Interaktive Unternehmens-Checkliste · Stand 2026

E-Rechnung Checkliste: 36 Punkte für eine sichere Umstellung

Ist dein Unternehmen wirklich bereit für die E-Rechnung? Mit dieser interaktiven Checkliste prüfst du Rechtslage, Rechnungseingang, Ausgangsrechnungen, Stammdaten, Software, Archivierung und Go-live Punkt für Punkt. Die Ampel zeigt dir sofort, wo noch Handlungsbedarf besteht.

36 Prüfpunkte 7 Themenbereiche Stand: 13. September 2026 Autor: Heiko Boos
So funktioniert die Checkliste

In wenigen Minuten zum eigenen E-Rechnungs-Status

Hake jeden Punkt ab, der in deinem Unternehmen bereits verbindlich geklärt und praktisch umgesetzt ist. Nicht gemeint ist „wir wissen ungefähr, wie es funktionieren soll“. Ein Haken sollte erst gesetzt werden, wenn die Lösung tatsächlich vorhanden oder organisatorisch festgelegt ist.

Dein Fortschritt wird ausschließlich lokal in deinem Browser gespeichert. Es werden durch diese Checkliste keine Antworten an E-Rechnungsratgeber.de übertragen.

1

Punkte prüfen

Gehe die sieben Themenblöcke systematisch durch und beantworte jeden Punkt für dein Unternehmen.

2

Nur sichere Punkte abhaken

Bei Unsicherheit bleibt der Punkt offen. Besonders wichtige Mindestpunkte sind als „kritisch“ gekennzeichnet.

3

Ampel auswerten

Rot bedeutet deutlichen Handlungsbedarf, Gelb zeigt laufende Umsetzung und Grün einen weit fortgeschrittenen Projektstand.

Handlungsbedarf Checkliste starten
Gesamtfortschritt 0 von 36 Punkten erledigt
0 % E-Rechnungs-Readiness
Ampellogik

Was bedeuten Rot, Gelb und Grün?

Rot: 0–39 %

Wesentliche Grundlagen fehlen noch. Empfang, Software und Verantwortlichkeiten sollten priorisiert werden.

Gelb: 40–79 %

Die Umstellung läuft, aber es bestehen noch relevante Lücken oder kritische offene Punkte.

Grün: ab 80 % + kritische Punkte

Die Umsetzung ist weit fortgeschritten. Vor dem Go-live sollten offene Detailpunkte trotzdem geschlossen werden.

Wichtig: Die Ampel ist keine Rechtsprüfung

Ein grüner Status bedeutet, dass die wesentlichen praktischen Umsetzungspunkte dieser Checkliste erfüllt sind. Er ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Einzelfallprüfung und keine Prüfung deiner konkreten Softwarekonfiguration.

Interaktive Checkliste

36 Punkte zum Abhaken

1

Rechtslage und Betroffenheit

Ist klar, welche Regeln für dein Unternehmen gelten?

0/6 erledigt
Wir wissen, dass der Empfang seit 1. Januar 2025 sichergestellt sein muss.

Die Empfangsfähigkeit gilt grundsätzlich auch dann, wenn für eigene Ausgangsrechnungen noch eine Übergangsregel genutzt wird.

kritisch
Wir haben geprüft, welche unserer Umsätze grundsätzlich der E-Rechnungspflicht unterliegen.

B2B, B2C, B2G sowie besondere und steuerfreie Fälle werden getrennt betrachtet.

prüfen
Wir haben geprüft, ob für uns 2026 oder 2027 noch eine Übergangsregel relevant ist.

Die verlängerte 2027-Regel ist insbesondere an den Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers von höchstens 800.000 Euro geknüpft.

Frist
Wir kennen die für uns relevanten dauerhaften Ausnahmen.

Beispielsweise können Kleinbetragsrechnungen und bestimmte Kleinunternehmerfälle anders behandelt werden.

Ausnahmen
Uns ist klar, dass ein normales PDF keine E-Rechnung im neuen gesetzlichen Sinn ist.

Eine E-Rechnung benötigt einen strukturierten, elektronisch verarbeitbaren Datensatz.

Grundlage
Ein Verantwortlicher für die E-Rechnung ist benannt.

Es ist klar, wer Rechtslage, Software, Prozesse und offene Fragen koordiniert.

Organisation
2

E-Rechnung empfangen

Kann eine strukturierte Rechnung zuverlässig ankommen und verarbeitet werden?

0/5 erledigt
Ein funktionierender Empfangskanal ist eingerichtet.

Beispielsweise zentrale Rechnungs-E-Mail, Softwarepostfach, Portal oder Schnittstelle.

kritisch
XRechnungen können geöffnet und lesbar dargestellt werden.

Eine reine XML-Datei benötigt für Mitarbeiter eine geeignete Visualisierung beziehungsweise einen Viewer.

kritisch
ZUGFeRD-Rechnungen können inklusive XML verarbeitet werden.

Nicht nur die sichtbare PDF-Darstellung, sondern auch der strukturierte Teil wird berücksichtigt.

Format
Eingehende Rechnungen landen bei einer klar zuständigen Person oder Stelle.

Es gibt keinen ungeklärten Sammelordner, in dem Rechnungen unbearbeitet liegen bleiben.

Workflow
Der Empfang wurde mit mindestens einer echten Test-E-Rechnung geprüft.

Idealerweise wurden sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD einmal vollständig verarbeitet.

Test
3

Ausgangsrechnungen

Kann das Unternehmen selbst korrekte E-Rechnungen erzeugen?

0/5 erledigt
Unsere Software kann ein geeignetes strukturiertes E-Rechnungsformat erzeugen.

Typische Formate sind XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile auf Basis der EN 16931.

kritisch
Wir können je Kunde das benötigte Rechnungsformat festlegen.

Beispielsweise ZUGFeRD im normalen B2B-Prozess und XRechnung bei entsprechenden Auftraggebern.

Praxis
Der Versandweg für E-Rechnungen ist festgelegt.

E-Mail, Portal, Schnittstelle oder Peppol werden je nach Geschäftspartner eindeutig genutzt.

Transport
Pflichtangaben befinden sich im strukturierten Teil.

Die notwendigen Rechnungsangaben stehen nicht ausschließlich in einem unstrukturierten PDF-Anhang.

Pflichtfelder
Mindestens eine Ausgangs-E-Rechnung wurde mit einem Testempfänger geprüft.

Idealerweise wird bestätigt, dass die Rechnung beim Empfänger technisch korrekt verarbeitet werden kann.

Test
4

Stammdaten und Pflichtangaben

Sind die Daten sauber genug für einen strukturierten Rechnungsprozess?

0/5 erledigt
Eigene Unternehmens- und Steuerdaten sind vollständig.

Firmenname, Anschrift, Steuernummer beziehungsweise USt-IdNr. und Bankdaten wurden geprüft.

Stammdaten
Kundenadressen und Rechnungsanschriften wurden bereinigt.

Dubletten, alte Firmierungen und unvollständige Rechnungsadressen wurden korrigiert.

Datenqualität
Zahlungsbedingungen und Bankverbindungen sind korrekt hinterlegt.

Zahlungsziel, IBAN und weitere Zahlungsinformationen werden strukturiert richtig ausgegeben.

Zahlung
Bestell-, Kunden- und Lieferantenreferenzen können gespeichert werden.

Wiederkehrende Referenzen müssen nicht bei jeder Rechnung manuell recherchiert werden.

Referenzen
Leitweg-IDs werden nur dort gepflegt, wo sie tatsächlich benötigt werden.

Im normalen B2B-Verkehr besteht keine allgemeine Pflicht zu einer Leitweg-ID.

B2G
5

Software und Schnittstellen

Funktioniert der gesamte Prozess und nicht nur die Dateierstellung?

0/5 erledigt
Die eingesetzte Software unterstützt unseren tatsächlichen E-Rechnungsprozess.

Nicht nur „E-Rechnung möglich“, sondern Erstellung, Empfang, Darstellung und Weiterverarbeitung wurden geprüft.

kritisch
Die Übergabe an Buchhaltung beziehungsweise ERP funktioniert.

Rechnungsdaten müssen nicht erneut manuell in ein zweites System eingetragen werden.

Schnittstelle
DATEV- oder Steuerberaterübergabe wurde getestet.

Die Kanzlei hat bestätigt, dass der gewählte Daten- und Belegprozess für sie funktioniert.

DATEV
Benötigte B2G- oder Peppol-Prozesse sind geklärt.

Falls öffentliche Auftraggeber beliefert werden, sind Portal, Leitweg-ID und gegebenenfalls Peppol abgestimmt.

falls relevant
Vertretung und Benutzerrechte sind eingerichtet.

Der E-Rechnungsprozess bleibt auch bei Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel funktionsfähig.

Betrieb
6

Prüfung und Archivierung

Werden E-Rechnungen korrekt kontrolliert und dauerhaft erhalten?

0/5 erledigt
Ausgangs-E-Rechnungen werden vor Versand technisch validiert.

Die Validierung prüft Formatregeln sowie fehlende oder unlogische Pflichtangaben.

empfohlen
Eingangsrechnungen werden fachlich geprüft.

Lieferant, Leistung, Preis, Steuer, Bestellung und Zahlungsbedingungen werden kontrolliert.

Kontrolle
Ein klarer Freigabeprozess ist festgelegt.

Es ist nachvollziehbar, wer prüft, kontiert und die Rechnung zur Zahlung freigibt.

Freigabe
Der strukturierte Originaldatensatz wird aufbewahrt.

XML beziehungsweise strukturierter Teil wird nicht durch einen PDF-Ausdruck oder Screenshot ersetzt.

kritisch
Die achtjährige umsatzsteuerliche Aufbewahrung ist organisatorisch sichergestellt.

Rechnungen bleiben über den gesamten Aufbewahrungszeitraum verfügbar und auffindbar.

kritisch
7

Organisation, Test und Go-live

Ist der neue Prozess auch im Unternehmensalltag belastbar?

0/5 erledigt
Mitarbeiter kennen den neuen E-Rechnungsprozess.

Empfang, Prüfung, Fehlerbehandlung, Freigabe und Archivierung sind erklärt.

Schulung
Kunden und wichtige Lieferanten wurden bei Bedarf informiert.

Empfangsadresse, Format, Referenzen oder besondere Übertragungswege wurden abgestimmt.

Kommunikation
Ein kompletter End-to-End-Test wurde erfolgreich abgeschlossen.

Erstellung beziehungsweise Empfang, Prüfung, Freigabe, Buchhaltung und Archivierung wurden zusammen getestet.

kritisch
Sonderfälle wurden getestet, soweit sie bei uns vorkommen.

Beispielsweise Gutschrift, Storno, Abschlag, mehrere Steuersätze oder B2G.

Testfälle
Nach dem Go-live ist eine Nachkontrolle eingeplant.

Rückläufer, Validierungsfehler, Stammdatenprobleme und manuelle Umwege werden ausgewertet und verbessert.

Optimierung

Deine E-Rechnungs-Checkliste ist noch offen.

Beginne mit den kritischen Punkten: Empfang, Software, Formate, Originaldaten und End-to-End-Test.

0 % deutlicher Handlungsbedarf
Wenn wenig Zeit bleibt

Diese vier Bereiche zuerst absichern

Wer noch am Anfang steht, sollte nicht versuchen, alle 36 Punkte gleichzeitig zu lösen. Diese vier Bereiche haben zuerst Priorität:

1 · Empfang

E-Rechnungen müssen ankommen

Mindestens eine zentrale Empfangsmöglichkeit muss zuverlässig funktionieren.

2 · Darstellung

XML muss lesbar sein

Mitarbeiter benötigen eine Möglichkeit, insbesondere XRechnungen sinnvoll zu visualisieren.

3 · Originaldaten

Strukturierten Teil erhalten

XML beziehungsweise strukturierter Rechnungsdatensatz muss korrekt aufbewahrt werden.

4 · Prozess

Zuständigkeiten festlegen

Es muss klar sein, wer Rechnung prüft, freigibt, bucht und archiviert.

Wichtige Hinweise

Vier Punkte, die in keiner E-Rechnung Checkliste fehlen dürfen

1. E-Mail kann als Empfang reichen

Umsatzsteuerlich schreibt das Gesetz keinen bestimmten Übertragungsweg vor. Für die grundsätzliche Empfangsfähigkeit kann bereits ein E-Mail-Postfach genügen.

Bei vielen Rechnungen ist ein automatisierter Eingang trotzdem meist sinnvoller.

2. Nicht jedes ZUGFeRD-Profil reicht

Das BMF nennt XRechnung sowie ZUGFeRD ab Version 2.0.1 grundsätzlich als geeignete Formate, nimmt jedoch die Profile MINIMUM und BASIC-WL aus.

3. Validierung ist sinnvoll

Eine technische Validierung ist keine eigenständige Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung.

Das BMF empfiehlt sie trotzdem bereits bei Erstellung und Versand.

4. Strukturierte Daten sind führend

Bei hybriden E-Rechnungen ist bei Abweichungen der strukturierte Datenteil maßgeblich.

Deshalb sollte nicht ausschließlich die sichtbare PDF-Darstellung geprüft werden.

FAQ

Häufige Fragen zur E-Rechnung Checkliste

Was sollte ich bei der E-Rechnung zuerst prüfen?

Zuerst sollte sichergestellt werden, dass das Unternehmen E-Rechnungen tatsächlich empfangen kann. Danach folgen Visualisierung, Software, Stammdaten, Prüfung, Archivierung und der eigene Rechnungsausgang. Die Empfangsfähigkeit ist bereits seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich erforderlich.

Reicht eine E-Mail-Adresse für E-Rechnungen?

Ja. Für die grundsätzliche Empfangsfähigkeit genügt nach den aktuellen Informationen des Bundesministeriums der Finanzen bereits ein E-Mail-Postfach. Bei größerem Rechnungsvolumen kann ein automatisierter Rechnungseingang über Software, Schnittstelle oder Portal jedoch zweckmäßiger sein.

Müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Kleinunternehmer sind nach aktueller Rechtslage zwar grundsätzlich von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung für ihre Kleinunternehmerleistungen ausgenommen, müssen aber dennoch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Ein normales PDF ohne strukturierten elektronischen Datensatz ist seit 2025 keine E-Rechnung im neuen umsatzsteuerlichen Sinn. Eine E-Rechnung muss insbesondere eine elektronische Weiterverarbeitung der strukturierten Rechnungsdaten ermöglichen.

Welche Formate sollte die E-Rechnungssoftware unterstützen?

In Deutschland sind insbesondere XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile verbreitet. Das Bundesministerium der Finanzen nennt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 grundsätzlich als geeignet, mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL. Praktisch ist eine Software sinnvoll, die sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD beherrscht.

Ist eine Validierung der E-Rechnung Pflicht?

Eine Validierung ist keine eigenständige Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung. Sie kann jedoch Formatfehler und fehlende oder unlogische Pflichtangaben erkennen. Das Bundesministerium der Finanzen empfiehlt deshalb eine Validierung bereits bei Erstellung und Versand einer E-Rechnung.

Brauche ich für E-Rechnungen immer eine Leitweg-ID?

Nein. Eine Leitweg-ID ist keine allgemeine Voraussetzung für E-Rechnungen zwischen Unternehmen. Sie wird vor allem im Bereich öffentlicher Auftraggeber als Käuferreferenz verwendet und sollte nur gepflegt werden, wenn der Rechnungsempfänger sie tatsächlich verlangt beziehungsweise benötigt.

Brauche ich für die E-Rechnung zwingend neue Software?

Nein. Viele bestehende Rechnungs-, Buchhaltungs- und ERP-Systeme unterstützen E-Rechnungen inzwischen. Entscheidend ist, ob die eingesetzte Lösung die tatsächlich benötigten Formate erstellen und empfangen sowie strukturierte Rechnungen darstellen, verarbeiten und archivieren kann.

Muss ich die XML-Datei einer E-Rechnung aufbewahren?

Bei einer E-Rechnung muss zumindest der strukturierte Teil so aufbewahrt werden, dass er unversehrt in seiner ursprünglichen Form erhalten bleibt. Eine reine PDF-Kopie oder ein Ausdruck ersetzt den strukturierten Originaldatensatz nicht.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

Umsatzsteuerlich sind ein- und ausgehende Rechnungen nach § 14b UStG grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Wann ist die Ampel dieser Checkliste grün?

Die Ampel wird grün, wenn mindestens 80 Prozent der 36 Prüfpunkte erledigt sind und zugleich alle als kritisch markierten Punkte abgehakt wurden. Der grüne Status ist eine praktische Projektbewertung und keine rechtliche Konformitätsbescheinigung.

Sollten Kunden und Lieferanten über die E-Rechnung Umstellung informiert werden?

Bei wichtigen oder regelmäßig wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen ist eine Abstimmung sinnvoll. Besonders Empfangsadresse, bevorzugtes Format, Bestellreferenzen, Leitweg-ID bei öffentlichen Auftraggebern und besondere Übertragungswege sollten bei Bedarf vorab geklärt werden.

Heiko Boos – Autor bei E-Rechnungsratgeber.de

Über den Autor

Heiko Boos beschäftigt sich auf E-Rechnungsratgeber.de mit der praktischen Einführung elektronischer Rechnungen, Softwareauswahl, Rechnungsformaten und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Diese Checkliste dient als praktische Umsetzungshilfe. Sie ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder individuelle Softwareberatung.
Offizielle Quellen

Rechtsgrundlagen der Checkliste

Die rechtlichen Kernpunkte wurden anhand der aktuellen Informationen des Bundesministeriums der Finanzen und des Umsatzsteuergesetzes geprüft.

  1. Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung
  2. Gesetze im Internet: § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
  3. Gesetze im Internet: § 14b UStG – Aufbewahrung von Rechnungen
  4. Gesetze im Internet: § 27 UStG – Übergangsregelungen
  5. Bundesministerium der Finanzen: GoBD – 2. Änderung vom 14. Juli 2025

Letzte fachliche Prüfung: 13. September 2026. Gesetzgebung, Verwaltungsauffassung und technische Standards können sich ändern.