Praxisratgeber · Rechtsstand September 2026

E-Rechnung für Selbstständige 2026: Pflicht, Fristen und einfache Umsetzung

Auch Solo-Selbstständige und Freiberufler können von der E-Rechnungspflicht betroffen sein. Entscheidend sind nicht Mitarbeiterzahl oder Rechtsform, sondern unter anderem der Unternehmerstatus, der konkrete Umsatz und die Frage, ob du an einen anderen inländischen Unternehmer abrechnest. Hier erfährst du, was 2026 bereits gilt und wie du dich mit möglichst wenig Aufwand vorbereitest.

Zuletzt geprüft: 12. September 2026 Zielgruppe: Selbstständige & Freiberufler Lesedauer: ca. 11 Minuten
Die kurze Antwort Selbstständige und Freiberufler sind umsatzsteuerlich grundsätzlich Unternehmer und können deshalb unter die E-Rechnungsregelungen fallen. Seit dem 1. Januar 2025 musst du grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten 2026 noch Übergangsregeln. Bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG, gilt bei der Ausstellung eine besondere Ausnahme.
Grundsatz

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Selbstständige?

Grundsätzlich ja. Umsatzsteuerlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.

Deshalb ist es für die E-Rechnung grundsätzlich nicht entscheidend, ob du eine GmbH mit 50 Mitarbeitern, Einzelunternehmer, Freelancer oder selbstständiger Freiberufler bist.

Typischer Fall

Selbstständig + Geschäftskunden

Stellst du Rechnungen an andere inländische Unternehmen, können diese Umsätze unter die E-Rechnungspflicht fallen.

Anders zu beurteilen

Nur Privatkunden

Die obligatorische E-Rechnung nach den neuen B2B-Regeln betrifft nicht gewöhnliche Rechnungen an private Endverbraucher.

Die Rechtsform entscheidet nicht allein. Auch ein Solo-Selbstständiger ohne Angestellte kann Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne und damit von der E-Rechnung betroffen sein.
E-Rechnung für Selbstständige – Pflicht, Fristen und einfache Umsetzung im Überblick
E-Rechnung für Selbstständige auf einen Blick: Wer betroffen ist, welche Fristen gelten und wie du die Umstellung mit wenig Aufwand startest.
Zeitplan

Welche E-Rechnungsfristen gelten für Selbstständige?

Auch für Selbstständige muss zwischen dem Empfangen und dem Ausstellen von E-Rechnungen unterschieden werden.

Zeitpunkt Was gilt? Für Selbstständige praktisch
Seit 01.01.2025 E-Rechnungen müssen grundsätzlich empfangen werden können. Rechnungseingang und Verarbeitung organisieren.
Bis 31.12.2026 Allgemeine Übergangsregelung bei der Ausstellung. 2026 für Vorbereitung und Testbetrieb nutzen.
2027 Verlängerte Übergangsregelung für Rechnungsaussteller mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Viele Solo-Selbstständige können deshalb noch bis Ende 2027 unter die Übergangsregelung fallen.
Ab 01.01.2028 Allgemeine Übergangsfristen grundsätzlich beendet. Betroffene B2B-Rechnungen grundsätzlich als E-Rechnung ausstellen.
800.000 Euro ist keine allgemeine Befreiungsgrenze. Sie spielt für die Übergangsregelung im Jahr 2027 eine Rolle. Sie bedeutet nicht, dass Selbstständige unterhalb dieser Grenze dauerhaft von der E-Rechnungspflicht befreit wären.

Die vollständigen Regelungen findest du auch auf unserer Seite zur E-Rechnungspflicht .

Freie Berufe

Was gilt für Freiberufler?

Für die E-Rechnung gibt es keine pauschale Sonderausnahme nur deshalb, weil jemand steuerlich als Freiberufler tätig ist.

Wer eine berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, kann Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sein. Damit können beispielsweise auch folgende Berufsgruppen betroffen sein:

Beratung

Unternehmensberater, Coaches und andere selbstständige Berater mit Geschäftskunden.

Kreative Berufe

Designer, Texter, Fotografen und andere Kreative mit B2B-Aufträgen.

IT & Digital

Entwickler, IT-Berater, Online-Dienstleister und Freelancer.

Technische Berufe

Ingenieure und andere selbstständige technische Dienstleister.

Weitere freie Berufe

Auch andere Freiberufler sollten ihre konkreten Rechnungsfälle prüfen.

Gemischte Kunden

Wer sowohl Unternehmen als auch Privatkunden abrechnet, muss die Fälle unterscheiden.

Merke: „Freiberufler“ und „Kleinunternehmer“ sind zwei völlig unterschiedliche Begriffe. Ein Freiberufler kann Kleinunternehmer sein – muss es aber nicht.
Wichtiger Sonderfall

Was gilt, wenn ich als Selbstständiger Kleinunternehmer bin?

Hier gibt es eine wichtige Besonderheit: Für Umsätze, die unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen, besteht aktuell eine besondere Ausnahme bei der Ausstellung.

Empfang

E-Rechnungen empfangen

Auch Kleinunternehmer müssen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Ausstellung

Eigene Rechnungen

Rechnungen über Umsätze, die nach § 19 UStG steuerfrei sind, können weiterhin als sonstige Rechnung übermittelt werden.

Nicht mit der 800.000-Euro-Grenze verwechseln. Die Kleinunternehmer-Ausnahme und die 800.000-Euro-Grenze der Übergangsregelung sind zwei unterschiedliche Regelungen.

Diesen Sonderfall behandeln wir ausführlicher unter E-Rechnung für Kleinunternehmer .

Kundenstruktur

Geschäftskunden oder Privatkunden: Das macht einen Unterschied

Für Selbstständige ist die Kundenstruktur einer der wichtigsten Punkte bei der Einordnung.

Du arbeitest hauptsächlich für Unternehmen Dann solltest du dich intensiv mit der E-Rechnung beschäftigen, weil inländische B2B-Umsätze im Zentrum der neuen Regelung stehen.
Du arbeitest hauptsächlich für Privatkunden Die neue obligatorische B2B-E-Rechnung betrifft diese Ausgangsrechnungen grundsätzlich nicht in gleicher Weise.
Du hast Unternehmen und Privatkunden Deine Software sollte unterschiedliche Rechnungswege problemlos abbilden können.
Du arbeitest mit Kunden im Ausland Dann muss der konkrete Fall gesondert geprüft werden. Die deutsche Inlands-B2B-Regel kann nicht einfach pauschal auf alle Auslandskunden übertragen werden.
Praxisaufwand

Wie viel Aufwand verursacht die Umstellung für Selbstständige?

Bei einem Solo-Selbstständigen mit überschaubarem Rechnungsvolumen muss die Umstellung kein großes Digitalisierungsprojekt werden.

30–60 Min.

Bedarf prüfen

Kundenstruktur, aktuelles Rechnungsprogramm, Steuerberater und benötigte Formate klären.

1–3 Std.

Software einrichten

Stammdaten, Bank, Nummernkreis, Einstellungen und gegebenenfalls Steuerberaterzugang konfigurieren.

30–60 Min.

Test durchführen

Eine Testrechnung erstellen, öffnen, prüfen und den Empfang beziehungsweise Versand testen.

Realistisch für einen einfachen Solo-Betrieb: Wer bereits eine moderne Rechnungssoftware verwendet, braucht häufig keine komplette Systemumstellung. Oft genügt es, Funktionen zu aktivieren, Prozesse zu prüfen und einige Testrechnungen durchzuführen.

Deutlich aufwendiger wird es, wenn du mehrere Systeme, Warenwirtschaft, Mitarbeiter, individuelle Schnittstellen oder sehr viele Rechnungen nutzt.

Softwarewahl

Welche E-Rechnungssoftware brauchen Selbstständige?

Für die meisten Solo-Selbstständigen ist die einfachste Lösung besser als das System mit der längsten Funktionsliste.

Typischerweise solltest du auf folgende Punkte achten:

  • XRechnung und ZUGFeRD erstellen
  • E-Rechnungen empfangen und anzeigen
  • bestehende Kunden einfach übernehmen
  • Rechnungen und Belege archivieren
  • Steuerberaterzugang oder DATEV-Export
  • Banking nur dann, wenn du es wirklich benötigst
  • vernünftige Kosten bei deinem Rechnungsvolumen
  • einfacher Datenexport bei einem späteren Wechsel

Nur wenige Rechnungen?

Dann kann bereits eine kostenlose oder günstige E-Rechnungslösung genügen.

Kostenlose Lösungen ansehen →

Rechnung + Buchhaltung?

Dann lohnt sich eine integrierte Lösung mit Belegen, Banking und Steuerberaterzugang.

Software vergleichen →

E-Rechnungssoftware für Selbstständige vergleichen

Wir vergleichen unter anderem sevdesk, Lexware Office, easybill, Accountable und BuchhaltungsButler nach Funktionen, Zielgruppe und tatsächlichem benötigten Tarif.

Sofort umsetzbar

Der 30-Minuten-Startplan für Selbstständige

Du musst heute noch keine perfekte E-Rechnungsstrategie entwickeln. Diese vier Schritte reichen für einen sinnvollen Start.

1
Kunden prüfen Welche deiner Kunden sind Unternehmen in Deutschland und welche Privatkunden?
2
Software prüfen Kann dein aktuelles Programm XRechnung und ZUGFeRD senden und empfangen?
3
Postfach festlegen Lege fest, an welche E-Mail-Adresse Lieferanten E-Rechnungen schicken sollen.
4
Testrechnung erstellen Erzeuge eine Test-E-Rechnung und prüfe, ob dein Workflow funktioniert.
Danach bist du schon erheblich weiter. Erst wenn diese Grundlagen funktionieren, lohnt es sich, über Automatisierung, Banking, OCR oder komplexere Buchhaltungsworkflows nachzudenken.
Selbst-Check

Musst du dich jetzt mit E-Rechnungen beschäftigen?

Beantworte für dich diese Fragen:

  • Bist du selbstständig gewerblich oder beruflich tätig?
  • Schreibst du Rechnungen an Unternehmen in Deutschland?
  • Bist du Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer?
  • Wie hoch war dein Vorjahresumsatz?
  • Kannst du bereits E-Rechnungen empfangen?
  • Kann deine Rechnungssoftware XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen?
  • Weißt du, wie dein Steuerberater E-Rechnungen übernehmen möchte?

Wenn du bei mehreren Punkten mit „weiß ich nicht“ antwortest, solltest du den Rechnungsprozess jetzt einmal systematisch durchgehen.

Typische Missverständnisse

5 Fehler, die Selbstständige vermeiden sollten

×

1. „Ich bin zu klein für die E-Rechnung.“

Die Anzahl der Mitarbeiter oder die Größe des Betriebs entscheidet nicht grundsätzlich darüber, ob du Unternehmer im Sinne der Regelung bist.

×

2. „Als Freiberufler betrifft mich das nicht.“

Auch eine selbstständige berufliche Tätigkeit kann umsatzsteuerlich eine Unternehmereigenschaft begründen.

×

3. Kleinunternehmer und 800.000-Euro-Grenze verwechseln

Das sind unterschiedliche Regelungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen.

×

4. Nur die eigenen Ausgangsrechnungen betrachten

Der Empfang von E-Rechnungen ist bereits heute relevant.

×

5. Zu komplizierte Software kaufen

Ein Solo-Selbstständiger benötigt nicht automatisch ein komplexes ERP-System. Entscheidend ist dein tatsächlicher Prozess.

FAQ

Häufige Fragen zur E-Rechnung für Selbstständige

Müssen Selbstständige E-Rechnungen schreiben?

Selbstständige können von der E-Rechnungspflicht betroffen sein, wenn sie als Unternehmer entsprechende inländische B2B-Umsätze ausführen. Für die Ausstellung gelten derzeit noch Übergangsregelungen und gesetzliche Ausnahmen.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Freiberufler?

Ja, grundsätzlich kann sie auch Freiberufler betreffen. Das Umsatzsteuerrecht erfasst sowohl selbstständige gewerbliche als auch selbstständige berufliche Tätigkeiten.

Was gilt 2026 für Selbstständige?

E-Rechnungen müssen grundsätzlich bereits empfangen werden können. Bei der Ausstellung kann 2026 noch die allgemeine Übergangsregelung genutzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was gilt für Selbstständige mit weniger als 800.000 Euro Umsatz?

Für 2027 sieht die Übergangsregelung vor, dass Rechnungsaussteller mit höchstens 800.000 Euro Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin sonstige Rechnungen verwenden können. Ab 2028 läuft diese allgemeine Übergangsregelung aus.

Was gilt für selbstständige Kleinunternehmer?

Für Umsätze, die der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG unterliegen, besteht eine besondere Ausnahme von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung. E-Rechnungen müssen jedoch grundsätzlich empfangen werden können.

Brauche ich als Selbstständiger eine teure Software?

Nein. Bei wenigen Rechnungen kann eine einfache oder kostenlose Lösung ausreichen. Wichtig ist, dass sie die benötigten E-Rechnungsformate und deinen tatsächlichen Arbeitsablauf unterstützt.

Reicht für den Empfang ein E-Mail-Postfach?

Für den reinen Empfang kann grundsätzlich bereits ein E-Mail-Postfach genügen. Für Darstellung, Verarbeitung, Buchhaltung und Archivierung ist geeignete Software häufig komfortabler.

Was ist für Selbstständige besser: XRechnung oder ZUGFeRD?

Das hängt vom Empfänger ab. ZUGFeRD kann für viele B2B-Prozesse praktisch sein, weil es eine sichtbare PDF-Darstellung mit strukturierten Daten verbindet. XRechnung ist unter anderem bei öffentlichen Auftraggebern stark etabliert.

Die nächsten sinnvollen Schritte

E-Rechnungspflicht

Fristen, Ausnahmen und die 800.000-Euro-Regel ausführlich erklärt.

Pflicht prüfen →

E-Rechnung erstellen

Von den Rechnungsdaten bis zu XRechnung und ZUGFeRD.

Zur Anleitung →

E-Rechnung Software

Programme für Selbstständige und kleine Unternehmen vergleichen.

Software vergleichen →

Offizielle Grundlagen dieser Seite

  • Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur verpflichtenden E-Rechnung, Stand März 2026
  • § 2 Umsatzsteuergesetz – Unternehmer und Unternehmen
  • § 14 Umsatzsteuergesetz – Ausstellung von Rechnungen
  • § 27 Abs. 38 Umsatzsteuergesetz – Übergangsregelungen
  • § 34a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung – Rechnungen von Kleinunternehmern

Rechtsstand zuletzt geprüft am 12. September 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.