Deutschland · ViDA · Digital Reporting Requirements

E-Rechnung Meldesystem & ViDA: Was Unternehmen bis 2030 wissen müssen

Die heutige E-Rechnung ist erst der erste Schritt. Künftig sollen bestimmte Rechnungsdaten zeitnah und transaktionsbezogen an die Steuerverwaltung gemeldet werden. Auf EU-Ebene steht der Fahrplan durch ViDA inzwischen fest. Für das geplante deutsche Meldesystem sind im September 2026 dagegen noch wichtige Details offen.

Stand 13.09.2026 ViDA beschlossen DRR ab 01.07.2030 Deutschland: Meldesystem geplant
Heute Keine automatische Finanzamt-Meldung

Eine deutsche E-Rechnung wird 2026 nicht allein durch ihre Ausstellung automatisch an das Finanzamt gemeldet.

Deutschland Meldesystem geplant

Das BMF kündigt dafür spätere gesetzliche Änderungen an.

EU ViDA beschlossen

Das europäische Reformpaket ist seit April 2025 in Kraft.

1. Juli 2030 Grenzüberschreitende DRR

Bestimmte intra-EU-B2B-Umsätze werden transaktionsbezogen digital gemeldet.

Kurzantwort

Muss eine E-Rechnung heute schon an das Finanzamt geschickt werden?

Nein. Die seit 2025 geltende deutsche E-Rechnungsregel verpflichtet Unternehmen nicht automatisch dazu, jede Rechnung gleichzeitig an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Die E-Rechnung wird derzeit zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger ausgetauscht. Der strukturierte Datensatz ermöglicht jedoch genau jene maschinenlesbaren Informationen, auf denen ein späteres Meldesystem aufbauen kann.

Das Bundesministerium der Finanzen beschreibt deshalb die obligatorische E-Rechnung ausdrücklich als Vorbereitung auf ein künftig vorgesehenes zeitnahes und transaktionsbezogenes elektronisches Meldesystem. Die dafür erforderlichen deutschen Gesetze sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Stand 13. September 2026: Für normale inländische B2B-Rechnungen existiert noch keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, Rechnungsdaten im Zuge der Ausstellung transaktionsbezogen an die deutsche Finanzverwaltung zu melden.
Zwei unterschiedliche Vorgänge

E-Rechnung und steuerliche Meldung sind nicht dasselbe

Heute

E-Rechnung

Die eigentliche Rechnung wird vom Verkäufer an den Rechnungsempfänger übermittelt.

  • strukturierter Rechnungsdatensatz
  • beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD
  • Empfänger kann Daten automatisiert verarbeiten
  • Rechnung wird archiviert
  • keine automatische allgemeine Finanzamt-Meldung
→
Zusätzlich künftig

Digitales Meldesystem

Bestimmte Rechnungs- beziehungsweise Transaktionsdaten werden elektronisch an die zuständige Steuerverwaltung übermittelt.

  • transaktionsbezogene Daten
  • zeitnahe Übermittlung
  • automatisierter Datenabgleich möglich
  • Betrugsbekämpfung und Steuerkontrolle
  • E-Rechnung dient als strukturierte Datenbasis
Nicht verwechseln: Dass eine Software heute eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung erstellt, bedeutet noch nicht, dass sie bereits das künftige deutsche Meldesystem unterstützt. Die endgültigen deutschen technischen Meldewege und Detailanforderungen sind noch nicht abschließend gesetzlich festgelegt.
Rechtsstand Deutschland

Was im September 2026 bereits gilt – und was noch nicht

09/26 Rechtsstand

E-Rechnung beschlossen – nationales Meldesystem noch in Vorbereitung

Der Unterschied ist für Investitionsentscheidungen besonders wichtig.

Bereits verbindlich

Das gilt heute

  • E-Rechnung seit 2025 neu definiert
  • Unternehmen müssen E-Rechnungen grundsätzlich empfangen können
  • Übergangsregeln für die Ausstellung laufen
  • strukturierte Rechnungsdaten müssen verarbeitet werden können
  • ViDA ist auf EU-Ebene verabschiedet
  • EU-DRR-Termin 1. Juli 2030 steht fest
Noch nicht endgültig geregelt

Das ist für Deutschland noch offen

  • konkreter Start des nationalen Meldesystems
  • endgültiger nationaler Datenumfang
  • konkrete technische Übertragungsarchitektur
  • Rolle privater oder staatlicher Plattformen
  • eventuelle nationale Ausnahmen
  • genaue Umsetzung der Meldeprozesse in Software
Zeitplan

Von der deutschen E-Rechnung bis zum europäischen Meldesystem

2025 Start
Deutschland + EU

E-Rechnung startet – ViDA wird endgültig beschlossen

In Deutschland gelten seit 1. Januar 2025 die neuen E-Rechnungsvorschriften. Gleichzeitig wurde ViDA am 11. März 2025 vom Rat endgültig angenommen.

Nach Veröffentlichung am 25. März 2025 trat das ViDA-Paket am 14. April 2025 in Kraft.

2026 Heute
Umsetzungsphase

EU entwickelt technische Umsetzung – Deutschland plant Meldesystem

Die Europäische Kommission arbeitet 2026 an der praktischen Umsetzung des ViDA-Pakets.

Deutschland hat das spätere transaktionsbezogene Meldesystem politisch und fachlich angekündigt. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Änderungen sind nach den aktuellen BMF-FAQ jedoch noch vorzulegen.

2028 DE
Deutschland

Allgemeine Übergangsfrist der deutschen B2B-E-Rechnung ist beendet

Ab 2028 ist bei den von der deutschen B2B-Pflicht erfassten Umsätzen grundsätzlich eine E-Rechnung erforderlich.

Dauerhafte gesetzliche Ausnahmen bleiben davon unberührt. Diese vollständige E-Rechnungspflicht ist weiterhin von der späteren Meldepflicht zu unterscheiden.

2030 1. Juli
ViDA

Digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende EU-B2B-Umsätze starten

Ab 1. Juli 2030 gelten die neuen Digital Reporting Requirements für die von ViDA erfassten grenzüberschreitenden Transaktionen.

Die bisherigen Meldeprozesse für betroffene innergemeinschaftliche Umsätze werden durch detailliertere transaktionsbezogene Informationen ersetzt.

2033 Review
EU-Evaluation

Kommission bewertet das System

Nach der ViDA-Richtlinie soll die Europäische Kommission bis 31. März 2033 einen Zwischenbericht zum Funktionieren der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Meldepflichten vorlegen.

2035 Alt-Systeme
Harmonisierung

Sonderfrist für bestimmte bereits vor 2024 bestehende nationale Systeme

Mitgliedstaaten, deren inländische Echtzeit-Meldesysteme bereits vor dem 1. Januar 2024 bestanden beziehungsweise rechtlich vorbereitet waren, erhalten für die Anpassung bestimmter nationaler Regeln eine längere Frist bis 1. Januar 2035.

Was ist ViDA?

VAT in the Digital Age besteht aus drei großen Reformblöcken

Säule 1

E-Rechnung & Digital Reporting

Der für Unternehmen im Rechnungswesen wichtigste Teil.

  • strukturierte E-Rechnungen
  • transaktionsbezogene Daten
  • grenzüberschreitende DRR
  • europäische Standardisierung
  • Basis EN 16931
Säule 2

Plattformwirtschaft

Neue Umsatzsteuerregeln für bestimmte digitale Plattformen.

  • kurzfristige Unterkunftsvermietung
  • Personenbeförderung auf der Straße
  • Deemed-Supplier-Regeln
  • grundsätzlich ab Juli 2028
Säule 3

Single VAT Registration

Unternehmen sollen weniger Umsatzsteuerregistrierungen in verschiedenen Staaten benötigen.

  • OSS-Erweiterungen
  • Transfer eigener Waren
  • erweiterte Reverse-Charge-Regeln
  • Hauptmaßnahmen ab Juli 2028
Zielbild

Wie E-Rechnung und digitales Reporting künftig zusammenspielen

Schritt 1

E-Rechnung entsteht

Das Rechnungsprogramm erzeugt einen strukturierten Datensatz mit den erforderlichen Rechnungsinformationen.

→
Schritt 2

Rechnung geht zum Kunden

Der Empfänger erhält die maschinenlesbare Rechnung über den vorgesehenen Übertragungsweg.

→
Schritt 3

Meldedaten gehen an Steuerverwaltung

Die vorgeschriebenen Transaktionsinformationen werden innerhalb der gesetzlichen Frist elektronisch gemeldet.

Wichtig: Meldesystem bedeutet nicht zwangsläufig, dass die komplette sichtbare Rechnung oder eine PDF-Datei an die Steuerverwaltung geschickt wird. ViDA definiert bestimmte strukturierte Transaktionsdaten, die elektronisch übermittelt werden müssen.
Ab 1. Juli 2030

Was sich bei grenzüberschreitenden EU-Umsätzen konkret ändert

01

Transaktionsbezogene statt periodische Meldung

Daten werden für einzelne betroffene Umsätze übermittelt und nicht lediglich gesammelt in längeren Meldeintervallen.

02

E-Rechnung als Datenbasis

Die meldepflichtigen Informationen sollen strukturiert aus der elektronischen Rechnung verarbeitet werden können.

03

Rechnung grundsätzlich binnen zehn Tagen

Für die von den neuen grenzüberschreitenden Regeln erfassten Umsätze sieht ViDA grundsätzlich eine Rechnungsstellung spätestens zehn Tage nach Eintritt des Steuertatbestands vor.

04

Meldung bei Rechnungsausstellung

Die meldepflichtigen Daten des Rechnungsausstellers werden grundsätzlich zu dem Zeitpunkt übermittelt, zu dem die Rechnung ausgestellt wird oder hätte ausgestellt werden müssen.

05

Fünf-Tage-Regeln in bestimmten Fällen

Bei bestimmten Empfänger- beziehungsweise Self-Billing-Konstellationen sieht die Richtlinie Meldefristen von spätestens fünf Tagen vor.

06

Europäische Norm als gemeinsame Basis

Die Mitgliedstaaten müssen eine Meldung auf Basis der europäischen E-Rechnungsnorm und ihrer vorgesehenen Syntaxen ermöglichen.

07

Zusammenfassende Meldungen verändern sich

Die bisherigen europäischen Meldeprozesse werden für die betroffenen Umsätze durch detailliertere digitale Transaktionsmeldungen ersetzt.

08

Änderungen müssen ebenfalls beherrscht werden

Korrekturen und geänderte Rechnungsinformationen müssen künftig auch in den digitalen Meldeprozess integriert werden können.

Deutschland

Was wissen wir über das geplante deutsche Meldesystem?

Thema Stand September 2026 Einordnung
Politisches Ziel Zeitnahes und transaktionsbezogenes elektronisches Meldesystem vom BMF angekündigt
Grundlage Strukturierte Rechnungsdaten der E-Rechnung Grundkonzept klar
EU-DRR Grenzüberschreitende ViDA-Meldepflichten ab 01.07.2030 europarechtlich beschlossen
Inländisches Meldesystem Deutschland plant ein nationales System konkrete gesetzliche Umsetzung noch offen
Starttermin Inland Noch kein endgültiger allgemeiner Termin im aktuellen BMF-FAQ offen
Meldeplattform Endgültige technische Architektur noch nicht gesetzlich festgelegt offen
Vollständige Rechnung ans Finanzamt? ViDA arbeitet mit definierten Transaktionsdaten nicht mit „PDF-Upload“ gleichsetzen
Aktuelle E-Rechnung = Meldung? Nein derzeit getrennte Vorgänge
Keine Softwareentscheidung nur aufgrund eines angeblich bereits feststehenden deutschen Meldemodells treffen. Anbieter können sich technisch vorbereiten. Die endgültigen deutschen Meldepflichten und Schnittstellen müssen aber auf der späteren gesetzlichen Ausgestaltung beruhen.
Nationale Meldesysteme

ViDA erlaubt den Mitgliedstaaten auch digitale Meldungen für inländische Umsätze

Mitgliedstaat darf Inlandsmeldungen verlangen

Artikel 271a der geänderten Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, auch Daten über inländische Umsätze zwischen Steuerpflichtigen elektronisch anzufordern.

Umfang kann national begrenzt werden

Der Mitgliedstaat kann die Meldepflicht beispielsweise auf bestimmte Unternehmergruppen oder bestimmte Umsatzarten beschränken und den konkreten Datenumfang festlegen.

Europäische Interoperabilität bleibt wichtig

Nationale Meldungen müssen sich an den harmonisierten europäischen Strukturen orientieren, damit nicht völlig inkompatible Systeme nebeneinander entstehen.

Wichtige Unterscheidung: ViDA verpflichtet die Mitgliedstaaten ab 2030 zum grenzüberschreitenden EU-Digital-Reporting. Ein umfassendes zusätzliches Meldesystem für rein inländische Transaktionen ist dagegen eine nationale Gestaltungsentscheidung. Deutschland hat ein solches System angekündigt, aber dessen Details sind noch nicht endgültig gesetzlich geregelt.
Häufiges Missverständnis

Warum „ViDA kommt erst 2035“ für Deutschland irreführend ist

2035 Sonderfrist

2035 ist keine allgemeine Startfrist für das europäische Meldesystem

Die eigentlichen grenzüberschreitenden ViDA-Digital-Reporting-Regeln beginnen bereits am 1. Juli 2030. Die längere Frist bis 1. Januar 2035 betrifft insbesondere bestimmte Staaten, die bereits vor 2024 ein eigenes nationales Echtzeit-Meldesystem eingeführt oder rechtlich vorbereitet hatten.

Für die deutsche Planung sollte deshalb nicht mit dem Satz „Wir haben bis 2035 Zeit“ gearbeitet werden. Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden EU-B2B-Umsätzen ist der zentrale ViDA-Termin der 1. Juli 2030.
Welche Daten?

Gemeldet werden strukturierte Transaktionsinformationen

Die ViDA-Richtlinie verweist auf definierte Rechnungsangaben der Mehrwertsteuerrichtlinie. Es geht deshalb nicht lediglich um das Hochladen eines sichtbaren Rechnungsdokuments.

Beteiligte

Verkäufer & Käufer

Identifikationsinformationen zu den beteiligten Steuerpflichtigen.

Vorgang

Rechnungsdaten

Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und weitere definierte Referenzdaten.

Steuer

Umsatz & Steuerbehandlung

Bemessungsgrundlagen, Steuerinformationen beziehungsweise relevante Reverse-Charge-Daten.

Zahlung

Zahlungsinformationen

ViDA ergänzt die europäischen Rechnungsvorgaben unter anderem um bestimmte Zahlungs- beziehungsweise Kontoinformationen.

Der genaue Datenumfang eines künftigen deutschen Inlandsmeldesystems sollte nicht aus dem ViDA-Datensatz einfach vorweggenommen werden. Deutschland kann innerhalb des europäischen Rahmens nationale Entscheidungen zum Umfang treffen.
Softwareplanung

Welche Systeme sind heute schon besser auf ViDA vorbereitet?

Strukturierte Daten statt PDF-Prozess

Eine Software, die Rechnungsinformationen tatsächlich strukturiert verwaltet, besitzt eine wesentlich bessere Ausgangsbasis als ein Prozess, der lediglich PDFs erzeugt.

EN-16931-Kompatibilität

ViDA baut beim europäischen E-Invoicing und Reporting auf der europäischen Rechnungsnorm auf. Deshalb ist deren Unterstützung strategisch relevant.

API & Integrationen

Meldedaten sollten künftig möglichst ohne manuelle Neueingabe aus ERP, Faktura oder Buchhaltung übertragen werden können.

Korrekturprozesse

Nicht nur Erstrechnungen, sondern auch Stornos, Berichtigungen und Gutschriften müssen sauber strukturiert werden können.

Aktive Produktpflege

Langfristig relevant ist, ob ein Hersteller regulatorische Änderungen zeitnah in seine Software integriert.

Kein Zukunftsversprechen überbewerten

„ViDA-ready“ oder „Meldesystem-ready“ ist 2026 kein Ersatz für eine konkrete Beschreibung, welche bereits verbindlichen Standards tatsächlich unterstützt werden.

Für die heutige Auswahl: E-Rechnungssoftware auswählen und E-Rechnung Schnittstellen .

Interaktiver ViDA-Readiness-Check

Wie stark betrifft dein Unternehmen die Entwicklung bis 2030?

Der Check bewertet nicht die Rechtslage eines einzelnen Umsatzes, sondern zeigt, wie früh du dich technisch und organisatorisch vorbereiten solltest.

ViDA & Meldesystem-Planer

Vier Fragen für eine sinnvolle Priorisierung.

Hinweis: Der deutsche Inlandsmeldeprozess ist noch nicht abschließend gesetzlich ausgestaltet. Der Planer empfiehlt deshalb robuste Vorbereitungen, nicht spekulative technische Detailimplementierungen.

1. Führt dein Unternehmen regelmäßig B2B-Umsätze mit Unternehmen in anderen EU-Staaten aus?

2. Wie entstehen eure Rechnungen heute?

3. Wie automatisiert sind Stammdaten und Steuerkennzeichen?

4. Wie gut lässt sich eure Rechnungssoftware technisch erweitern?

Konzentriere dich zunächst auf einen stabilen strukturierten E-Rechnungsprozess.

Wer heute noch überwiegend mit PDFs und manuellen Rechnungsdaten arbeitet, sollte nicht auf das endgültige Meldesystem warten. Eine saubere E-Rechnungsbasis ist ohnehin erforderlich und reduziert späteren Anpassungsaufwand.

Nächste sinnvolle Schritte

    Was Unternehmen jetzt tun können

    Acht Vorbereitungen, die sinnvoll sind – ohne auf offene Details zu spekulieren

    01

    E-Rechnung vollständig einführen

    Empfang, Erstellung, Prüfung, Buchung und Archivierung medienbrucharm strukturieren.

    02

    Stammdaten verbessern

    USt-IdNr., Adressen, Steuerkennzeichen und Geschäftspartnerrollen zuverlässig pflegen.

    03

    EU-Umsätze kennzeichnen

    Innergemeinschaftliche Umsätze und andere grenzüberschreitende Fälle systematisch identifizierbar machen.

    04

    Steuerlogik standardisieren

    Reverse Charge, Steuerbefreiungen und andere Sonderfälle nicht nur über Freitext abbilden.

    05

    Schnittstellen dokumentieren

    Wissen, wo Rechnungsdaten entstehen, verändert, exportiert und archiviert werden.

    06

    Hersteller-Roadmap verfolgen

    Softwareanbieter fragen, wie EN 16931, ViDA und zukünftige Meldeanforderungen in die Produktplanung einfließen.

    07

    Korrekturprozesse sauber halten

    Rechnung, Berichtigung, Storno und Gutschrift eindeutig miteinander verbinden.

    08

    Rechtsstand jährlich prüfen

    Das deutsche Meldesystem wird weitere gesetzliche und technische Konkretisierungen benötigen.

    Der wichtigste strategische Punkt: Unternehmen müssen heute noch keine spekulative „ViDA-Schnittstelle“ bauen. Sie sollten aber ihre Rechnungsprozesse so strukturieren, dass Rechnungsdaten vollständig, korrekt, maschinenlesbar und über Schnittstellen verfügbar sind.
    Häufige Fehlannahmen

    Sechs Aussagen, die 2026 zu kurz greifen

    Irrtum

    „Seit 2025 geht jede E-Rechnung automatisch ans Finanzamt.“

    Richtig

    Nein. Das geplante deutsche Meldesystem ist 2026 noch nicht als allgemeine Inlandsmeldepflicht in Kraft.

    Irrtum

    „ViDA beginnt erst 2035.“

    Richtig

    Die grenzüberschreitenden Digital Reporting Requirements starten bereits am 1. Juli 2030.

    Irrtum

    „Deutschland muss wegen ViDA jede Inlandsrechnung melden.“

    Richtig

    ViDA verpflichtet zum grenzüberschreitenden EU-Reporting. Ein zusätzliches inländisches Meldesystem ist eine nationale Gestaltungsentscheidung; Deutschland plant eines.

    Irrtum

    „Ein einfaches PDF reicht als Datenquelle für das Meldesystem.“

    Richtig

    Das zukünftige Reporting basiert auf strukturierten elektronischen Daten, die automatisiert verarbeitet werden können.

    Irrtum

    „Wenn meine Software XRechnung kann, ist sie automatisch ViDA-ready.“

    Richtig

    Strukturierte EN-16931-Daten sind eine gute Basis. Die konkrete nationale Reporting-Schnittstelle steht aber noch nicht endgültig fest.

    Irrtum

    „Wir können bis 2030 mit der Digitalisierung warten.“

    Richtig

    Bereits 2028 endet die deutsche allgemeine Übergangsphase für die verpflichtende B2B-E-Rechnung. ViDA baut auf strukturierten Rechnungsdaten auf.

    FAQ

    Häufige Fragen zu E-Rechnung, Meldesystem und ViDA

    Wird eine deutsche E-Rechnung heute automatisch an das Finanzamt gemeldet?

    Nein. Mit Stand 13. September 2026 führt allein die Ausstellung oder der Empfang einer E-Rechnung noch nicht zu einer allgemeinen automatischen transaktionsbezogenen Meldung an die deutsche Finanzverwaltung. Das Bundesministerium der Finanzen bezeichnet die E-Rechnung als Vorbereitung auf ein später vorgesehenes Meldesystem. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Änderungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt vorgeschlagen werden.

    Ist das deutsche E-Rechnung-Meldesystem bereits beschlossen?

    Das Ziel eines zeitnahen und transaktionsbezogenen elektronischen Meldesystems ist vom Bundesministerium der Finanzen ausdrücklich angekündigt. Die konkrete deutsche gesetzliche und technische Ausgestaltung ist im September 2026 jedoch noch nicht vollständig festgelegt. Insbesondere der endgültige nationale Starttermin, der genaue Datenumfang und die technische Übertragungsarchitektur sollten deshalb nicht als bereits verbindlich behandelt werden.

    Was bedeutet ViDA?

    ViDA steht für „VAT in the Digital Age“. Das EU-Reformpaket modernisiert das Mehrwertsteuersystem insbesondere in drei Bereichen: elektronische Rechnungsstellung und digitale Meldepflichten, Umsatzsteuerregeln für bestimmte Plattformen sowie die Vereinfachung grenzüberschreitender Umsatzsteuerregistrierungen durch eine erweiterte Single VAT Registration. Das Paket wurde am 11. März 2025 endgültig angenommen und wird schrittweise umgesetzt.

    Wann beginnen die digitalen ViDA-Meldepflichten?

    Die neuen Digital Reporting Requirements für die von ViDA erfassten grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen beginnen am 1. Juli 2030. Die Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Vorschriften hierfür bis zum 30. Juni 2030 umsetzen und ab dem 1. Juli 2030 anwenden.

    Welche Umsätze betrifft das ViDA-Meldesystem ab 2030?

    Die verbindlichen EU-Digital-Reporting-Regeln betreffen insbesondere definierte grenzüberschreitende Transaktionen zwischen Steuerpflichtigen innerhalb der Europäischen Union, darunter bestimmte innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe und grenzüberschreitende Umsätze mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Für rein inländische Umsätze können die Mitgliedstaaten zusätzliche nationale digitale Meldepflichten vorsehen.

    Ist 2035 der Starttermin für ViDA in Deutschland?

    Nein. Der zentrale Starttermin für die grenzüberschreitenden ViDA-Digital-Reporting-Regeln ist der 1. Juli 2030. Die Frist bis zum 1. Januar 2035 betrifft insbesondere bestimmte nationale Echtzeit-Meldesysteme, die bereits vor dem 1. Januar 2024 bestanden beziehungsweise deren Einführung vor diesem Datum rechtlich vorbereitet war und die an die neuen europäischen Regeln angepasst werden müssen.

    Muss Deutschland wegen ViDA auch ein Meldesystem für alle inländischen Rechnungen einführen?

    ViDA verpflichtet die Mitgliedstaaten zum neuen grenzüberschreitenden digitalen Meldesystem. Für inländische Umsätze erlaubt die Richtlinie den Mitgliedstaaten, eigene digitale Meldepflichten einzuführen. Deutschland hat ein nationales transaktionsbezogenes Meldesystem angekündigt. Die konkrete Ausgestaltung dieses deutschen Inlandssystems ist jedoch eine nationale gesetzgeberische Entscheidung und im September 2026 noch nicht vollständig geregelt.

    Wie schnell müssen Rechnungen und Daten unter ViDA gemeldet werden?

    Für bestimmte grenzüberschreitende Umsätze sieht die ViDA-Richtlinie ab 1. Juli 2030 grundsätzlich eine Rechnungsausstellung spätestens zehn Tage nach Eintritt des Steuertatbestands vor. Die vom Rechnungsaussteller zu meldenden Daten werden grundsätzlich zu dem Zeitpunkt übermittelt, zu dem die Rechnung ausgestellt wird oder hätte ausgestellt werden müssen. Für bestimmte Self-Billing- und Empfängerkonstellationen enthält die Richtlinie Fristen von spätestens fünf Tagen.

    Welche Daten werden unter ViDA an die Steuerverwaltung gemeldet?

    ViDA sieht die Übermittlung definierter strukturierter Transaktionsdaten vor, die sich aus den Rechnungsangaben der Mehrwertsteuerrichtlinie ableiten. Dazu gehören unter anderem Informationen zu den beteiligten Unternehmen, Rechnung und Umsatz sowie zur steuerlichen Behandlung. Es geht nicht lediglich um den Upload einer sichtbaren PDF-Rechnung. Der genaue Datenumfang eines künftigen deutschen Inlandsmeldesystems ist davon getrennt zu betrachten.

    Ersetzt ViDA die Zusammenfassende Meldung?

    Für die künftig von den digitalen Meldepflichten erfassten innergemeinschaftlichen Umsätze wird das bisherige System periodischer zusammenfassender Meldungen durch detailliertere transaktionsbezogene digitale Meldungen ersetzt. Die ViDA-Richtlinie ändert beziehungsweise streicht hierzu die bisherigen entsprechenden Vorschriften der Mehrwertsteuerrichtlinie mit Wirkung ab 1. Juli 2030.

    Sind XRechnung und ZUGFeRD bereits für ViDA geeignet?

    Strukturierte Rechnungen auf Basis der europäischen Norm EN 16931 schaffen eine gute technische Ausgangslage, weil ViDA ebenfalls auf standardisierten strukturierten E-Rechnungsdaten aufbaut. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede heutige XRechnung- oder ZUGFeRD-Software automatisch alle künftigen deutschen Meldeanforderungen erfüllt. Die konkrete nationale Meldeschnittstelle und weitere technische Vorgaben müssen noch berücksichtigt werden.

    Was sollten Unternehmen schon 2026 für ViDA vorbereiten?

    Unternehmen sollten zunächst einen stabilen strukturierten E-Rechnungsprozess aufbauen, Stammdaten und Umsatzsteuerkennzeichen verbessern, EU-B2B-Umsätze zuverlässig identifizieren, Schnittstellen dokumentieren und bei der Softwareauswahl auf EN-16931-Unterstützung, Integrationsfähigkeit und aktive regulatorische Produktpflege achten. Eine spekulative technische Umsetzung des noch nicht endgültig ausgestalteten deutschen Meldesystems ist dagegen nicht erforderlich.

    Heiko Boos – Autor bei E-Rechnungsratgeber.de

    Über den Autor

    Heiko Boos beschäftigt sich auf E-Rechnungsratgeber.de mit der praktischen Einführung elektronischer Rechnungen, Rechnungsformaten, Software, Projektumsetzung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

    Bei ViDA und dem geplanten deutschen Meldesystem handelt es sich um einen regulatorischen Bereich, der bis 2030 weiter technisch und national konkretisiert wird. Diese Seite wird deshalb bei relevanten Änderungen aktualisiert.
    Offizielle Grundlagen

    Quellen zu ViDA und dem E-Rechnung-Meldesystem

    1. Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung – Stand 23. März 2026
    2. Europäische Kommission – Taxation and Customs Union: VAT in the Digital Age – ViDA
    3. Rat der Europäischen Union: Rat nimmt Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ an – 11. März 2025
    4. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates vom 11. März 2025
    5. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/517 – ViDA
    6. EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2025/518 – ViDA
    7. Europäische Kommission: ViDA Implementation Strategy – 24. September 2025
    8. Europäische Kommission: VAT in the Digital Age – Work Programme 2026

    Letzte fachliche Prüfung: 13. September 2026. Die europäischen ViDA-Termine beruhen auf den 2025 verabschiedeten EU-Rechtsakten. Die konkrete Ausgestaltung des zusätzlich geplanten deutschen Inlandsmeldesystems ist noch nicht abschließend gesetzlich festgelegt und sollte nach neuen BMF- beziehungsweise Gesetzgebungsveröffentlichungen erneut geprüft werden.