen

Erstelle und empfange mehrere echte Testrechnungen vor dem Pflichttermin.

6

Prozess festlegen

Kläre Prüfung, Buchhaltung, Freigabe und Aufbewahrung.

Passende E-Rechnungssoftware finden

Gute Software sollte nicht nur eine XML-Datei erzeugen. Wichtig sind ebenso Empfang, Darstellung, Prüfung, Export, Buchhaltungsanbindung und ein sauberer Prozess für XRechnung und ZUGFeRD.

Typische Irrtümer

8 Fehler bei der B2B-E-Rechnung

×

1. Jeden Geschäftskunden automatisch als Pflichtfall behandeln

Inlandsbezug, Rechnungspflicht, Ausnahmen und Übergangsregeln müssen ebenfalls geprüft werden.

×

2. Eine normale PDF als E-Rechnung ansehen

Eine unstrukturierte PDF ist seit 2025 nur eine sonstige Rechnung.

×

3. B2B und B2G gleichsetzen

Bei Behörden können zusätzliche Regeln, Portale und Identifikatoren gelten.

×

4. Im B2B immer eine Leitweg-ID verlangen

Eine Leitweg-ID ist für gewöhnliche B2B-Rechnungen grundsätzlich nicht erforderlich.

×

5. Auslandskunden wie deutsche Kunden behandeln

Ohne den erforderlichen Inlandsbezug greift die deutsche obligatorische B2B-E-Rechnung grundsätzlich nicht.

×

6. Barzahlung als Ausnahme betrachten

Die Zahlungsart allein ändert nichts an der grundsätzlichen E-Rechnungspflicht.

×

7. Die Empfangspflicht bis 2028 verschieben

Unternehmen müssen grundsätzlich bereits seit 2025 E-Rechnungen empfangen können.

×

8. Erst am Pflichttermin den Prozess testen

Format, Stammdaten, Versand, Empfang und Buchhaltung sollten vorher getestet werden.

FAQ

Häufige Fragen zur E-Rechnung im B2B

Was bedeutet B2B bei der E-Rechnung?

B2B bedeutet Business to Business. Für die obligatorische E-Rechnung ist insbesondere relevant, dass ein Unternehmer eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt.

Seit wann gilt die E-Rechnungspflicht im B2B?

Die neuen E-Rechnungsregeln gelten seit dem 1. Januar 2025. Unternehmen müssen seitdem grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für die verpflichtende Ausstellung bestehen Übergangsregelungen bis Ende 2026 beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2027.

Müssen ab 2028 alle B2B-Rechnungen E-Rechnungen sein?

Nein. Ab 2028 sind die allgemeinen Übergangsregelungen zwar ausgelaufen, gesetzliche Ausnahmen bleiben aber bestehen. Dazu gehören beispielsweise Kleinbetragsrechnungen, Leistungen von Kleinunternehmern und bestimmte steuerfreie Umsätze.

Ist eine PDF im B2B eine E-Rechnung?

Eine gewöhnliche PDF-Datei ohne strukturierte Rechnungsdaten ist seit 2025 keine E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn, sondern eine sonstige Rechnung.

Welche Formate kann man für B2B-E-Rechnungen verwenden?

Zu den in Deutschland verbreiteten zulässigen Formaten gehören insbesondere XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile. Auch andere strukturierte Formate können zulässig sein, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Muss eine B2B-E-Rechnung per E-Mail versendet werden?

Nein. Das Umsatzsteuerrecht schreibt keinen einzigen bestimmten Übermittlungsweg vor. Je nach Vereinbarung können beispielsweise E-Mail, Schnittstellen, Portale oder andere elektronische Wege verwendet werden.

Braucht eine B2B-E-Rechnung eine Leitweg-ID?

Grundsätzlich nein. Eine Leitweg-ID wird vor allem für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber im B2G-Bereich verwendet. Im normalen B2B-Bereich ist sie umsatzsteuerlich nicht erforderlich.

Gilt die E-Rechnung auch bei Barzahlung?

Ja. Die Zahlungsart schafft keine eigene Ausnahme. Bei einem entsprechenden B2B-Umsatz kann auch bei Barzahlung eine E-Rechnung erforderlich sein, wenn keine Kleinbetragsregel, Übergangsregel oder andere Ausnahme greift.

Was gilt für B2B-Rechnungen ins Ausland?

Ist mindestens einer der beteiligten Unternehmer nicht im relevanten Inland ansässig, besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung nach der deutschen B2B-Regel des § 14 UStG.

Müssen Kleinunternehmer B2B-E-Rechnungen schreiben?

Leistungen von Kleinunternehmern sind von der verpflichtenden Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Kleinunternehmer müssen jedoch grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.

Muss der Empfänger einer E-Rechnung die XML-Daten automatisch verarbeiten?

Nein. Die Empfangspflicht bedeutet nicht, dass der Rechnungsempfänger sämtliche Rechnungsdaten automatisiert weiterverarbeiten muss. Eine elektronische Weiterverarbeitung kann genutzt werden, ist aber nicht allein aufgrund der E-Rechnungsdefinition verpflichtend.

Reicht für den B2B-E-Rechnungsempfang ein E-Mail-Postfach?

Ja. Nach den BMF-FAQ genügt für den reinen Empfang einer E-Rechnung grundsätzlich bereits ein E-Mail-Postfach. Für Darstellung, Prüfung, Verarbeitung und Aufbewahrung können zusätzliche Softwarefunktionen sinnvoll sein.

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Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen

Rechts- und Quellenstand zuletzt geprüft am 12. September 2026. Bei grenzüberschreitenden Umsätzen, Steuerbefreiungen, besonderen Branchen, Organschaften oder anderen Sonderfällen kann eine gesonderte steuerliche Prüfung erforderlich sein. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.