Rechnungseingang · Stand September 2026

E-Rechnung empfangen 2026: E-Mail, XML, Viewer, Prüfung und Aufbewahrung richtig einrichten

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dafür brauchst du nicht zwingend teure Spezialsoftware: Für den reinen Empfang kann bereits ein E-Mail-Postfach ausreichen. In der Praxis beginnt die eigentliche Arbeit aber erst danach – mit Anzeige, Prüfung, Freigabe, Buchhaltung und Aufbewahrung.

Zuletzt geprüft: 12. September 2026 Empfangspflicht: seit 1. Januar 2025 Minimal: E-Mail-Postfach ausreichend
E-Rechnung empfangen – die kurze Antwort Seit 2025 solltest du deinem Geschäftspartner einen funktionierenden elektronischen Empfang ermöglichen. Das kann ein einfaches E-Mail-Postfach sein. Bekommst du eine XRechnung als XML-Datei, benötigst du für eine komfortable Darstellung einen Viewer oder eine geeignete Software. Bei ZUGFeRD ist zusätzlich eine sichtbare PDF-Darstellung enthalten. Aufbewahrt werden muss insbesondere der strukturierte Originalteil der E-Rechnung.
Das Wichtigste zuerst

E-Rechnungsempfang in vier Punkten

01.01.2025 seit diesem Datum müssen inländische Unternehmen grundsätzlich empfangsbereit sein
E-Mail ein normales elektronisches Postfach kann für den reinen Empfang ausreichen
XML strukturierte Rechnungsdaten dürfen nicht wie eine gewöhnliche PDF behandelt werden
8 Jahre umsatzsteuerliche Aufbewahrungsfrist für ein- und ausgehende Rechnungen
Seit 2025

Wer muss E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmen grundsätzlich die Notwendigkeit, E-Rechnungen empfangen zu können.

Diese Empfangsbereitschaft gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen wegen einer Übergangsregel seine eigenen Rechnungen derzeit noch als Papier- oder PDF-Rechnung ausstellen darf.

Empfang erforderlich

Selbstständige

Auch Einzelunternehmer und Freelancer müssen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können.

Empfang erforderlich

Kleinunternehmer

Die Ausnahme von der eigenen E-Rechnungsausstellung beseitigt die Empfangspflicht nicht.

E-Rechnung für Kleinunternehmer →
Empfang erforderlich

Unternehmen

GmbH, UG, Personengesellschaften und andere inländische Unternehmen müssen ebenfalls empfangsbereit sein.

Die Übergangsfristen gelten primär für die Ausstellung. Der häufige Gedanke „Ich habe bis 2027 Zeit“ ist beim Rechnungseingang falsch. Empfangsbereit müssen Unternehmen grundsätzlich bereits seit Anfang 2025 sein.

Mehr zu den Fristen: E-Rechnungspflicht 2026 bis 2028 .

Kein einzelner Übertragungsweg vorgeschrieben

Auf welchen Wegen kann eine E-Rechnung empfangen werden?

Das Umsatzsteuerrecht schreibt keinen einzigen technischen Empfangskanal für alle Unternehmen vor. Dadurch können unterschiedliche Lösungen verwendet werden.

@

E-Mail

Die E-Rechnungsdatei wird als Anhang an ein Postfach geschickt.

API

Schnittstelle

Rechnungen werden automatisiert zwischen Systemen übertragen.

WEB

Portal

Der Empfänger lädt die Rechnung über ein Internetportal herunter.

☁

Speicher

Geschäftspartner greifen auf einen gemeinsamen Speicherort zu.

USB

Datenträger

Auch die Übergabe auf einem elektronischen Datenträger kann grundsätzlich ein Übermittlungsweg sein.

Der konkrete Übermittlungsweg ist eine organisatorische Frage. Unternehmen sollten ihren Lieferanten und Geschäftspartnern klar mitteilen, auf welchem Weg E-Rechnungen bevorzugt empfangen werden sollen.
Die einfachste Lösung

Reicht ein E-Mail-Postfach für den Empfang einer E-Rechnung?

Ja. Das Bundesfinanzministerium stellt ausdrücklich klar, dass für den Empfang einer E-Rechnung bereits ein E-Mail-Postfach genügen kann.

Gerade kleine Unternehmen müssen deshalb nicht allein wegen der Empfangspflicht sofort ein teures E-Rechnungsportal einführen.

Technisches Minimum

E-Mail-Postfach

  • Geschäftspartner kennen die Rechnungsadresse
  • XML- und PDF/A-3-Anhänge können empfangen werden
  • Spamfilter blockiert zulässige Dateien nicht
  • Verantwortliche prüfen den Posteingang
→
Praktischer Unternehmensprozess

Zentraler Rechnungseingang

  • eigene Adresse wie rechnung@...
  • automatische Zuordnung zur Buchhaltung
  • definierter Prüf- und Freigabeprozess
  • Originaldatei wird geordnet aufbewahrt
Empfehlung für kleine Unternehmen: Auch wenn technisch ein normales Postfach reicht, ist eine eigene Rechnungsadresse sinnvoll. Dadurch gehen E-Rechnungen nicht zwischen Bestellungen, Werbung und normalen Geschäfts-E-Mails verloren.
Vom Eingang bis zur Aufbewahrung

Was passiert nach dem Empfang einer E-Rechnung?

Der Dateieingang ist nur der erste Schritt. Ein sauberer E-Rechnungsprozess verbindet Empfang, Prüfung, Freigabe, Buchhaltung und Aufbewahrung.

Ablauf einer E-Rechnung von Empfang bis Archivierung
Ein möglicher E-Rechnungsworkflow vom Eingang bis zur geordneten Aufbewahrung.
Was landet im Postfach?

XRechnung oder ZUGFeRD empfangen: Was ist der Unterschied?

Im deutschen Geschäftsverkehr begegnen dir besonders häufig XRechnung und ZUGFeRD. Beide können strukturierte E-Rechnungen sein, sehen für den Empfänger aber unterschiedlich aus.

XRechnung

Strukturierte XML-Datei

Eine XRechnung enthält keine integrierte klassische PDF-Rechnungsansicht.

rechnung-2026.xml
  • maschinenlesbare Daten
  • keine integrierte PDF-Ansicht
  • Viewer für komfortables Lesen sinnvoll
  • besonders im B2G-Bereich verbreitet
XRechnung ausführlich erklärt →
ZUGFeRD

PDF/A-3 plus XML

ZUGFeRD kombiniert die sichtbare Rechnungsdarstellung mit einem eingebetteten strukturierten Datensatz.

rechnung-2026.pdf
↳ eingebettete XML-Daten
  • menschenlesbare PDF-Ansicht
  • strukturierte XML-Daten eingebettet
  • automatisch verarbeitbar
  • für viele B2B-Prozesse komfortabel
ZUGFeRD ausführlich erklärt →
Eine gewöhnliche PDF ist keine E-Rechnung. Eine normale PDF-Datei ohne strukturierten Rechnungsdatensatz gilt seit 2025 umsatzsteuerlich als sonstige Rechnung und nicht als E-Rechnung.
XML lesbar machen

Wie öffnet und liest man eine empfangene XRechnung?

Eine XML-Datei lässt sich technisch zwar mit einem Texteditor öffnen. Für die tägliche Rechnungsprüfung ist diese Darstellung jedoch meist ungeeignet.

Ein E-Rechnungsviewer liest die strukturierten Felder aus und stellt daraus eine verständliche Rechnungsansicht zusammen.

Eingangsdatei

XML

<Invoice>
  <ID>2026-42</ID>
  ...
</Invoice>

Maschinenlesbar, aber für Menschen nicht besonders komfortabel.

→
Viewer

Lesbare Rechnungsansicht

Rechnungsnummer, Lieferant, Rechnungsdatum, Positionen, Steuer und Gesamtbetrag werden übersichtlich dargestellt.

Es gibt auch einen E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung. Über ELSTER können E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD für das menschliche Auge lesbar dargestellt werden.
Die Visualisierung ersetzt nicht die Originaldatei. Eine aus XML erzeugte Bildschirm- oder PDF-Ansicht sollte nicht dazu führen, dass die ursprüngliche strukturierte Rechnungsdatei gelöscht wird.
Besonders wichtig bei ZUGFeRD

Was gilt, wenn PDF und XML unterschiedliche Angaben enthalten?

Bei einer hybriden E-Rechnung wie ZUGFeRD können sowohl eine sichtbare PDF-Darstellung als auch strukturierte XML-Daten vorhanden sein.

Seit Einführung der obligatorischen E-Rechnung ist der strukturierte Rechnungsteil führend.

PDF

Sichtbare Darstellung

Die PDF hilft Mitarbeitern, die Rechnung schnell zu lesen und optisch zu kontrollieren.

Maßgeblich

Strukturierte Daten

Bei Abweichungen sind die Rechnungsinformationen des strukturierten Teils entscheidend.

Deshalb nicht ausschließlich die PDF ansehen. Gerade bei automatisierten Buchhaltungsprozessen sollte sichergestellt sein, dass die tatsächlichen strukturierten Rechnungsdaten korrekt verarbeitet werden.
Praktischer Unternehmensprozess

E-Rechnung empfangen: der ideale Ablauf in 5 Schritten

Auch ein kleiner Betrieb sollte festlegen, was mit einer eingehenden E-Rechnung passiert. Der Prozess muss nicht kompliziert sein.

1

Empfangen

Rechnung kommt per E-Mail, Portal oder Schnittstelle an.

2

Anzeigen

XML wird über Viewer oder Rechnungssoftware lesbar gemacht.

3

Prüfen

Lieferant, Leistung, Beträge, Steuer und Bankdaten werden kontrolliert.

4

Freigeben

Verantwortlicher bestätigt sachliche und rechnerische Richtigkeit.

5

Buchen & aufbewahren

Daten werden übernommen und die Originaldatei geordnet aufbewahrt.

Das Ziel ist nicht nur „XML öffnen können“. Der eigentliche Vorteil der E-Rechnung entsteht, wenn Rechnungsdaten möglichst ohne manuelles Abtippen vom Eingang bis in die Buchhaltung weiterverarbeitet werden können.
Vor Zahlung kontrollieren

Wie sollte eine empfangene E-Rechnung geprüft werden?

Automatische Verarbeitung bedeutet nicht, dass jede empfangene Rechnung ungeprüft bezahlt werden sollte.

PRÜFUNG 1

Absender

Stammt die Rechnung tatsächlich vom erwarteten Lieferanten?

PRÜFUNG 2

Pflichtangaben

Sind Rechnungsnummer, Datum, Unternehmen und steuerliche Angaben vorhanden?

PRÜFUNG 3

Leistung

Wurden die berechneten Produkte oder Leistungen tatsächlich bezogen?

PRÜFUNG 4

Zahlung

Stimmen Gesamtbetrag, Zahlungsziel und Bankverbindung?

Technische und inhaltliche Prüfung sind zwei verschiedene Dinge. Ein Validator kann feststellen, ob eine Datei technische Formatregeln erfüllt. Er kann aber nicht automatisch wissen, ob die berechnete Leistung tatsächlich erbracht wurde oder ob eine geänderte Bankverbindung plausibel ist.

Mehr dazu auf unserer verbindlich geplanten Seite E-Rechnung prüfen und validieren .

Rechnungseingang absichern

Sicherheit: E-Rechnungen können ebenfalls gefälscht werden

Das strukturierte Format schützt ein Unternehmen nicht automatisch vor gefälschten Rechnungen, kompromittierten E-Mail-Konten oder manipulierten Zahlungsinformationen.

!

Neue Bankverbindung

Wird plötzlich eine andere IBAN angegeben, sollte sie über einen bekannten Kontaktweg beim Lieferanten verifiziert werden.

@

Unbekannter Absender

Unerwartete Rechnungen und Anhänge sollten nicht allein deshalb vertraut werden, weil sie wie eine E-Rechnung aussehen.

✓

Prüfprozess

Lieferung, Bestellung, Vertrag und Rechnung sollten nachvollziehbar zusammenpassen.

Automatisierung braucht Kontrollmechanismen. Je stärker Rechnungen automatisch verarbeitet werden, desto wichtiger sind klare Freigaberegeln, Benutzerrechte und Kontrollen bei ungewöhnlichen Änderungen.
Originaldatei erhalten

Wie lange muss eine empfangene E-Rechnung aufbewahrt werden?

Unternehmer müssen ein- und ausgehende Rechnungen umsatzsteuerlich grundsätzlich acht Jahre aufbewahren.

8 Jahre

Bei E-Rechnungen besonders wichtig

  • strukturierten Rechnungsteil aufbewahren
  • ursprüngliche Form erhalten
  • Unversehrtheit sicherstellen
  • Datei später wieder auffindbar halten
  • maschinelle Auswertbarkeit berücksichtigen
XML-Datei nicht nach dem Buchen löschen. Wenn du eine XRechnung in einem Viewer öffnest und daraus eine lesbare Darstellung erzeugst, ersetzt diese Darstellung nicht automatisch die aufzubewahrende strukturierte Originaldatei.
Auch bei ZUGFeRD den strukturierten Teil berücksichtigen. Bei hybriden E-Rechnungen ist insbesondere der strukturierte Datenteil für die E-Rechnung maßgeblich und entsprechend aufzubewahren.

Das Thema vertiefen wir auf E-Rechnung aufbewahren und archivieren .

Vom Postfach zum Workflow

Brauche ich Software zum Empfangen von E-Rechnungen?

Für den reinen Empfang nicht zwingend. Ein E-Mail-Postfach kann ausreichen.

Software wird vor allem dann wertvoll, wenn E-Rechnungen regelmäßig eingehen und nicht jedes Dokument manuell verarbeitet werden soll.

Kostenlos möglich

Viewer

Sinnvoll, wenn nur gelegentlich eine XML-Rechnung lesbar dargestellt werden muss.

Kostenlose Viewer-Optionen findest du im Abschnitt „Wie öffnet und liest man eine empfangene XRechnung?“ weiter oben.

Größere Prozesse

ERP / DMS / Workflow

Für höhere Rechnungsvolumen, mehrstufige Freigaben und automatisierte Schnittstellen.

Geeignete Lösungen vergleichen →
Kostenlose Software kann für kleine Betriebe bereits ausreichen. Einige Anbieter ermöglichen das Empfangen oder Verarbeiten von E-Rechnungen auch in kostenlosen Tarifen. Entscheidend sind Rechnungsvolumen und gewünschter Funktionsumfang.

Welche Software passt zu deinem Rechnungseingang?

Wir vergleichen Lösungen für Selbstständige und kleine Unternehmen – vom kostenlosen Einstieg bis zur integrierten Buchhaltung.

Bereits ausführlich geprüft

Drei Lösungen für unterschiedliche Anforderungen

sevdesk

Interessant, wenn Rechnungsstellung und Buchhaltung verbunden werden sollen. Der integrierte Empfang beziehungsweise die Verarbeitung ist tarifabhängig.

sevdesk E-Rechnung →

Lexware Office

Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen lassen sich direkt in die Buchhaltungsumgebung integrieren.

Lexware Office E-Rechnung →

easybill

Besonders auf Fakturierung und automatisierte Rechnungsprozesse ausgerichtet. Auch ein Free-Tarif ist verfügbar.

easybill E-Rechnung →
Sofort umsetzbar

Checkliste: Ist dein Unternehmen für E-Rechnungen empfangsbereit?

  • Wir haben einen definierten elektronischen Empfangskanal.
  • Unsere Geschäftspartner kennen unsere Rechnungsadresse.
  • XML-Dateien werden vom E-Mail-System nicht pauschal blockiert.
  • Wir können XRechnungen lesbar darstellen.
  • ZUGFeRD-Rechnungen können verarbeitet werden.
  • Mindestens eine Person ist für den Rechnungseingang verantwortlich.
  • Wir prüfen Absender, Beträge, Leistungen und Bankverbindung.
  • Rechnungen durchlaufen einen definierten Freigabeprozess.
  • Die Originaldatei bleibt erhalten.
  • Die Rechnung wird geordnet und dauerhaft auffindbar gespeichert.
  • Unsere Steuerberatung weiß, wie die Rechnungsdaten bereitgestellt werden.
  • Der Prozess wurde mindestens einmal mit einer echten Testrechnung durchgespielt.
Wenn du diese Punkte abhaken kannst, ist der wichtigste Teil bereits geschafft. Gerade für Selbstständige und kleine Unternehmen muss der E-Rechnungsempfang kein großes IT-Projekt sein.
Typische Stolperfallen

8 häufige Fehler beim E-Rechnungsempfang

×

1. Empfangspflicht mit Ausstellungsfrist verwechseln

Die Empfangsbereitschaft besteht grundsätzlich bereits seit 2025.

×

2. Nur PDF-Anhänge akzeptieren

Eine XRechnung kann als reine XML-Datei eintreffen. Das E-Mail-System sollte solche Anhänge nicht pauschal aussortieren.

×

3. XML für eine kaputte Datei halten

Eine XRechnung ist bewusst maschinenlesbar aufgebaut und benötigt für Menschen häufig eine Visualisierung.

×

4. Bei ZUGFeRD nur das PDF kontrollieren

Der strukturierte Rechnungsteil ist für die E-Rechnung maßgeblich.

×

5. Rechnungen direkt aus dem Postfach löschen

Die Originaldatei muss im Aufbewahrungsprozess erhalten bleiben.

×

6. Automatisch jede Rechnung freigeben

Technisch korrekte Dateien können trotzdem inhaltlich falsch oder betrügerisch sein.

×

7. Kleinunternehmer als Ausnahme behandeln

Kleinunternehmer sind zwar bei ihrer eigenen Ausstellung besonders geregelt, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.

×

8. Software kaufen, bevor der Prozess definiert ist

Zuerst sollte klar sein, wie viele Rechnungen eingehen, wer sie prüft und wie die Buchhaltung arbeitet.

FAQ

Häufige Fragen zum Empfang von E-Rechnungen

Seit wann muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Inländische Unternehmen müssen grundsätzlich seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Reicht ein E-Mail-Postfach zum Empfang einer E-Rechnung?

Ja. Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums genügt für den Empfang grundsätzlich bereits ein E-Mail-Postfach.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Kleinunternehmer sind zwar für ihre entsprechenden eigenen Umsätze von der verpflichtenden E-Rechnungsausstellung ausgenommen, müssen aber E-Rechnungen empfangen können.

Brauche ich spezielle Software zum Empfang?

Nein. Für den reinen Empfang ist keine spezielle kostenpflichtige Software vorgeschrieben. Zum komfortablen Lesen einer XRechnung ist jedoch ein Viewer oder eine geeignete Rechnungssoftware hilfreich.

Wie öffne ich eine XRechnung?

Eine XRechnung besteht aus strukturierten XML-Daten. Ein E-Rechnungsviewer oder eine geeignete Buchhaltungssoftware kann daraus eine lesbare Rechnungsansicht erzeugen.

Gibt es einen kostenlosen E-Rechnungsviewer?

Ja. Neben verschiedenen Angeboten privater Anbieter stellt inzwischen auch die Finanzverwaltung über ELSTER einen Viewer für XRechnung und ZUGFeRD bereit.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Eine normale PDF ohne strukturierten Rechnungsdatensatz ist seit 2025 keine E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn. Sie gilt als sonstige Rechnung.

Was gilt bei ZUGFeRD, wenn PDF und XML voneinander abweichen?

Bei einer hybriden E-Rechnung ist der strukturierte Rechnungsteil maßgeblich. Weichen PDF-Darstellung und strukturierte Rechnungsdaten voneinander ab, sind die strukturierten Daten führend.

Kann eine E-Rechnung über ein Portal empfangen werden?

Ja. Neben E-Mail kommen beispielsweise elektronische Schnittstellen, Internetportale, gemeinsame Speicherorte oder andere elektronische Übertragungswege infrage.

Wie lange muss ich eine empfangene E-Rechnung aufbewahren?

Unternehmer müssen eingehende Rechnungen umsatzsteuerlich grundsätzlich acht Jahre aufbewahren. Bei einer E-Rechnung muss insbesondere der strukturierte Rechnungsteil erhalten bleiben.

Darf ich nach dem Import die XML-Datei löschen?

Die strukturierte Originaldatei sollte nicht einfach gelöscht werden. Für die Aufbewahrung einer E-Rechnung muss insbesondere der strukturierte Rechnungsteil in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben.

Muss ich jede empfangene E-Rechnung automatisch bezahlen?

Nein. Auch E-Rechnungen sollten sachlich, rechnerisch und hinsichtlich des Absenders geprüft werden. Das elektronische Format ersetzt keine betriebliche Rechnungsprüfung.

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E-Rechnung aufbewahren

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PDF plus XML und die verschiedenen ZUGFeRD-Profile.

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E-Rechnung erstellen

Die andere Seite des Prozesses: E-Rechnungen korrekt ausstellen.

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Offizielle Grundlagen dieser Seite

Rechts- und Quellenstand zuletzt geprüft am 12. September 2026. Die konkrete technische Ausgestaltung des Rechnungseingangs hängt von Unternehmensgröße, Buchhaltungsprozess, Software und Vertragspartnern ab. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.